Sitzung vom 24. März 1909. dazu gedrängt werden. Denn der Unternehmer Hennecke kann unter dieſen Bedingungen den Be⸗ trieb gar nicht aufrechterhalten. Ich will nur noch kurz auf einen Punkt ein⸗ gehen. Herr Hennecke iſt ein Fuhrunternehmer im wahren Sinne des Wortes nicht, ſondern ein Pferdehändler. Momentan beſchäftigt er vier Koppeltnechte und ſechs bis ſieben Kutſcher. Der Mann kann doch abſolut nicht einen Überblick über einen derartig großen Wagenpark und ein Pferde⸗ material, wie wir es haben müſſen, haben. Ich möchte Sie alſo dringend erſuchen, hier äußerſt vorſichtig zu ſein und die Angelegenheit ſcharf in einem Ausſchuß durchzuberaten. Hoffen möchte ich, daß der Ausſchuß ſagt: jetzt iſt die Zeit gegeben, jetzt müſſen wir zu eigener Regie übergehen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Stadtv. Stein und des Herrn Stadtv. Rackwitz ein paar Bemerkungen in Anſchluß an die Ausführungen des Herrn Oberbürgermeiſters machen, um aus⸗ einanderzuſetzen, wie der Magiſtrat dazu gekommen iſt, nur den erſten Teil des Deputationsbeſchluſſes zum Gegenſtande ſeiner Vorlage zu machen und den zweiten Teil des Beſchluſſes vorläufig aus⸗ zuſetzen. Ich muß Ihnen zu dieſem Zwecke den Deputationsbeſchluß vorleſen; er lautet: Es wird mit allen gegen eine Stimme be⸗ ſchloſſen, dem Fuhrunternehmer Hennecke den Zuſchlag auf die Fuhrleiſtungen für die Feuerwehr und Straßenreinigung nach dem Angebot 1 — d. h. unter Lieferung der Stallung durch den Unternehmer — zu erteilen, und zwar auf die Dauer von drei Jahren und mit der Maßgabe, daß der Stadtgemeinde einſeitig das Recht eingeräumt wird, drei Monate vor Ablauf des Vertrages den Vertrag auf weitere drei Jahre unter nämlichen Bedingungen zu verlängern. Bis hierher iſt der Beſchluß der Deputation voll⸗ ſtändig klar und ſofort ausführbar und zum Gegen⸗ ſtande eines Vertragsabſchluſſes geeignet. Nun kommt der zweite Teil: Außerdem beſchließt die Deputation un⸗ abhängig von der Zuſchlags⸗ erfteilung einſtimmig, daß dem Unter⸗ nehmer Hennecke ſeitens der Stadtgemeinde ein paſſendes Grundſtück, wenn möglich der verfügbare Teil des Luckmannſchen Grundſtücks, gegen eine mäßige Pacht zur Verfügung geſtellt wird, auf dem er die erforderlichen Stallungen nach den Wünſchenbeider Kontrahenten und nach der Norm der auf dem Luckmann⸗ ſchen Grundſtücke vorhandenen Stallungen zu errichten hat, die die Stadtgemeinde nach Ablauf des Vertrages nach einem vorweg noch zu vereinbarenden Preiſe zu übernehmen hat. In dieſem Satze ſind beinahe ſo viele Fragezeichen wie Gedanken. Deshalb war der Magiſtrat nicht in der Lage, dieſen Teil des Beſchluſſes ſeinerſeits ſofort zum (Gegenſtande einer Beſchlußfaſſung zu machen. Hierzu kam allerdings noch die Erwägung, ob es denn überhaupt wünſchenswert und zweck⸗ mäßig iſt, ſich heute ſchon darauf feſtzulegen, daß man ſich unter Umſtänden nach drei Jahren ver⸗ 135 pflichtet, die Stallungen zu übernehmen. Nach dem Ergebnis der Ausſchreibung ſchien es dem Magiſtrat durchaus von Vorteil zu ſein, daß wir jetzt ein Gebot bekommen, das zu einem kaum höheren Preiſe die Fuhrleiſtung zu übernehmen bereit iſt, ohne daß wir irgendwie mit den Stallungen uns befaſſen müſſen, ſei es, daß wir ſie ſelbſt bauen, oder daß wir die Verwaltung ſonſt daran intereſſieren. Denn wenn die Stallungen dem Unternehmer gegenüber wirk⸗ lich einen ſo geringen Wert haben, wie ſich jetzt aus den Angeboten ergibt, ſo iſt die Frage be⸗ rechtigt: welchen Wert haben denn nach drei Jahren die Stallungen für uns, und iſt es zweckmäßig, heute ſchon zu erklären, daß wir ſie nach drei Jahren übernehmen? Alle dieſe Fragen ſind ungeklärt und müſſen erſt in weiteren Verhandlungen erörtert werden. Da aber die Deputation, wie unſer Herr Dezernent verſichert hat, dieſen zweiten Teil ihres Beſchluſſes unabhängig von dem erſten gefaßt, auch nicht zur Bedingung des erſten gemacht hat, und da anderer⸗ ſeits auch der Offerent Hennecke von der Aus⸗ führung dieſes zweiten Beſchluſſes ſein Angebot zu 1 nicht abhängig gemacht hat, ſo lag für den Magiſtrat gar keine Veranlaſſung vor, das Angebot zu 1 nicht anzunehmen oder es davon abhängig zu machen, bis und wie die Angelegenheit zu 2 erledigt wird. So kommt es, meine Herren, daß Ihnen nur über die Frage der Zuſchlagserteilung eine Vorlage gemacht und die weitere Frage ſpäterer Erwägung vorbehalten worden iſt. Stadtv. Dr. Landsberger: Ich kann es mir nicht verſagen, zunächſt meine Genugtuung darüber auszuſprechen, daß ſich die Stadtverordneten⸗ verſammlung vor nicht ganz ſechs Monaten nach langem Kampfe, wie man wohl ſagen muß, der Magiſtratsvorlage gegenüber ablehnend verhalten hat; denn ich glaube, daß uns die gegenwärtige Vorlage deutlich zeigt, daß die Erwägungen, die bei der Majorität der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung damals maßgebend waren, wohl berechtigt waren. Um ganz approximative Zahlen zu nennen, ſtand damals die Sache ſo, daß der Unternehmer gegenwärtig etwa 225 000 ℳ für ſeine (freilich von vielen Seiten angefochtenen) Leiſtungen er⸗ hält, daß die Ubernahme in eigene Regie nach der Magiſtratsvorlage einen Betrag von 486 000 ℳ., und daß die Unternehmerleiſtung, wenn die Stadt die Stallungen ſelbſt errichtet, immerhin 437000 pro Jahr hätte erfordern ſollen. Wir ſchneiden alſo, gleichviel, ob wir das Henneckeſche Projekt an⸗ nehmen oder eins der höheren, immer noch um 100 000 ℳ jährlich billiger ab. Das möchte ich gerade gegenüber denjenigen Kollegen hervor⸗ heben, welche immer wieder darauf hindrängen, die Sache möglichſt in ſtädtiſche Regie zu nehmen, während ich und ein großer Teil meiner Freunde auf dem Standpunkt ſtehen, in j e dem Falle beſonders prüfen zu müſſen, ob eine Sache es wirklich wirtſchaf tliſch zweckmäßig erſcheinen läßt, ſie in eigener Regie auszuführen oder nicht. Nicht grundſätzlich treten wir dafür ein, daß die Stadt alles macht, ſondern nur dann, wenn es im Intereſſe der Stadt liegt und auch dem wirt⸗ ſchaftlichen Nutzen der Sache entſpricht. Übrigens müſſen die Preiſe, die Herr Fricke heute noch bekommt, nicht ſo ruinierend für ihn ſein, wie es immer dargeſtellt wird; denn ſonſt