58 Die Situation liegt heute etwas anders als rechtigt anerkannt — iſt, daß diejenigen Grund⸗ im vorigen Jahre. Als ich damals vor Ihnen ſtand und Ihnen die Erhöhung der Grundſteuer empfahl waren unſere Nachbargemeinden, Schö⸗ neberg zuerſt und ſpäter Wilmersdorf, mit dieſer Erhöhung der Grundſteuer vorangegangen, und hieraus ergab ſich für uns llar die Notwendigkeit, nachzugehen, wollten wir nicht bei der ſtillſchweigen⸗ den Konkurrenz und bei dem mehr oder minder ausgeſprochenen Kampfe um die 100% Eintommen⸗ ſteuerzuſchlag und darunter den kürzeren ziehen — wenn wir nämlich zuſehen würden, wie die anderen Gemeinden aus der Grundſteuer ſich Gelder ſchafften, die wir zu nehmen ablehnen ſollten. Etwas anders liegt die Sache heute. Es iſt kein Motiv, das von außerhalb an uns herangetreten, ſondern, wie ich bereits geſagt habe, der Grund für dieſe Erhöhung liegt in unſeren ureigenſten Verhältniſſen, in unſeren Geldverhältniſſen. Aber mögen dieſe Gründe noch ſo zwingend ſein, mögen wir uns im Etatsausſchuß bei Beratung des Etats auch noch ſo ſehr von der Notwendigkeit dieſer Steuerhöhung überzeugen, ſo wird es doch notwendig ſein und auch der Wichtigkeit der Lage entſprechen, wenn wir noch einmal eine eingehende Prüfung dieſer erneuten Auflage, die wir den Grundbeſitzern machen, eintreten laſſen. Bei einer ganzen Reihe meiner Freunde beſteht eine ganze Anzahl Bedenken, und ich muß ſelbſt ſagen, daß dieſe Bedenken zum mindeſten wert ſind gehört und erwogen zu werden. Daß die Intereſſenten ſich geregt haben, daß die Intereſſenten gegen dieſe Steuer ſprechen, das würde auf mich deswegen keinen großen Eindruck machen, weil es ja überhaupt noch keine Steuer gegeben hat, gegen die die⸗ jenigen, die ſie bezahlen ſollen, nicht reklamiert hätten. Das iſt ihr gutes Recht und wird wohl auch immer ſo ſein. Aber ich muß ſagen, daß die Gründe, die von den Grundbeſitzern vorgebracht werden, doch nicht ohne ein gewiſſes Gewicht ſind, und wir müſſen uns darüber klar ſein, daß wir mit dieſer Maßregel es nicht gerade denjenigen Kreiſen, welche ſonſt geneigt ſind, Gelder in un⸗ bebauten Grundbeſitz anzulegen, ſehr einladend und verlockend machen, ihre Kapitalsoperationen auf Charlottenburger Gebiet vorzunehmen. Das muß doch der Erwägung anheim gegeben werden, ob dieſes Abſchrecken der Bodenſpekulation von Charlottenburger Gebiet nicht auch für die All⸗ gemeinheit ſchließlich Nachteile haben könne, die wir nachher an unſerem Stadtſäckel empfinden müſſen. Es iſt durchaus als richtig anzuerkennen, wenn ſich zunächſt die Grundbeſitzerkreiſe dagegen ſträuben, daß nun ſchon wieder eine neue Be⸗ laſtung des Grundbeſitzes vorgenommen wird. Das iſt durchaus richtig, daß der Grundbeſitz und daß die Geſchäfte, welche damit verbunden ſind, eben ſo gut wie jedes andere kaufmänniſche Geſchäft, zunächſt einer gewiſſen Stetigteit der Geſetzgebung, in erſter Linie der Steuergeſetzgebung bedürfen. Aber es wäre durchaus zu erwägen, ob man nicht in dieſer Beziehung zu einer gewiſſen Beruhigung dahin kommen könnte, daß man ausſpricht: wir wollen an dieſer Belaſtung für eine Reihe von Jahren, vielleicht für immer feſt halten. Ob das möglich iſt, weiß ich nicht, wir können uns aber darüber unterhalten. Das zweite — und das haben wir auch bereits bei der Beratung über die damalige Grundſteuer⸗ vorlage vor einem Jahre gewiſſermaßen als be⸗ beſitzer, welche ſehr gern geneigt ſind, ihr Land aus dem unbebauten Zuſtande in den bebauten überzuführen, das heißt zu bebauen, zum Teil bei uns in Charlottenburg gar nicht in der Lage ſind, dieſem Wunſche nachzugeben, weil ihre Grund⸗ ſtücke noch in Gegenden liegen, die noch nicht aufgeſchloſſen ſind, und für welche ſie die Konzeſſion nicht bekommen können. Es muß zugegeben werden, daß dieſer Einwand einer gewiſſen mora⸗ liſchen Berechtigung nicht entbehrt. Wir müſſen auch ſehen, ob wir nicht Mittel und Wege ſinden — wenigſtens müſſen wir danach ſuchen —, daß dieſem Übelſtande Abhilfe geſchafft wird. Es iſt ia ſteuertechniſch und auch geſetzmäßig nicht möglich, zwiſchen unbebautem Grundbeſitz, der an regu⸗ lierten Straßen liegt, und ſolchem Grundbeſitz, der an unregulierten Straßen liegt, zu trennen: aber wir ſollten wenigſtens eine Auskunft vielleicht in der Richtung finden, daß wir einen gewiſſen Plan machen, wonach der Magiſtrat ſo ſchnell wie möglich, und ſoweit es das allgemeine Intereſſe zuläßt, mit der Regulierung vorzugehen trachtet, damit eben denjenigen Grundbeſitzern, welche 1 27. dieſe Neuauflage getroffen werden, die Möglichkeit gegeben wird, das zu tun, woraufhin eigentlich dieſe ſtarke Belaſtung drängt, nämlich eine möglichſt ſchnelle Bautätigkeit zu entfalten. Meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß das alles ſchwerwiegende und durchaus beachtens⸗ werte Momente ſind, die ſich vielleicht hier im Plenum nicht vollkommen und erſchöpfend be⸗ handeln laſſen, und daß es deshalb zweckmäßig ſein wird, auch dieſe Grundſteueränderung einem Ausſchuß zu übergeben. Da ich Ihnen vorhin ausführte, daß meiner Meinung nach ein Motiv für dieſe Mehrbelaſtung in unſerem Etat liegt, ſo würde es das Zweckmäßigſte und Richtigſte ſein, dieſe Vorlage dem neu zu bildenden Etats⸗ ausſchuſſe zur Mitberatung zu übergeben. Viel⸗ leicht darf ich den Wunſch ausſprechen — ich weiß nicht, ob das geſchäftsordnungsmäßig zuläſſig iſt — der Einfachheit halber die Debatte über dieſe Vor⸗ lage gleichzeitig mit der Debatte über den Etat zu verknüpfen, um Wiederholungen, die ſich ſonſt ergeben müßten, zu vermeiden. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung): Ich wollte nur zum Antrag erheben, was der Herr Referent am Schluſſe ſeiner Ausführungen als Wunſch ausgeſprochen hat. Schon der Vorſchlag, dieſe Vorlage dem Etatsausſchuß zu überweiſen, rechtfertigt ohne weiteres, die Diskuſſion über dieſen Punkt der Tagesordnung mit der Diskuſſion über den nächſten Tagesordnungspunkt zu ver⸗ knüpfen. Vorſteher Stellv. Dr. Hubatſch: Der Herr Berichterſtatter hat den Antrag geſtellt, die Vorlage dem Ausſchuſſe zu übergeben, der für den Etat gewählt iſt. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Es ſind ſonſt die dringlichen Anträge an den Schluß der Tagesordnung geſetzt worden. Es iſt aber der Wunſch ausgeſprochen worden, wir möchten dieſe Angelegenheit, deren Dringlichkeit vorhin beſchloſſen worden iſt und die uns nur wenige Minuten beſchäftigen wird, jetzt vorweg. nehmen. (Widerſpruch.)