—— 49. — —C wir zum Beiſpiel früher die Debatten über die Wahl von Stadträten immer in öffentlicher Sitzung gehabt. Plötzlich wurde die Geſchäftsordnung dahin geändert, daß die Debatten darüber in geheimer Sitzung ſtattzufinden haben. Ein zwingender Grund lag Ihrer Anſicht nach vor, nach Anſicht eines Teiles der Verſammlung nicht. Darüber werden alſo immer die Anſichten auseinander gehen. Meine Herren, grundſätzlich ſtehen wir auf dem Standpunkte, daß wir ſoweit wie möglich die Offentlichteit von allen kommunalen Angelegen⸗ heiten unterrichten wollen. Nur da, wo wirklich zwingende Gründe vorliegen, ſollen wir in geheimer Sitzung beraten. Nichts wird ſo dazu angetan ſein, das Intereſſe der geſamten Bevölkerung an dem kommunalen Leben zu erwecken, als wenn die All⸗ gemeinheit über alle Angelegenheiten auf das ein⸗ gehendſte informiert wird, und das kann nur geſchehen, wenn wir die Offentlichkeit möglichſt wenig ausſchließen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Herr Kollege Hirſch wünſcht, die Angelegenheit der Verkäufe und An⸗ käufe zu vereinfachen. Er ſagt: es wird viel ein⸗ facher, wenn wir die Nr. 6 des § 10 der Geſchäfts⸗ ordnung ſtreichen, und dann jedesmal durch be⸗ ſonderen Antrag beſchließen, ob die Angelegenheit in die geheime Sitzung verwieſen werden ſoll. Ja, meine Herren, wieſo das einfacher iſt, kann ich nicht einſehen. Dann würden wir in jeder öffentlichen Sitzung uns erſt über einen Antrag einigen müſſen, ob die betreffende Sache in einer geheimen Sitzung beraten werden ſoll. Dazu wäre es aber nötig, die öffentliche Sitzung zu ſchließen und in geheimer Sitzung über dieſen Antrag zu beraten, da die Be⸗ gründung dieſes Antrages auch nur wieder in geheimer Sitzung geſchehen kann. Sie ſehen alſo, daß dieſe Art der Geſchäftsführung durchaus nicht einfacher iſt, zumal ja doch auch Herr Kollege Hirſch die Ankäufe im allgemeinen in geheimer Sitzung erledigen will. (Widerſpruch.) — So habe ich Sie verſtanden. (Stadtv. Hirſch: Nur wenn Sie dazu reden wollen. — Heiterkeit.) — Das wird dann alſo wohl in den meiſten Fällen eintreten; daher können wir annehmen, daß auch nach der Anſicht des Herrn Kollegen Hirſch die meiſten Ankäufe in geheimer Sitzung zu erledigen ſind. Demnach würden wir in jeder Sitzung erſt in geheimer Sitzung darüber Beſchluß zu faſſen haben, daß wir dieſe Sachen in geheimer Sitzung erledigen wollen. Das würde eine koloſſale Er⸗ ſchwerung der Geſchäftsordnung ſein. Damit iſt aber die Sache nicht abgetan. Wir bekommen doch zu unſeren Vorlagen eine Be⸗ gründung, eine nähere Ausführung. Wenn nach der Anſicht des Herrn Kollegen Hirſch grund⸗ ſätzlich die Ankäufe in öffentlicher Sitzung erledigt werden ſollen, dann müßte der Magiſtrat die Vor⸗ lagen auch öffentlich übergeben; dann würden wir nicht mehr Vorlagen für die geheimen Sitzungen bekommen, ſondern nur öffentliche. Daß darin ein gewiſſes Bedenken bei den Ankäufen liegt, iſt aus den Worten des Herrn Kollegen Dr Erüger klar hervorgegangen. Meine Freunde ſtehen auf demſelben Standpunkte, daß es ſehr ſchwere Be⸗ denken haben würde, wenn die Ankäufe prinzipiell in öffentlicher Sitzung erledigt würden. Ebenſo ſtimmen wir dem zu, daß auch bei Verkäufen Momente obwalten können, die es bedenklich er⸗ ſcheinen laſſen, dieſe Verkäufe in öffentlicher Sitzung zu erledigen. Nun hat Herr Kollege Hirſch ausgeſprochen, die Offentlichkeit habe ein Intereſſe daran, zu er⸗ fahren, welche Grundſtücke wir kaufen. Meine Herren, dieſen Satz unterſchreibe ich. Es iſt voll⸗ kommen richtig, die Offentlichkeit hat ein Intereſſe daran, zu wiſſen, welche Grundſtücke wir kaufen — das heißt er ſt in dem Moment, wo wir die Grundſtücke gekauft haben. Wenn wir ſie gekauft haben, dann, glaube ich, werden wir allerdings gut tun, die Offentlichteit damit bekannt zu machen. Das geſchieht ja wohl teilweiſe ſchon jetzt; aber ich gebe zu, daß nach dieſer Richtung vielleicht etwas mehr geſchehen könnte. Ich hoffe auch, daß der Magiſtrat aus den Debatten in der letzten geheimen Sitzung und aus der heutigen Debatte Anlaß nehmen wird, in ge⸗ eigneter Weiſe der Offentlichkeit einen klareren Einblick in die von uns ausgeführten Käufe zu geben. Wenn das geſchieht, dann werden die Bedenken, die in manchen Kreiſen der Bürgerſchaft gegen den geheimnisvollen Ankauf beſtehen, wohl auch ſchwin⸗ den. Die Bekanntgabe darf aber immer erſt dann geſchehen, wenn der Kauf perfekt geworden iſt. Stadtv. Dr. Crüger: Meine Herren, jeden⸗ falls hat dieſe kleine Affäre den Vorteil, daß Herr Kollege Hirſch uns in Zukunft nicht mehr Kom⸗ promißſucht vorwerfen kann. Denn er iſt ſelbſt den höchſt bedenklichen Weg des Kompromiſſes gegangen, hat allerdings ſehr üble Erfahrungen dabei gemacht. (Heiterkeit.) Ich muß offen geſtehen, daß es mir gar nicht leid tut, daß er dieſe üble Erfahrungen geſammelt hat. Ich möchte jetzt nur eine kurze Bemerkung hinzufügen. Herr Kollege Hirſch meinte, es käme ſchließlich auf dasſelbe hinaus, denn wir könnten erſt in öffentlicher Sitzung uns darüber unterhalten ob die Beratung über die Angelegenheit eine ge⸗ heime ſein ſoll. Ja, was ſoll denn eigentlich in dieſer öffentlichen Sitzung verhandelt werden? Soll die Verhandlung überhaupt einen Wert haben, dann wird in dieſer ſchon das erörtert werden müſſen, was eigentlich in die geheime Sitzung hineingehört, und das halte ich gerade für außer⸗ ordentlich bedenklich, bedenklich namentlich vom Standpunkte der Intereſſen der Kommune. Wird grundſätzlich in öffentlicher Sitzung beraten, ſo muß die Vorlage öffentlich bekannt gegeben werden, auch dann, wenn nachher geheime Sitzung beſchloſſen wird. Die Modifikation, die jetzt an dem Antrage dahin vorgenommen worden iſt, daß die Ziffer 6 nur inſoweit geſtrichen werden ſoll, als ſie ſich auf Verkäufe bezieht, ändert nichts an der Stellung⸗ nahme meiner Freunde zu dem Antrage ſelbſt. Ich möchte aber noch auf eins hier aufmerkſam machen, obgleich das eigentlich außerhalb der Zu⸗ ſtändigkeit der Stadtverordnetenverſammlung liegt. Möglicherweiſe erörtert einmal die Grundeigentums⸗ deputation die Frage, ob und inwieweit ſie bei Verkäufen an der bisherigen Praxis feſthalten will, ob vielleicht ein Bedürfnis vorliegt, an dieſer Praxis eine Anderung vorzunehmen. Allerdings wird es dann notwendig ſein, daß die Herren die Erfahrun⸗ gen, die ſie angeblich geſammelt haben, der Depu⸗