die Mehrheit der Verſammlung die ſchleunige Be⸗ ratung dieſes in der Tat dringlichen Antrages aus den hier geltend gemachten Gründen unmöglich macht. Borſteher Kaufmann: Da Widerſpruch er⸗ hoben iſt, werde ich den Antrag auf die Tagesord⸗ nung der nächſten Sitzung ſtellen. Der zweite Dringlichkeitsantrag, der Antrag des Herrn Kollegen Schwarz, bedarf noch der Unter⸗ ſtützung von 10 Mitgliedern. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, ich habe zwar den Antrag ſelbſt unter⸗ ſchrieben; ich muß aber gegen die Dringlichkeit Ein⸗ ſpruch erheben. Zurzeit ſind nach den Berichten, die kürzlich durch die Preſſe gingen, Mittel genug vorhanden, ſo daß die Überſchwemmten ſich vor⸗ läufig aufrecht erhalten können; für die Linderung der dringendſten Not iſt geſorgt. Ich meine des⸗ halb, wir können mindeſtens ſo lange warten, bis wir für die Beſeitigung der dringendſten Not in Charlottenburg geſorgt haben werden. Borſteher Kaufmann: Auch gegen die Dring⸗ lichkeit dieſes Antrages iſt Einſpruch erhoben. Der Antrag wird auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſtellt werden. Es iſt ein Antrag von Herrn Kollegen Meyer und der genügenden Anzahl von Kollegen einge⸗ gangen, welcher lautet: Stadtverordnetenverſammlung wolle be⸗ ſchließen, den Magiſtrat zu erſuchen, gegen die von den verbündeten Regierungen vorge⸗ ſchlagene Anderung der Fernſprechgebühren als gegen eine einſeitige Belaſtung der ſtädti⸗ ſchen, insbeſondere der gewerblichen Bevölke⸗ kerung an zuſtändiger Stelle entſchicdenen Widerſpruch zu erheben. Wir beantragen hierfür die Dringlichkeit. Wird Widerſpruch gegen die Dringlichkeit er⸗ hoben? — Hier iſt kein Widerſpruch erfolgt; die Dringlichkeit iſt demnach beſchloſſen. Ich werde im Laufe der Verhandlungen dem Herrn Antrag⸗ ſteller zu dem Antrag das Wort geben. Ich bitte um die Erlaubnis, den Punkt 5 der Tagesordnung vorweg zu nehmen, weil Herr Kollege Hubatſch, mein Stellvertreter, in dieſer Sache Berichterſtatter iſt und ich Herrn Kollegen Hubatſch um die Vertretung im Vorſitz gebeten habe. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, nehme ich an, daß die Verſammlung einverſtanden iſt, den Punkt 5 der Tagesordnung vorweg zu nehmen. — Ein Widerſpruch iſt nicht erfolgt. Wir kommen alſo zu Punkt 5 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Borlage betr. Verwendung der Mittel der Freiherr vom Stein⸗ Stiftung. — Druckſachen 15, 56. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Hubatſch: Meine Herren, der Ausſchuß empfiehlt Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage mit einer kleinen Anderung und einem Zuſatze. Die kleine Anderung betrifft den Erſatz der Worte „bei nachgewieſener Be⸗ dürftigkeit und Würdigkeit“ durch die Worte „im Falle der Bedürftigkeit und Würdigkeit“, und der Zuſatz lautett Zur Verwaltung dieſer Stiftung wird eine Deputation eingeſetzt, beſtehend aus 54 5 Mitgliedern, von denen 2 Magiſtratsmit⸗ glieder und 3 Stadtverordnete ſein müſſen. Der Ausſchuß hatte den Auftrag, dafür zu ſorgen, daß bei der Verfügung über die Mittel der Stein⸗Stiftung die Stadtverordneten mitwirken ſollten. Dem bereitwilligen Entgegenkommen der Herren Magiſtratsvertreter iſt es zu verdanken, daß der Ausſchuß ſo ſchnell ſein Ziel hat erreichen können. Der Ausſchuß war der Meinung, daß es zweck⸗ mäßig wäre, eine Deputation für dieſen beſonderen Zweck einzuſetzen, die nach dem Muſter der andern Verwaltungsdeputationen aus Magiſtratsmit⸗ gliedern und Stadtverordneten zuſammengeſetzt wird. Was die Zahl der Mitglieder betrifft, ſo war der Gedanke maßgebend, daß der Apparat nicht allzugroß ſein dürfte, damit er nicht ſchwerfällig wird, ſondern ſchnell arbeiten, vor allen Dingen raſche Beſchlüſſe herbeiführen kann. Nach langen Erwägungen fand der Ausſchuß die Zahl 5 für die geeignetſte Zahl der Mitglieder, und ſo iſt der Vor⸗ ſchlag zuſtande gekommen, 5 Mitglieder zu wählen; davon ſollen 2 Magiſtratsmitglieder und 3 Stadt⸗ verordnete ſein, ſo daß die Stadtverordneten die Mehrheit in dieſer Deputation von vornherein haben. Der Ausſchuß nimmt an, daß damit der aus⸗ geſprochene Wunſch der Verſammlung erfüllt iſt. Ich empfehle die Anträge des Ausſchuſſes zur Annahme. D (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird ermächtigt, aus den Zinſen der Freiherr vom Stein⸗Stiftung an Perſonen, die im Ehrendienſte der Stadt tätig geweſen ſind, oder an deren Hinter⸗ bliebene im Falle der Bedürftigkeit und Wür⸗ digkeit Unterſtützungen bis zum Höchſtbetrage von 500 ℳ für das Jahr im Einzelfalle zu gewähren. Zur Verwaltung dieſer Stiftung wird eine Deputation eingeſetzt, beſtehend aus 5 Mit⸗ gliedern, von denen 2 Magiſtratsmitglieder und 3 Stadtverordnete ſein müſſen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch (den Vorſitz übernehmend): Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vorlage betr. Gewährung einer Beihilfe an den Berein Jugendheim. — Druckſache 53. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Verein Jugendheim E. V. zu Char⸗ lottenburg wird für das Rechnungsjahr 1908 eine einmalige Beihilfe von 1 000 ℳ aus laufenden Mitteln gewährt.) Punlt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel 1I1I1 1—2e für 1908. — Druckſache 54. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 44. Die Ausgabenummer 2e, Abſchnitt 1, Kapitel 1I11 des Ordinariums für 1908 —