36 Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, die Anregung des Herrn Stadtv. Dr Stadthagen könnte in dieſem Saale oder außerhalb desſelben ſo verſtanden werden, als ob unſere Kaſſeneinrichtun⸗ gen nicht auf der Höhe der Zeit ſtänden, als ob Un⸗ ordnung vorhanden wäre, als ob nicht genügend dafür geſorgt wäre, daß alles ordnungsmäßig vor ſich geht. Um dieſem eventuellem Eindrucke vor⸗ zugreifen, halte ich mich doch verpflichtet, einige Worte zu ſprechen. Meine Herren, wir haben uns, nachdem ſich die ſtädtiſche Verwaltung vergrößert und beſonders die Finanzverwaltung einen ſehr erheblichen Raum in unſerem Geſchäftsbetrieb eingenommen hatte, für verpflichtet erachtet, und Sie mit uns, einen Kämmerer in unſerer Verwaltung anzuſtellen. Nachdem der neue Herr Kämmerer ſich eingearbeitet hatte, iſt er mit der ihm eigenen Energie ſofort im Auftrage des Magiſtrats an eine Prüfung unſerer Kaſſeneinrichtungen gegangen, hat ſämtliche hervor⸗ ragenden Städte unſeres Landes mit den geeigneten Kaſſen⸗ und Reviſionsbeamten beſucht, ſich über die dort herrſchenden Kaſſeneinrichtungen unterrichtet und hat dann auf Grund der geſammelten Er⸗ fahrungen eine Reorganiſation unſerer Kaſſen⸗ verhältniſſe geſchaffen, die meines Erachtens muſter⸗ haft iſt, die auch als muſterhaft von den Männern in der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation, die etwas davon verſtehen, durchaus anerkannt worden iſt. (Sehr richtig!) Wenn irgendwie ein Bedenken gegen dieſe unſere Organiſation vorläge, dann wäre die Kaſſen⸗ und Finanzdeputation der richtige Ort, wo das vor⸗ gebracht werden könnte, wie das auch Herr Dr Stadthagen jetzt ſelbſt zugegeben hat. Wir können es den Männern in der Kaſſen⸗ und Finanz⸗ deputation ruhig überlaſſen, nachdem wir eine vollſtändige Organiſation unſerer Kaſſen⸗ und Reviſionseinrichtungen in umfangreichſtem Maße mit Genehmigung der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung, unter Ihrer Kenntnisnahme, meine Herren, vor kurzer Zeit durchgeführt haben, ob ſie bei ihren Reviſionen irgendetwas finden, was noch weiter reformbedürftig iſt. Wir werden dann jedesmal bereit ſein, das Nötige anzuordnen. Aber ganz ohne vorliegende Veranlaſſung hier anzuregen, daß fremde Leute, die von unſerer Verwaltung gar nichts verſtehen, nachſehen ſollen, ob alles in Ordnung iſt —liegt denn dazu bei den gegenwärtigen Verhältniſſen irgendein Anlaß vor? (Rufe: Nein!) Ich verſtehe es nicht recht, daß man hier, wenn einem plötzlich ein Gedanke durch den Kopf geht, ohne daß man die genügende Kenntnis der ein⸗ ſchlägigen tatſächlichen Verhältniſſe hat, auftritt und ſolche Anregung gibt, aus der doch eigentlich Fremde ſchließen müſſen, bei uns ſei die Sache nicht in Ordnung. Stadtv. Dr. Stadthagen: Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat ſich eben dahin geäußert, daß er es nicht recht verſtehe, wenn man hier auftritt und eine Anregung gibt, ohne genügende Kenntnis der einſchlägigen Verhältniſſe zu haben. Ich möchte doch bitten, derartige allgemeine Anſchuldigungen nicht gegen die Stadtverordnetenverſammlung oder Gruppen derſelben zu erheben. Ich habe dieſe Anregung nicht allein aus mir heraus gemacht, ſondern ſehr ſachverſtändige und auch ſonſt verſierte Herren haben ähnliche Anſchauungen geäußert über gewiſſe Schwierigkeiten, die vorliegen, wenn man ſich durch alles hindurchfinden will. Auch in den letzten 8 Tagen habe ich wieder ähnliche Urteile gehört. Aus dieſen Gründen habe ich mir den Vorſchlag erlaubt, die ſachverſtändige Kenntnis von Perſonen, die außerhalb der Stadtverwaltung ſtehen, für uns zu verwerten, und ich möchte das noch einmal erläutern. Der Herr Oberbürgermeiſter hätte nur den Satz, den ich das vorige Mal ge⸗ ſprochen habe, zu leſen brauchen, um zu ſehen, wie unbegründet die Auffaſſung iſt, der er eben Worte verliehen hat. Ich habe damals geſagt: „Aber, meine Herren, ohne dem Magiſtrat zu nahe treten zu wollen, daß er nicht alles getan hat, um das Kaſſenweſen zu vereinfachen, empfiehlt es ſich doch, immer neue Kräfte heranzuziehen, die aus ihrer Praxis heraus Vorſchläge zur Vereinfachung und Klärung des Kaſſenweſens machen können.“ Ich glaube, darin liegt ein geſunder Fortſchritt! Und das kann man auf jedem Gebiete zu jeder Zeit in Vorſchlag bringen, daß man ſich unter Umſtänden fragt: gibt es nicht einen Weg, auch Anſichten anderer Männer zu hören, die ganz beſonders auf dieſem Gebiet beſchlagen ſind? Ich ſchätze unſeren Kämmerer ſehr hoch — das weiß er auch —, i ſchätze unſer Kaſſenweſen außerordentlich hoch, auch unſere Buchführung iſt gewiß nach vielen Richtungen hin vereinfacht; trotzdem wird es ſich aber doch wohl empfehlen, ſich zu überlegen, ob man nicht unter Umſtänden noch andere Kräfte heranziehen könnte. Wir ziehen auf anderen Gebieten in einem fort Sachverſtändige heran. Wir haben vorzügliche Direktoren unſerer Krankenhäuſer; trotzdem werden wir keinen Anſtand nehmen, unter Umſtänden andere mediziniſche Sachverſtändige noch zuzu⸗ ziehen. In dieſem Sinne werde ich mir erlauben, die Sache in der Kaſſen⸗ und Finanzdeputation vor⸗ zubringen, wie ich das ſchon vorhin geſagt habe, und wie das auch der Herr Oberbürgermeiſter empfahl — was aber gar nicht mehr von ihm nötig war, da ich es bereits erklärt hatte. Von einem beſonderen Vorſchlage ſehe ich heute mit meinen Freunden ab. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Bergmann (Schluß⸗ wort): Ich möchte auf eine Außerung des Herrn Kollegen Dr Stadthagen noch zurückgreifen. Der Herr Kollege äußerte ſich wohl dahin, daß er die Befähigung einzelner Herren für Reviſionen der Kaſſen in Zweifel zog. Nach meinem Dafürhalten kann das nicht der Fall ſein, die Befähigung ſteht außer Zweifel. Es handelt ſich hier nur darum, daß die Arbeitslaſt eine größere geworden iſt und daß die vorhandenen Kräfte nicht mehr ausreichen. um dieſem Mangel zu begegnen, hat der Ausſchuß vorgeſchlagen, die Zahl der Mitglieder der Depu⸗ tation zu erhöhen und ſie nicht durch unverant⸗ wortliche Herren aus der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu ergänzen. Ich bitte Sie hiernach, dem Ausſchußantrage zuzuſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der Antrag des Magiſtrats vom 12. Januar 1909 — v 1687 —, lautend wie folgt: Zur Mitwirkung bei den ordentlichen und außerordentlichen Reviſionen der ſtädti⸗ ſchen Kaſſen einſchließlich des Depoſito⸗