Sitzung vom 24. März 1909. 1200 Verpflegungstage oder 4 Betten für geſunde Kinder ohne Mütter beſtimmt. Danach bezahlt die Stadtgemeinde mit dem Zuſchuß für jeden ihr gewährten Verpflegungstag durchſchnittlich nur 1,06 ℳ, während die Armendirektion ſonſt für die Unterbringung von Kindern regelmäßig vro Bett und Tag 2,50 ℳ zu zahlen hat. Dieſer Satz muß auch bei Inanſpruchnahme des in nächſter Zeit zu eröffnenden Kaiſerin⸗Auguſta⸗Victoria⸗ Hauſes gezahlt werden. Da die vom Verein „Säuglingsheim“ zur Verfügung geſtellten Betten von Anfang an dauernd ſämtlich belegt ſind, das vertragsmäßige Recht der Stadtgemeinde voll aus⸗ genutzt wird, ergibt ſich gegenüber jenem von der Armendirektion in andern Fällen zu zahlenden Verpflegungsſatze eine Erſparnis für die Stadtgemeinde von 1,44 ℳ pro Bett und Tag und bei 6 200 Tagen eine ſolche von 8928 ℳ. Meine Herren, der Verein iſt nun in eine etwas bedrängte Finanzlage gekommen, da die Mittel aus privater Wohltätigteit nicht ſo einge⸗ gangen ſind, wie man dies wohl mit Recht annehmen konnte. Beiſpielsweiſe hat die in den letzten Mo⸗ naten vorigen Jahres veranſtaltete Hauskollekte nur einen Reinertrag von 843,48 ℳ ergeben. Dazu kommt, daß der Verein geglaubt hat, für das aus den ſtädtiſchen Werken entnommene Waſſer, ſowie für Gas, Koks, Elettrizität, wofür er jetzt Tarifpreiſe zahlt und pro Jahr 14850 auszugeben hat, Ermäßigungen zu erhalten, wie ſie auch in früheren Jahren verſchiedenen Wohl⸗ tätigkeitsveranſtaltungen durch freies Waſſer, billi⸗ gere Kokspreiſe uſw. gewährt worden ſind, was jetzt aber infolge eines im vergangenen Jahre ge⸗ faßten Magiſtratsbeſchluſſes, dieſe Vergünſtigungen durch Beihilfen in bar abzulöſen, nicht mehr zu⸗ läſſig iſt. Der Magiſtrat hält es aus dieſem Grunde auch für angemeſſen, dem Verein „Säuglings⸗ heim“ einen Teil dieſer Summe zu vergüten. In den neuen Etat waren bereits 3400 nachträglich einzuſtellen beantragt und dies dem Vorſtande des Vereins auch mitgeteilt. Der Etatsausſchuß hat hauptſächlich dieſen Betrag deshalb geſtrichen, weil eine Begründung nicht vorlag. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit namens meiner Fraktion an den Magiſtrat das Erſuchen richten, in Zukunft doch Antragſtellern von ſeinen Beſchlüſſen nicht früher Kenntnis zu geben, b i d i e Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gehört iſt, da ſonſt möglicherweiſe peinliche Situationen geſchaffen werden könnten, die wir vermeiden möchten. uUnter Zugrundelegung einer Beihilfe von 10 000 ℳ einſchließlich der geforderten 3400 ℳ würde die Stadt bei voller Ausnutzung der ver⸗ traglichen Beſtimmungen immer noch 5000 ℳ jährlich erſparen. Meine Herren, ich kann Ihnen nur aus vollſter Überzeugung die Annahme der Vorlage empfehlen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Dem Verein „Säuglingsheim“ wird ein laufender Beitrag zu den Betriebskoſten von jährlich 3400 ℳ bewilligt. Für 1909 iſt der Betrag dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 7 der Tages⸗ ordnung: 131 Vorlage betr. Vermietung der öf⸗ fentlichen Bedürfnisanſtalten zu Reklamezwecke n. — Druckſache Nr. 91. Berichterſtatter Stadtv. Ruß: Es iſt nach⸗ träglich eine Offerte eingegangen, welche die, mit der wir uns heute zu beſchäftigen hätten, überſteigt. Ich beantrage deshalb, die Sache heute nicht zu verhandeln, ſie an den Magiſtrat zurückzugeben und auf die nächſte Tagesordnung zu ſetzen. Vorſteher Kaufmann: der Referent be⸗ antragt, dieſen Gegenſtand von der Tagesordnung heute abzuſetzen. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, ſtelle ich feſt, daß die Verſammlung damit einverſtanden iſt. Der Gegenſtand kommt auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung. Punkt 8 der Tagesordnung: Borlage betr. Bergebung der Fuhrleiſtungen für die Feuerwehr und Straßenreinigung. Druck⸗ ſache Nr. 92. Berichterſtatter Stadtv. Stein: Meine Herren, der Magiſtrat hat Ihnen ein ſo großartiges Material gegeben, daß meine Aufgabe eine ſehr geringe iſt. Sie haben die ſchönſten Zahlen vor ſich; ich will ſie Ihnen nicht noch einmal vorleſen. Sie haben ſie beſſer vor Augen, als wenn ich Ihnen noch einmal das Ganze vortrage. Wir haben in der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen die Sache eingehend beraten. Es handelte ſich darum, eventuell mit dem früheren Unternehmer weiter zu verhandeln. Er wollte anfänglich nicht recht. Dann hat er ſelber eine Vorlage gemacht, wieviel er verlangt. Alle die andern Unternehmer verlangen ſo bedeutend viel mehr als der vom Magiſtrat Ihnen empfohlene Herr Hennecke, daß die Deputation faſt einſtimmig — es war nur eine abweichende Meinung — Ihnen empfiehlt, mit dem Unternehmer Hennecke den Vertrag abzu⸗ ſchließen. Es iſt ja immer bedenklich, mit einem ſolchen Unternehmer eine ſo wichtige Sache zu verhandeln. Wir kennen ihn doch nicht im Innerſten ſeiner Seele und wiſſen nicht, ob er das, was er uns geſagt und geſchrieben hat, auch ſo ausführen wird. Er will aber auch nur auf 3 Jahre eventuell mit uns den Vertrag abſchließen und iſt in ſeinen Preiſen gleich⸗ mäßig, ob der Vertrag auf 3 oder 6 Jahre gemacht wird. Die Deputation hat Ihnen daher empfohlen, den Abſchluß für 3 Jahre zu machen, und zwar mit dem Recht, daß wir den Vertrag ohne weiteres auf 6 Jahre verlängern können, er ihn aber nicht kündigen darf. Es empfiehlt ſich dieſes Verfahren inſofern, als wir erſt ſehen können, ob der Mann auch alles das hält, was er uns verſprochen hat. Vorläufig wiſſen wir nur, daß die Straßenreinigung von Berlin mit ihm ſehr zufrieden iſt. Er arbeitet 2 Jahre für ſie. Das iſt doch eigentlich ſehr viel wert. Die Stallungen, die er für Berlin unterhält, ſeine Stallordnung, die Beſpannung, die Pferde machen, wovon ich mich ſelber überzeugt habe, einen anſtändigen Eindruck, ſo daß wir wohl hoffen können, daß es, wenn er die Fuhrleiſtungen bei uns bekommt, auf unſern Straßen etwas vornehmer mit der Beſpannung der Straßenreinigungs⸗ maſchinen ausſehen wird, als es bis jetzt der Fall geweſen iſt.