Sitzung vom 17. März 1909. Ordinarium. Ausgabe. Abſchnitt 5. Nr. 2 — Steuern und Abgaben — erhöht auf 37 000 ℳ. Nr. § ſoll lauten: Vereinsbeitrag an den Märkiſchen Verein von Gas⸗ und Waſſerfachmännern, 90% auf beſondere Anweiſung 5 Nr. 12 — Insgemein — erhöht auf 863, 46 % Abſchnitt 7. Nr. 10 — zur Erneuerung und Erweiterung der Werke — ermäßigt auf 57 705 . Extraordinarium. Einnahme. Einnahme. Abſchnitt 1b. Zur Erweiterung und Erneuerung der Werke — ermäßigt auf 57 705 ℳ. Abſchnitt 2. Aus der 1908er Anleihe — erhöht auf 1 296 295 ℳ. (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 10, Waſſerwerke, wird in Einnahme und Aus⸗ gabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Anderungen feſtgeſtellt.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel I. Allgemeine Verwaltung. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Etats⸗ ausſchuß hat ſich zunächſt mit der Schaffung der in Abſchnitt 1 der Ausgabe beantragten neuen Beamtenſtellen einverſtanden erklärt. Alsdann verhandelte der Ausſchuß über Ver⸗ einfachung des Geſchäftsganges, ſowie über Ver⸗ minderung der Schreib⸗ und Druckkoſten: er empfiehlt der Verſammlung folgende Beſchluß⸗ faſſung: a) Die Verſammlung verzichtet in Zukunft auf die Vorlagen des Magiſtrats betr. Berichte über den Stand der Bauten, betr. Waſſerverbrauch, betr. Nachweiſung über die beendeten und die noch ſchwebenden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren. 5) Die Verſammlung verzichtet in Zukunft auf eine Vernehmung bei Anſtellung von Hilfs⸗ kräften als Beamte zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen. c) In die Nachweiſung der Etatsüberſchreitungen ſind — abgeſehen von durchlaufenden Poſten — nur ſolche materiellen Überſchreitungen aufzunehmen, welche den Betrag von 500 ℳ im einzelnen nicht überſteigen. Ferner hat der Etatsausſchuß folgende An⸗ derungen beſchloſſen: Ausgabe. Abſch nitt 6. Nr. 2 — Koſten für die Beſchickung von Kongreſſen — erhöht auf 7 000 ℳ. Abſchnitt 9. Nr. 6 — Für Bureaubedürfniſſe — 2) Druckkoſten — infolge .. 2 der Bau⸗ berichte ermäßigt um 500 ℳ auf 7 000 ℳ. erhöht auf 554 000 93 Abſchnitt 11. r. 8 — Künſtleriſche Ausſchmückung des Rat⸗ hauſes — ermäßigt auf 1 000 ℳ. Als Nr. 9 iſt neu einzuſtellen: Poſtſcheckgebühren zur Verfügung der Stadt⸗ hauptkaſſe 300 ℳ. Nr. 9 — Insgemein — erhält die Nr. 10 und wird ermäßigt auf 1 745,88 . Abſchnitt 12 — Dispoſitionsfonds — ℳʒ (vorbehaltlich etwaiger Anderungen(. Als Abſchnitt 19 iſt neu einzuſtellen: Erſtattung des Grundſtückswertes für das zur Verwendung als Spielplatz in Ausſicht genommene Hinterland der Grundſtücke Ber⸗ liner Straße 126 und Krumme Straße 6, 1. Teilbetrag, zahlbar am 1. April 1909 an die Stadthauptkaſſe behufs Anſammlung bei den Aſſervaten (Sonderkonto) 30 000 ℳ. Einnahme. Abſchnitt 3. 7 — Verſchiedenes — erhöht auf 371 15 ℳ. Abſchnitt 4. — Überſchuß aus dem Betriebe der Gas⸗ werke — ermäßigt auf 2 168 300 ℳ. Ich möchte mir, abgeſehen von dieſen Anderun⸗ gen, die der Etatausſchuß an dem Kapitel vor⸗ genommen hat, an den Magiſtrat die Anfrage erlauben, wann wir auf die Überreichung des Be⸗ Nr. Nr. 2 richtes über die Städteordnungsfeier rechnen dürfen. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Der Be⸗ richt iſt im Druck, und ſobald er fertig gedruckt iſt, wird er verteilt werden. In den nächſten Tagen kommt er hoffentlich von der Druckerei. Stadtv. Zietſch: Meine Freunde ſtellen zu dieſem Kapitel unter Ausgabe Abſchnitt 9 den Antrag: Zur Beſchaffung von Straßenbahnkarten für die Stadtverordneten werden unter Ausgabe Abſchnitt 9 Abſchnitt d 6 000 ℳ eingeſetzt. Ich will die Begründung für dieſen Antrag, vie im Etatsausſchuß durch meine in der Sitzung anweſenden Freunde gegeben worden iſt, nicht ausführlich wiederholen. Die Herren werden darin mit uns einverſtanden ſein, daß ein großer Teil der Stadtverordneten in Ausübung ihres Amtes erhebliche Koſten durch Ausgaben für Fahr⸗ gelder auf der Untergrundbahn und den elektriſchen Bahnen hat. ſind und auch vom Magiſtrat geltend gemacht wur⸗ den, laufen darauf hinaus, daß den Stadtverord⸗ neten das Liquidationsrecht zuſteht; d. h. jeder Stadtverordnete hat das Recht, für Ausgaben, die er in Ausübung ſeines Amtes gehabt hat, Liquidationen einzureichen. Aber es iſt nicht jedem einzelnen gegeben, kleine Beträge — es handelt ſich oft um nur 10, 20, 30 — zu liquidieren. Andererſeits liegt es nicht in der Neigung jedes Stadtverordneten, zur Beförderung an die Stelle einer amtlichen Verrichtung ſich der Droſchke zu bedienen und eventuell Droſchkenrechnungen in dem Umfang einzureichen, wie es teilweiſe ge⸗ ſchehen iſt — nicht von Stadtverordneten, ſondern der Stadt ſtehen. Die Einwände, die gegen den Antrag erhoben von Beamten oder Halbbeamten, die im Dienſt