39 ordnung bietet uns dafür die Handhabe. Wir haben von dieſer Handhabe in allen Fällen Gebrauch gemacht, die ſich dafür geeignet haben. Namens meiner Freunde kann ich die Erklärung abgeben, daß wir keine Veranlaſſung ſehen, in eine Reviſion der Geſchäftsordnung einzutreten, daß wir uns in⸗ folgedeſſen auch nicht dem Eventualantrage an⸗ ſchließen können, die Angelegenheit einem Aus⸗ ſchuſſe der Stadtverordnetenverſammlung zu über⸗ weiſen. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, wenn Herr Kollege Dr Crüger ſeine letzte Erklärung namens ſeiner Fraktion abgegeben hat, ſo iſt ja eigentlich jede weitere Debatte überflüſſig, da die Herren die große Mehrheit bilden und uns ohne weiteres niederſtimmen können. Ich möchte aber trotzdem noch einmal verſuchen, auf einige Einwände des Herrn Kollegen Dr Crüger einzugehen. Herr Dr Crüger hat uns zunächſt den guten Rat gegeben, wir ſollten uns, wenn wir etwas beantragen wollen, vorher darüber verſtändigen, was wir eigentlich zu beantragen wünſchen, event. einen Ausſchuß zur vorherigen Verſtändigung ein⸗ ſetzen. Ich bin Herrn Kollegen Dr Crüger für dieſen Rat ſehr dankbar, kann ihm aber mitteilen, daß wir das bisher auch getan haben; wir haben es nur verabſäumt, ihn zu unſerer Ausſchußſitzung hinzu⸗ zuziehen. (Heiterkeit.) In Zukunft werden wir das allerdings auch nicht tun, es wird auch ſo weiter gehen. Unſer Antrag iſt durchaus klar gefaßt; er lautet: Die Unterzeichneten beantragen, in der Geſchäftsordnung für die Stadtverordneten⸗ verſammlung § 10 Ziffer 6 zu ſtreichen. § 10 Ziffer 6 beſtimmt, daß Ankäufe und Ver⸗ käufe von Grundſtücken, falls die Verſammlung nichts anderes beſchließt, in geheimer Sitzung be⸗ handelt werden müſſen. Nun glaube ich, meine Herren, daß mein Freund Wilk ſich nicht ganz deutlich ausgedrückt hat. (Stadtv. Dr Crüger: Na alſo!) Er wollte ſagen, daß wir in erſter Linie an unſerm Antrage feſthalten, daß wir aber event. auch darüber mit uns reden laſſen, den Antrag dahin abzuändern, daß wir nur die Ve r käufe von Grund⸗ ſtücken in öffentlicher Sitzung behandeln wollen. Das kommt daher, weil gerade ein Herr aus Ihrer Fraktion in einer der vorigen Sitzungen, wo wir darüber beraten haben, ob eine Vorlage auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung kommen ſollte, zu mir herangetreten iſt und geſagt hat: wir würden bereit ſein, für einen ſolchen Antrag in dem Sinne, wie ich ihn eben angedeutet habe, zu ſtimmen. Da ſehen Sie eben, was dabei heraus⸗ kommt, wenn man Ihnen irgendwie einmal ent⸗ gegenkommt. (Große Heiterkeit.) Wir werden das in Zukunft nicht mehr tun, ſondern wir werden an unſern Anträgen feſthalten. n (Heiterkeit.) Sie lehnen ſie ſo ab, wie wir ſie einbringen, und lehnen ſie auch ab, wenn wir ſie in „freiſinniger“ Form einbringen. Herr Kollege Dr Crüger hätte es wirklich nicht nötig gehabt, ein ſo großes Geſchütz aufzufahren und die Worte meines Freundes Wilk dahin aus⸗ zulegen, als ob Kollege Wilk hätte andeuten wollen, 4 es ſeien hier unheimliche Dinge vorgekommen. So weit iſt es natürlich noch nicht, und ich hoffe, daß, ſolange Herr Kollege Dr Erüger hier über der Verſammlung wacht, ſo etwas nicht vorkommen wird. (Heiterkeit und Zurufe.) — Nötigenfalls würden wir ja auch noch mit auf⸗ paſſen. — Aber das ſteht feſt, daß wir in letzter Zeit wiederholt ſehr wichtige Vorlagen über Verkäufe von Grundſtücken behandelt haben, die entſprechend unſerer Geſchäftsordnung auf die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung geſetzt waren und dann erſt auf unſeren Antrag hin durch Beſchluß der Verſammlung auf die Tagesordnung der öffent⸗ lichen Sitzung geſetzt worden ſind. Wir ſind der Anſicht, daß wir es doch vermeiden könnten, immer erſt jedesmal zu einer geheimen Sitzung zuſammen⸗ zutreten und zu beſchließen, ob eine Angelegenheit in öffentlicher Sitzung beraten werden ſoll oder nicht. Wir können das ſehr einfach dadurch ver⸗ meiden, daß wir in erſter Linie prinzipiell dieſen Paſſus aus der Geſchäftsordnung vollkommen beſeitigen. An dem Verkaufe von Grundſtücken hat zweifellos die Offentlichteit, jeder Einwohner von Charlottenburg, ein großes Intereſſe. Die Ein⸗ wohner und Steuerzahler haben das Recht, zu er⸗ fahren, welche Verkäufe von Grundſtücken geplant ſind und ob überhaupt ſolche Verkäufe geplant ſind. Sie haben auch das Recht, die Gründe zu erfahren, von denen ſich die ſtädtiſchen Körperſchaften leiten laſſen. Nun kann man einwenden: Ja, bei dem Ve r kauf von Grundſtücken iſt es ganz unbedenklich, öffentlich zu verhandeln, aber bei dem An kauf nicht, weil da verſchiedene geſchäftliche Angelegen⸗ heiten erörtert werden müßten, deren Erörterung in öffentlicher Sitzung uns vielleicht ſchädigen könnte. Meine Herren, ich gebe das zu. (Stadtv. Holz: Na alſo!) Ich gebe ohne weiteres zu, daß ſolche Fälle möglich ſind. Aber dann ſteht uns doch immer noch der Weg offen, zu beſchließen, eine ſolche Vorlage in ge⸗ heimer Sitzung zu beraten. (Zuruf: Dann iſt es zu ſpät!) — Ach, dann iſt es gar nicht zu ſpät. Tun wir doch nicht ſo, als ob das, was bei uns in den geheimen Sitzungen geſagt wird, wirklich von ſo weittragender Bedeutung iſt! Die Vorlagen über den Verkauf von Grundſtücken, die wir bekommen, ſind ſchon vorher immer in der Deputation und im Magiſtrat eingehend beraten worden, es liegen immer fertige Verträge vor, durch die ſich die Kontrahenten ge⸗ bunden haben. Es wird ſich für uns höchſtens darum handeln, ob wir auf den Preis drücken können. Da ſteht uns immer noch der Weg offen, ſolche Vorlagen in geheimer Sitzung zu beraten, event. an einen Ausſchuß zu verweiſen. Ich meine alſo, daß die Offentlichkeit auch daran ein Intereſſe hat, zu erfahren, welche Grundſtücke wir ankaufen. Wenn nicht ganz zwingende Gründe maßgebend ſind, dann ſollten wir alle dieſe Vorlagen in öffent⸗ licher Sitzung beraten. Nun ſagt Herr Kollege Dr Crüger, ohne zwin⸗ gende Veranlaſſung ſoll man die Geſchäftsordnung nicht ändern. Ja, meine Herren, was heißt „zwin⸗ gende Veranlaſſung“? Darüber gehen die An⸗ ſichten doch auseinander. Ich erinnere mich, daß wir ſchon in ſehr vielen Fällen die Geſchäftsordnung geändert haben, obwohl meiner Meinung nach ein zwingender Grund dazu nicht vorlag. So haben