—— 37 die Stadtverordnetenverſammlung den Magiſtrats⸗ antrag angenommen hatte, wurden die Grundſtücke angekauft und die Pläne zur Bearbeitung einge⸗ reicht. Von dem Königlichen Waſſerbaufiskus wurde noch ungefähr eine Waſſerfrontfläche von 44 Quadratruten zugekauft, die vor dieſen Grund⸗ ſtücken lag. Inzwiſchen wurde dann auch die Konzeſſion von der Königlichen Miniſterial⸗Bau⸗ kommiſſion im vorigen Jahre erteilt, und zwar lautet die Konzeſſion erſtens auf eine 300 Meter lange Ufermauer in der Normaluferlinie, zweitens dreier Treppen und drittens 6 fahrbarer Maſchinen⸗ krähne an dem Nordufer der Spree, von dem Siemensſteg bis zur Caprivibrücke. — Während in der Vorlage von 1905 das Geſamtgrundſtück von 55 000 Quadratmetern nach Abzug der Lade⸗ und Vertehrsſtraßen als Stätteplatz vorgeſehen war, beſchränkt ſich die heutige Vorlage nur auf den vorläufigen Ausbau des weſtlichen Viertels des Stätteplatzes in einer Länge von 35 Metern und in einer Höhe von 3,47 Metern und Ein⸗ richtung nur eines Maſchinenkranes, während der Reſt als proviſoriſcher Teil verbleibt und ferner als Stätteplatz vermietet werden kann. Wir können dieſe weiſe Zurückhaltung der neuen Vorlage nur freudigſt begrüßen; denn die heutige Lage von Handel und Induſtrie mahnt zur Vorſicht. Der Ausſchuß, welcher alle dieſe Fragen ein⸗ gehend geprüft hat, hat die Vorlage einſtimmig angenommen. Die in Ausſicht genommenen mäßigen Tarife dürften eine Rentabilität ſichern. Meine Herren, mit dieſer Anlage ſchafft die Stadt Charlottenburg auf dem Gebiete der öffent⸗ lichen Schiffahrt eine moderne Neuheit erſten Ranges, wie wir ſie in Groß⸗Berlin noch nicht haben, auf die Handel und Induſtrie Groß⸗Berlins daher mit Stolz blicken können, und die meiner Anſicht nach auch zur Nachahmung reizen dürfte. Ich bitte Sie, dem Ausſchußantrag zuzuſtimmen und die Vorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt dem Antrage des Ausſchuſſes gemäß, wie folgt: 1. Der vorgelegte Entwurf für die Regulierung der Straße 20 Abteilung vI zwiſchen der Caprivibrücke und dem Siemensſteg, für die Herſtellung einer Ladeſtraße nebſt Ufer⸗ mauer daſelbſt und für die Herrichtung eines Stätteplatzes in vorläufiger Anlage auf dem weſtlich an das ſtädtiſche Elektrizitätswerk an⸗ ſtoßenden ſtädtiſchen Grundſtück wird ge⸗ nehmigt. Die Koſten werden, wie folgt, feſtgeſetzt: a) für Regulierung der Straße 201:. . 142300 % b) für Herſtellung der Lade⸗ ſtraße mit Ufermauer und einem Maſchinenkran c) für Herſtellung des Stätte⸗ platzes mit einem Brückenkran und mit der zugehörigen Gleisanlage . 216 000 „ d) für die Kanaliſierung der Straße 20 mit vorläufiger Vorflut zur Spree 14 000 „ Die Koſten ſind, wie folgt, zu decken Zu 2a: vorläufig aus dem Straßenregu⸗ 325 700 „ lierungsfonds; ſoweit Fronten von ſtädtiſchen Grundſtücken in Frage kommen, ſind die Koſten für die ganze Straßenbreite endgültig von den ſtädtiſchen Grundſtücken nach Maß⸗ gabe ihrer Straßenfronten zu tragen, ſoweit private Beſitzer in Frage kommen, ſind die anteiligen Koſten mit Einſchluß der Grund⸗ erwerbskoſten in der nach dem Ortsſtatut zu⸗ läſſigen Höhe im Bebauungsfalle wieder ein⸗ zuziehen und endgültig zu decken, der Reſt iſt aus den Mitteln des Straßenbauetats Ord. vIII—21 für 1908 zu decken; zu 2b und 20: endgültig aus den in der Anleihe vorgeſehenen Mitteln für Herſtellung eines Stätteplatzes uſw.; zu 2d: endgültig aus den Anleihemitteln der Kanaliſation. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Proto⸗ koll vollziehen heute die Kollegen Rackwitz, Schwarz und Sellin. Punkt § der Tagesordnung: Vorlage betr. Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation. Druck⸗ ſache 59. Die Angelegenheit wird dem Wahlausſchuß zu überweiſen ſein. (Zuſtimmung.) Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Abänderung der Gemeindegrund⸗ ſteuer⸗Ordnung. — Druckſache 60. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, wir haben uns vor etwa Jahresfriſt in⸗ mitten der Etatsberatungen des vergangenen Jahres mit einer Anderung der Grundſteuerordnung be⸗ ſchäft igt und ſind damals ziemlich ohne jeden Widerſpruch aus der Verſammlung zu dem Reſultat gekommen, den Promilleſatz von 2,4 auf das Doppelte, nämlich 4,8 für die unbebauten Grund⸗ ſtücke zu erhöhen. Heute tritt der Magiſtrat niederum mit einer Vorlage an uns heran und ſchlägt uns vor, den Pron illeſatz auf 6,25 zu erhöhen. Meine Herren, Sie werden darin alle mit mir einig ſein, daß uns noch niemals eine Vorlage des Magiſtrats zugegangen iſt von annähernd ähnlicher Bedeutung, die ſich in ihrer Begründung ſo außer⸗ ordentlich kurz und lakoniſch faßt, wie dieſe. Hier heißt es eigentlich nur: der Magiſtrat empfiehlt die Vorlage, weil er ſie für gerechtfertigt hält, (Stadtverordneter Hirſch: Sehr richtig!) ohne aber eigentlich zu ſagen, aus welchen Gründen nun dieſe Vorlage berechtigt ſei. Meine Herren, ich bin weit entfernt, dem Magiſtrat auch nur den Schatten eines Vorwurfes machen zu wollen: denn die Begründung dieſer Vorlage kann er bei dieſem Punkt nicht geben. Die Begründung liegt in dem Material, das in den 14 roſa gebundenen Heften gedruckt iſt: ſie liegt in unſerem Etat und in der Finanzlage unſerer Stadt — wenigſtens nach meiner Meinung. Ich kann mir denken, deß bei der Schnierigkeit, den Etat zu bell nzieren, der Magiſtrat ſchlleßlich auf nichts anderes verfe llen zonnte, als eine nochmalige Erhöhung der Grund⸗ ſteuer für die unbeb uten Grundſtücke eimtreten zu loſſen, und daß das die Motivierung für die Maßregel gibt, die doch immerhin als einſchneidend zu betrachten iſt. ,