Sitzung vom 17. März 1909. erbringen, daß der Beſchluß des Ausſchuſſes un⸗ endlich viel ſchlechter iſt als die Magiſtratsvorlage. Zunächſt — darauf hat der Herr Kämmerer ſchon aufmerkſam gemacht — bringt uns der Beſchluß des Ausſchuſſes 200 000 ℳ mehr. Ja, wenn nun wenigſtens mit Rückſicht auf die geringeren Steuer⸗ einnahmen nach dem Plan des Herrn Kollegen Hirſch er auch gleichzeitig ſeine mahnende Stimme erhoben hätte bei der Aufſtellung des Etats, wenn er da mit Abſtrichen vorgegangen wäre! Die paar Mark, die wir bei den Vereinen ſparen können — 10 ℳ hier, 5 ℳ da — damit hätten wir die 200 000ℳ nicht herausgeſpart. Nun haben Sie (zu den Sozial⸗ demokraten) alle Ausgaben bewilligt, und wo jetzt die Steuern bewilligt werden ſollen, ſagen Sie: Nein, das ginge nicht — und Sie laſſen einfach 200 600 ℳ unter den Tiſch fallen! Dann müſſen Sie mit Notwendigkeit dem Rate des Herrn Kämmerers entſprechen und den Antrag weiter aus⸗ bauen und uns neue Anträge hier unterbreiten. Was die Gewerbeſteuerſätze anlangt, ſo muß ich ſagen, daß die Erhöhung der I. und II. Klaſſe auf 150% jedenfalls von dieſen Klaſſen ertragen werden wird. Dabei verkenne ich keineswegs, daß die Gewerbeſteuer eine ungerechte Steuer iſt. Was die III. Klaſſe anlangt — ſie ſoll ja nach dem An⸗ trage des Etatsausſchuſſes wie nach dem Magiſtrats⸗ antrage wohl 100% zahlen? Wir haben alſo für die 111. Gewerbeſteuerklaſſe nach dem Antrage des Etatsausſchuſſes keine Erhöhung zu gewärtigen. (Zurufe.) — Ich möchte, daß das feſtgeſtellt wird. Vorſteher Kanfmann: Der Magiſtratsantrag lautet: 150% von der I., II. und III. Gewerbe⸗ ſteuerklaſſe zu erheben. Der Etatsausſchuß hat be⸗ ſchloſſen, der Stadtverordnetenverſammlung vor⸗ zuſchlagen, die 1. und 11. Klaſſe auf 150% zu er⸗ höhen, d. h. 25% mehr zu erheben, als im vorigen Jahre erhoben worden iſt, dagegen die III. Klaſſe nicht zu erhöhen, die Steuer ſo zu belaſſen, wie ſie im vorigen Jahre geweſen iſt, und die unteren Stufen überhaupt außer Hebung zu ſetzen, ſoweit die Erträge der Warenhausſteuer reichen. Stadtv. Dr. Crüger (fortfahrend): Meine Herren, dieſe Feſtſtellung iſt außerordentlich wert⸗ voll. Denn ich glaube, um die 1. und II. Gewerbe⸗ ſteuerklaſſe brauchen wir uns wirklich nicht zu ſorgen; die werden den Betrag zahlen können, es ſind kapitalträftige Kreiſe, die getroffen werden. Die 111. Gewerbeſteuerklaſſe müßte allerdings von einer Erhöhung verſchont werden. Es bleibt alſo für die Steuer weiter der Grund⸗ beſitz, bebauter und unbebauter. Da bitte ich Sie, folgendes im Auge zu behalten: die Erhöhung man muß ſich doch vergegenwärtigen, welche Wirkung es überhaupt haben kann, wenn wir die Magiſtratsvorlage annehmen und den Antrage des Etatsausſchuſſes ablehnen — die Erhöhung iſt für bebaute Grundſtücke nach der Magiſtratsvorlage gedacht auf 2,50%, nach dem Etatsausſchuſſe auf 2,65% . Herr Kollege Hirſch hat ganz beſonders dieſe Erhöhung angegriffen; denn er hat geſagt, es würde eine Abwälzung auf die Mieter erfolgen. Er hat ja ausdrücklich Verwahrung eingelegt, daß er hier etwa als Vertreter der Hausbeſitzer ſpricht, er hat ſehr entſchieden Stellung gegen die Petition der Hausbeſitzer genommen. Ihm iſt die Erhöhung unſympathiſch, weil er fürchtet, daß die von dieſer 113 Erhöhung Betroffenen die Mieter ſind. Nun habe ich mich beim Herrn Kämmerer erkundigt, wie dieſe Erhöhung von 2,50 auf 2,65%, in Wirklichkeit ſich bemerkbar machen wird. Da ſtellt ſich heraus, daß ſie bedeutet: bei 100 000 ℳ Wert des Grund ſtücks eine Steigerung d e r Steuer um 15 .; (Hört, hört!) und nehmen Sie ein Grundſtück v von ½ Million, ſo bedeutet dieſe eine Steigerung um 75 ℳ! (Hört, hört!) Nun, ob wirklich Herr Kollege Hirſch in der Lage ſein wird, den Nachweis zu erbringen, wie dieſe 75 ℳ auf die Mieter abgewälzt werden ſollen? Er wird mir wahrſcheinlich entgegenhalten: der Hausbeſitzer wälzt wahrſcheinlich nicht 75 ℳ ab, ſondern 750 .. (Stadtv. Hirſch: Sehr richtig! — Heiterkeit.) Er ſagt ſelbſt darauf: ſehr richtig! Ich meine, ſo fönnen wir doch tatſächlich nicht ernſthaft eine der⸗ artige Frage behandeln. Wir können doch nicht mit derartigen Hypotheſen hier arbeiten. Dann können wir auch ſagen: 2000 und 3000 ℳ. Sondern wir müſſen an den Tatſachen feſthalten, und die Tat⸗ ſachen ergeben eben, daß eine Steigerung bei 100 000 ℳ um 15 ℳ erfolgt, und daß dieſe 15 ℳ bei 100 000 ℳ überhaupt nicht abgewälzt werden können. Ich glaube, das iſt vollkommen klar. Und können ſie abgewälzt werden, meinetwegen bei einer gewiſſen Abrundung nach oben hin, was käme überhaupt bei einer derartigen Abwälzung heraus? Das könnte ſich überhaupt nur nach Groſchen bemeſſen. Alſo ich glaube, die Theorie, die Herr Stadtv. Hirſch auf⸗ geſtellt hat, kann unmöglich aufrechterhalten werden. Nun aber die ſteuerliche Gerechtigkeit, mit der operiert iſt! Es iſt von Herrn Kollegen Hirſch geſagt worden, es wäre gerecht, nur den unbebauten Grundbeſitz heranzuziehen und den bebauten nicht. Ja, Herr Kollege Hirſch, vollkommen zutreffend! Ich würde auch ſehr viel mehr Sympathien dafür haben — aber unter einer Vorausſetzung: daß der Beſitzer des unbebauten Terrains auch vollkommen frei und unabhängig iſt, d. h. daß er beliebig an die Bebauung ſeines Terrains gehen kann. Das iſt aber nicht der Fall, und darum, glaube ich, iſt es gerade ein Gebot der Gerechtigkeit, auch die Hausgrundſtücke mit heranzuziehen, und ich finde, daß der Etatsausſchuß durchaus korrekt und den Grundſätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit ent⸗ ſprechend gearbeitet hat mit den Sätzen, die er in Vorſchlag gebracht hat. Meine Herren, ich habe ſchon auseinander⸗ geſetzt, wie minimal die Differenz für den Haus⸗ beſitz iſt. Nun nehmen Sie aber den unbebauten Grundbeſitz: der unbebaute Grundbeſitz hat eine geringe Herabſetzung von 6,25 auf 5, 3% erfahren. Ja, meine Herren, wird von irgendeiner Seite vielleicht der Wunſch geäußert werden, wird ein Antrag geſtellt werden, hier auch eine Heraufſetzung vorzunehmen? Ich glaube, wir haben es nicht nötig; denn wir kommen ja mit den Steuern, die wir auf dieſer Grundlage gewinnen, aus. Die Differenz iſt überhaupt minimal; und eine Differezierung zwiſchen bebauten und unbebauten Grundſtücken war aus den hier angegebenen Gründen dringend notwendig. Ich bin daher der Anſicht, daß wir nur alle Urſache haben, uns auf den Boden der Beſchlüſſe des Etatsausſchuſſes zu ſtellen. Einmal liegt hier on 500 000 ℳ, Erhöhung alſo