128 für die Verwaltung ſein. Deshalb müſſen wir ge⸗ wiſſe Garantien dafür ſchaffen, daß in dieſe Ver⸗ tretung nur ſolche Vertrauensperſonen hinein⸗ kommen, die ſowohl den Arbeitern als der Ver⸗ waltung des Vertrauens würdig erſcheinen, d. h., die eine wirkliche Kenntnis von den Bedürfniſſen und den Zuſtänden in der Verwaltung haben. Das können ſie nur dann, wenn ſie eine geraume Zeit in der Verwaltung beſchäftigt geweſen ſind. UÜber die Details mich auszuſprechen, dazu wird ſich ja wohl Gelegenheit im Ausſchuß bieten. Ich möchte mich nicht weiter darüber verbreiten, ſondern nur noch einmal die Erklärung abgeben, daß der Magiſtrat bereit iſt, mit Arbeiterausſchüſſen zu arbeiten. Ich ſelbſt habe ſeit dem Beſtehen des Arbeiterausſchuſſes der Gasanſtalt fortlaufend von allen Sitzungen die Tagesordnungen, die Beſchlüſſe des Ausſchuſſes und die dadurch veranlaßten Ent⸗ ſchließungen des Magiſtrats geſammelt und ſtudiert. Ich widerſpreche durchaus dem Herrn Stadtv. Zietſch, daß dieſer Ausſchuß ſo wertlos ſei, wie er es hier dargeſtellt hat. Nach meinen Beobachtungen hat er ſich in jeder Beziehung bewährt, und ich darf das von den neun Ausſchüſſen, die nach den neuen Beſtimmungen errichtet werden ſollen, mit dem⸗ ſelben Recht erwarten. Stadtv. Wöllmer: Meine Herren, der Herr Bürgermeiſter hat mit Recht angenommen, daß der andere Teil dieſer Verſammlung mit etwas größerem Wohlwollen den Beſchlüſſen des Ma⸗ giſtrats, Arbeiterausſchüſſe einzuſetzen, gegenüber⸗ ſteht. Wir unſererſeits haben mit Befriedigung von der Mitteilung des Magiſtrats Kenntnis ge⸗ nommen, weil wir die Überzeugung haben, daß dieſe Arbeiterausſchüſſe das beſte Sprachrohr für die Arbeiter ſelbſt ſein werden, um ihre Wünſche der Verwaltung mitzuteilen, und die beſte Grundlage, um eine gütliche Verſtändigung zwiſchen der Ver⸗ waltung und den Arbeitern herbeizuführen, falls einmal Meinungsverſchiedenheiten entſtehen ſollten. Da wir den Antrag ſtellen, dieſe Mitteilung des Magiſtrats einem Ausſchuſſe von 9 Mitgliedern zu überweiſen, ſo will ich nicht auf das eingehen, was Herr Kollege Zietſch ausgeführt hat, und auf die Erwiderung des Herrn Bürgermeiſters Matting. Vielleicht würde ja die Einſetzung eines Ausſchuſſes im Moment gar nicht einmal notwendig ſein, weil wir zurzeit auf den Magiſtrat einen Einfluß in bezug auf Anderung dieſer Normen eventuell nicht aus⸗ üben können. Immerhin habe ich aber den Auftrag, zu beantragen, daß ein Ausſchuß eingeſetzt wird. Ich halte ihn auch deshalb für zweckmäßig, weil es doch vielleicht möglich iſt, daß wir uns mit dem Magiſtrat über einzelne Anderungen dieſer Be⸗ ſtimmungen verſtändigen können. Ich muß mit Herrn Kollegen Zietſch ſagen: es ſcheint mir ein großer Mangel der Vorlage zu ſein, daß ein Teil der ſtädtiſchen Arbeiter den Vor⸗ teil dieſes Arbeiterausſchuſſes nicht genießt aus Gründen, die der Magiſtrat in ſeiner Vorlage an⸗ gegeben hat. Vielleicht kann der Ausſchuß zweck⸗ mäßige Vorſchläge in dieſer Richtung machen. Es würde dann allerdings auch erwünſcht ſein, daß die Mitglieder der Arbeiterausſchüſſe möglichſt eine geſicherte Poſition erhalten. Ob ſich das herbeiführen laſſen wird, weiß ich nicht, und wir müſſen abwarten, ob der Magiſtrat die Vorſchläge, die im Ausſchuſſe gemacht werden, akzeptieren will. Sitzung vom 24. März 1909. Ich will, wie geſagt, nicht auf die einzelnen Ein⸗ wendungen des Herrn Kollegen Zietſch eingehen, ſondern nur noch einmal hervorheben, daß wir die Einrichtung der Arbeiterausſchüſſe als das beſte Mittel anſehen, die Wünſche der Arbeiter zum Aus⸗ druck zu bringen und, falls Meinungsverſchieden⸗ heiten zwiſchen der Verwaltung und den Arbeitern vorhanden ſind, eine Verſtändigung zu erzielen. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Wöllmer hat eben von einem Ausſchuß von 9 Mitgliedern geſprochen. Es liegt mir aber eine Liſte von 11 Mit⸗ gliedern vor. Ich darf wohl annehmen, daß ein Ausſchuß von 11 Mitgliedern beantragt wird? (Zuſtimmung des Stadtv. Wöllmer.) Stadtv. Gebert: Meine Herren, als ich die Vorlage las, habe ich mir geſagt: hier wird den Arbeitern ein Hering offeriert, der ordentlich ge⸗ ſalzen iſt, woran ſie nicht herankommen können. Wenn der Herr Bürgermeiſter ſagt, dieſe Vorlage beruhe auf der Grundlage des Arbeiterausſchuſſes der Gaswerke, ſo will ich nur konſtatieren, daß die Gasarbeiter, ſolange dieſer Arbeiterausſchuß be⸗ ſteht, noch niemals ein Zutrauen zu ihm gehabt haben, niemals ein Zutrauen zu ihm haben konnten. Die alten Satzungen des Arbeiterausſchuſſes der Gaswerke haben ja gewiſſermaßen den Arbeitern jegliches Recht abgeſchnitten. Wenn der Herr Bürgermeiſter ſagt, daß die neuen Satzungen nach dem Muſter der alten Beſtimmungen auf⸗ gebaut worden ſind, dann werden ſie die Arbeiter beileibe nicht befriedigen. Auf die einzelnen Punkte einzugehen, halte ich auch nicht für angebracht, trotzdem man ja un⸗ geheuer viel auszuſetzen hätte. Beiſpielsweiſe ſoll das Alter von 30 Jahren hier maßgebend ſein. Wir haben Perſonen, die mit 18 Jahren majorenn ſind und ein ganzes Land regieren können; wir haben Perſonen, die mit 21 Jahren den bunten Rock tragen und das Vaterland verteidigen müſſen, und hier wollen Sie noch nicht einmal den Arbeitern das Recht einräumen, mit 21 Jahren ihre eigene Poſition verteidigen zu dürfen! Das iſt ein eigen⸗ tümlicher Zuſammenhang, den ich nicht begreifen kann. (Zuruf.) — Ja, Herr Kollege Erüger, es iſt doch ſo, das können Sie nicht beſtreiten: mit 21 Jahren muß man in den Krieg hinausziehen. Wenn ich in einem Betriebe tätig bin, ſo bin ich innerhalb einer kurzen Spanne Zeit in der Lage, den Betrieb ſo kennen zu lernen, daß ich mindeſtens die Poſition, in der ich beſchäftigt bin, auch vertreten kann. Ich will noch auf eins eingehen. Es gibt eine geſetzliche Beſtimmung, wonach in Betrieben, in denen 20 Perſonen beſchäftigt ſind, dieſe 20 Perſonen das Recht haben, einen Arbeiterausſchuß zu bilden. Warum ſoll denn das bei uns nicht möglich ſein? Die geſetzliche Beſtimmung ſchreibt es doch vor. Wenn wir uns weiter vergegenwärtigen, was der Herr Bürgermeiſter ſagte, daß der Ausſchuß ein Bindemittel zwiſchen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern ſein ſoll, ſo iſt das inſofern richtig: der Arbeiterausſchuß ſoll ein Zwiſchenglied zwiſchen Arbeitgeber und Arbeitnehmern ſein; aber beileibe ſoll der Arbeitgeber nicht in irgend einer Form auf den Arbeiterausſchuß einwirken können. Der Arbeiterausſchuß hat die Wünſche der Arbeiter an den Arbeitgeber zu vermitteln, aber weiter nichts.