108 Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich beantrage folgenden Nachtrag 11 zur Grundſteuerordnung für die Stadtgemeinde Charlottenburg vom 1./12. Juni 1900. Artikel I. Der § 2 der Grundſteuerordnung vom 1./12. Juni 1900 wird, wie folgt, geändert: In § 2 Abſatz 2 Satz 2 iſt ſtatt „doppelt“ „zweieinhalbmal“ zu ſetzen. Artikel II. Dieſer Nachtrag tritt mit dem Tage der Veröffentlichung, früheſtens am 1. April 1909, in Kraft. Ich beantrage ferner, in dem Antrage des Etatsausſchuſſes zu Kapitel XV die Ziffer « zu erſetzen durch die Ziffer « des Magiſtratsantrages — — wie Sie ſie auf Seite 71 und 72 der Vorlagen abgedruckt finden; ich glaube wohl, daß ich das nicht noch einmal zu verleſen brauche. Borſteher Kanfmann: Wenn Sie wenigſtens nur die Sätze angeben wollen, die Sie nun beantra⸗ gen! Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Ich werde ſie Ihnen ſchriftlich geben. Sie haben den Antrag des Etatsausſchuſſes auf Seite 90 der Vor⸗ lagen. Da ſoll fortfallen — — Vorſteher Kaufmann (unterbrechend): Die Ziffer « fällt fort. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung( (fort⸗ fahrend): — und wird erſetzt durch die Ziffer 11e — — 5 2 (Unruhe und lebhafte Zurufe. — Stadtv. Dr Crüger: Ich bitte ums Wort zur Geſchäfts⸗ ordnung!) Borſteher Kaufmann: Sie bekommen das Wort, ſobald ich die Anträge habe. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung) (fort⸗ fahrend): — die Ziffer II10 des Magiſtratsantrages auf Seite 71 und 72 der Vorlagen: c) die Realſteuern kommen in Höhe von 179% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeinde⸗Gewerbeſteuer — unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 100% der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer 125% der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und II ſtaat⸗ lich veranlagten Steuerſätze und 50 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen III und IV ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgaben⸗ geſetzes), die Gemeinde⸗Grundſteuer in Höhe von 202,25% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer ⸗ 2,5 des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 6,25% des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; Dann 10 (Andauernde Unruhe.) Sitzung vom 17. März 1909. Stadtv. Dr. Crüger (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, wenn der Antrag jetzt mit Unter⸗ ſtützung des Herrn Vorſtehers glücklich formuliert iſt, können wir ja in die ſachliche Beratung ein⸗ treten. Andernfalls würde ich anheimgeben, Herrn Stadtv. Hirſch Zeit zu geben, den Antrag zu formulieren, damit wir inzwiſchen in die Debatte eintreten können. Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Die Herren ſcheinen zu wünſchen, daß wir dauernd Geſchäftsordnungsdebatten haben. Ich habe gar nichts dagegen. Ich möchte nur erklären, daß der Hohn des Herrn Kollegen Crüger gar nicht am Platze war. Er war vielleicht angebracht ſeinen letzten eigenen Ausführungen gegenüber. Ich ſtelle feſt, daß wiederholt Anträge von Ihnen an⸗ genommen worden ſind, wenn ſie auch nur ſo gefaßt waren wie mein urſprünglicher Antrag. Ich ſtelle feſt, daß wir wiederholt Anträge nicht ſchriftlich eingereicht, ſondern nur mündlich ein⸗ gebracht haben, und daß ſie vom Herrn Vorſteher auch angenommen worden ſind. Alſo was Herr Kollege Crüger zuletzt ſagte, war in keiner Weiſe am Platze und trägt nur dazu bei, die Debatte in die Länge zu ziehen. Herr Kollege Crüger ſagt: nachdem jetzt der Antrag glücklich formuliert iſt — meine Herren, der Antrag iſt ganz derſelbe wie der, der bereits zwei Stunden dort oben beim Herrn Vorſteher liegt. (Zurufe bei den Liberalen.) — Herr Kollege Münch, es iſt wörtlich dasſelbe, für jeden Menſchen mit fünf geſunden Sinnen wörtlich dasſelbe, nur daß ich hier die Stellen aus den Vorlagen des Magiſtrats herausgeſchnitten und aufgeklebt habe. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, es iſt ein fernerer Antrag eingegangen, ein Eventua⸗ antrag zu dem Antrage Hirſch. Herr Kollege Hirſch beantragt, die Gemeindegrundſteuer für bebaute Grundſtücke mit 2,5 vom Tauſend und für unbe⸗ baute Grundſtücke mit 6,25 vom Tauſend einzu⸗ ſtellen —wenn allerdings die Abänderung der Grund⸗ ſteuerordnung vorher beſchloſſen worden iſt. Dazu ſtellt nun Herr Kollege Jolenberg folgenden Eventualantrag: Die Gemeindegrundſteuer auf die be⸗ bauten Grundſtücke mit 2,6%% und die unbe⸗ bauten mit 5,2%, feſtzuſetzen und die dritte Klaſſe der Gewerbeſteuer mit 150% zu erheben. Ich kann dieſen Antrag — bedaure ich — auch wieder nicht einreihen in den Hirſchſchen; das iſt mir nicht verſtändlich. Herr Kollege Hirſch beantragt zuerſt Abänderung der Steuerordnung; das wollen Sie nicht; Sie wollen einen Eventualantrag zu den Ausſchußanträgen einreichen. Denn der Ausſchuß⸗ antrag, wie er jetzt vorliegt, befaßt ſich mit der Feſtſetzung der Sätze der Gewerbeſteuer. Ihr Antrag hängt alſo nicht mit dem Hirſchſchen Antrage zuſammen, ſondern ich nehme ihn als Eventual⸗ antrag zu dem Ausſchußantrage an. (Zuſtimm ung.) Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, die Geſchäftsordnungsdebatte hat ja bereits tief in das Materielle dieſes Kapitels eingegriffen; ich werde daher, glaube ich, mit Ihrem Einver⸗ ſtändnis handeln, wenn ich ſo kurz und trocken das