138 gelegenheit dreierlei feſtſtellen müſſen. Wir müſſen durch den Ausſchuß erſtens feſtſtellen: iſt die Kala⸗ mität, in der ſich die Geſellſchaft befindet, durch eine mangelhaſte Organiſation ihrer Einrichtungen hervorgerufen, oder liegt zweitens die Urſache in einer unrentablen Grundlage, darin, daß die Ge⸗ ſellſchaſt zwar ihre Einrichtungen vernünſtig orga⸗ niſiert hat, aber die Baſis ihres „Unternehmens, der Gebührenſatz uſw., von vornherein unrentabel war? Und drittens werden wir uns darüber klar werden müſſen, ob ſich das Dreiteilungſyſtem rentiert. Bis jetzt hat es ſich meines Erachtens nach den vor⸗ liegenden Ziffern, nach den Mitteilungen, die man in den Akten findet, und dem ganzen Zahlenbilde, das in den Akten entrollt wird, noch nicht als rentabel erwieſen. Alſo dieſe drei Fragen müßte man prüfen. Zur Beurteilung dieſer Fragen brauchen wir folgendes: erſtens eine Rentabilitäts⸗ berechnung der Geſellſchaft auf Grund der bisher von ihr gemachten Erfahrungen. Eine ſolche Be⸗ rechnung fehlt in den Alten. Unſere Beamten haben gut und geſchickt rechneriſch die gegen⸗ wärtigen und die früheren Verhältniſſe dargeſtellt. Aber eine Rentabilitätsberechnung, wie nun die Geſellſchaſt auf Grund der bisherigen Erfahrungen ihre Geſchäſte führen will, müſſen wir haben, um beurteilen zu können, wie die Sache weiterlaufen wird. Dieſe Rentabilitätsberechnung müſſen wir dann prüfen laſſen; wir können ſie nicht allein prüfen, ſondern müſſen die Prüfung durch Sach⸗ verſtändige vornehmen laſſen. Ich habe vor einem Jahre im Ausſchuß den Antrag geſtellt, die Ren⸗ tabilität der Geſellſchaft durch Sachverſtändige einer Prüſung zu unterziehen. Dieſer Antrag iſt damals abgelehnt worden. Es wurde mir erwidert, es ſei nicht möglich, einen Sachverſtändigen zu finden, weil eben noch keine Erfahrungen auf dem Gebiete der „Dreiteilung“ vorliegen. So weit brauchen wir gar nicht zu gehen. Wenn eine Geſellſchaft ein neues Unternehmen beginnt und eine Renta⸗ bilitätsberechnung aufmacht, ſo gibt es doch genug geſchickte Kaufleute, die in der Lage ſind, die Ren⸗ tabilität zu prüfen: es gibt auch genug Sachver⸗ ſtändige im Fuhrbetriebe und in der Landwirtſchaft, die zu beurteilen vermögen, ob die Ziffern un⸗ gefähr richtig geſchätzt ſind und eine Rentabilität nachgewieſen iſt. Drittens werden wir aber auch im Ausſchuſſe prüfen müſſen: was können uns andere Unternehmer bieten? Wir dürfen meiner Anſicht nach die Dinge nicht ſo weitergehen laſſen, die Karre ſo weiterfahren laſſen, bis ſie eines ſchönen Tages ſtecken bleibt, ſondern es wird uns angeſichts der Sachlage nichts weiter übrig bleiben, als uns auch mit andern Unternehmern in Ver⸗ bindung zu ſetzen, (ſehr richtig! bei den Sozialdemokraten) um zu erfahren: was koſtet die Abfuhr durch andere Unternehmer? Ich verweiſe auf den vorigen Punkt der Tagesordnung, der die Vergebung der Fuhr⸗ leiſtungen für die Feuerwehr und Straßenreinigung betraf. Vor Jahren wurde vom Magiſtrat geſagt, es wäre ein Mangel an Unternehmern, und wir ſtänden vor der Gefahr, daß eines ſchönen Tages kein Angebot da wäre. Heute iſt eine große Zahl von Bewerbern vorhanden. Die Zeiten ändern ſich. Wir wiſſen nicht, ob heute nicht auch noch andere Bewerber geneigt ſind, das Unternehmen der Dreiteilungabfuhr in die Hand zu nehmen. Meine Herren, wenn wir im Ausſchuß dieſe Fragen erörtern und nach ſorgfältiger Prüfung zu Sitzung vom 24. März 1909. dem Reſultat kommen, daß die Geſellſchaft mangel⸗ haft organiſiert iſt, daß ihre Organiſation falſch und darauf die Kalamität zurückzuführen iſt, dann haben wir keine Veranlaſſung, das Unternehmen über Waſſer zu halten: das hieße — meine ich — Sand ins Meer ſchütten. Wenn wir es auch nicht darauf ankommen laſſen möchten, die Geſellſchaft zum Stillſtand ihres Unternehmens zu bringen, ſo iſt es doch Pflicht der Stadtgemeinde — ſo be⸗ dauerlich das auch im Intereſſe der Unternehmer ſein mag —, dem Unternehmen die Hilfe zu ver⸗ ſagen, wenn es mangelhaft organiſiert iſt. Kommen wir aber andererſeits durch unſere Prüfung im Aus⸗ ſchuß zu der Überzeugung, daß zwar das Unter⸗ nehmen vernünftig organiſiert iſt, aber die Grund⸗ lagen des Vertrages tatſächlich unrentabel ſind, dann wird die Stadtverordnetenverſammlung eher in der Lage ſein, freiwillig einer ſo gewaltigen Zu⸗ buße zuzuſtimmen, wie der Magiſtrat beantragt. Wenn aber auch die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſich entſchließen ſollte, dieſen Antrag des Magiſtrats auf freiwillige Erhöhung der Gebühren anzunehmen, ſo darf dies meines Erachtens nur unter gewiſſen Bedingungen geſchehen. Erſtens darf die Abfuhr nicht teurer werden als nach dem Miſchſyſtem. Denn wenn die Abfuhr durch die „Dreiteilung“, nachdem wir freiwillig dieſe Zubuße geleiſtet haben, teurer wird als das Miſchſyſtem, dann iſt der Stab über die Rentabilität des Drei⸗ teilungsſyſtems gebrochen. Zweitens muß die Geſellſchaft das Vorhandenſein eines genügenden Kapitals nachweiſen. Nicht wir allein müſſen ſanieren, ſondern die Banken müſſen es auch tun. Wenn die Banken dazu nicht bereit ſind, dann fehlt es an den durchaus notwendigen Mitteln, um die Geſellſchaft leiſtungsfähig zu halten. Es muß alſo Kapital in dem richtigen Umfange nach⸗ gewieſen werden, und zwar auf die Dauer der Zeit, für die wir ſolche Zuſchüſſe leiſten. Es darf ſich nicht nur darum handeln, daß Darlehen von Banken auf gewiſſe kurze Zeit gegeben werden, die jeden Augenblick kündbar ſind, ſondern wir müſſen ver⸗ langen, daß die Darlehen ſo lange feſtgelegt ſind, wie wir freiwillig Zuſchüſſe leiſten. Ferner und vor allen Dingen mußdas Verhältnis der Geſellſchaft zu den inzwiſchen entſtandenen Tochtergeſellſchaften klargelegt werden. (Stadtv. Zietſch: Sehr richtig!) Ich will auf dieſe Dinge nicht ausführlich in der Offentlichkeit eingehen. Da aber auch in der ge⸗ druckten Denkſchrift der Geſellſchaft hiervon die Rede iſt, ſo halte ich es für meine Pflicht, einige Worte darüber zu ſagen. Ich bin der Anſicht, die Geſellſchaft hatte nicht das Recht, ohne Zuſtimmung des Magiſtrats dieſe Tochtergeſellſchaften zu grün⸗ den. Es ſind nämlich ſeit dem vorigen Jahre fol⸗ gende Veränderungen vorgegangen: Erſtens hat die Geſellſchaſt ihren Sortier⸗ betrieb an einen Unternehmer gegen eine feſte Summe verpachtet. 3weitens hat ſie den Schweine⸗ beſtand verkauft und die Schweinemäſterei an eine Mäſtereigeſellſchaft mit beſchränkter Haftung ver⸗ pachtet, alſo gerade dasjenige verpachtet, das ihr am meiſten Gewinn bringen ſollte, worauf über⸗ haupt das ganze Dreiteilungsſyſtem baſiert. Drit⸗ tens hat die Geſellſchaft — und das iſt das Aller⸗ bedentlichſte und Bemerkenswerteſte — ihre ſämt⸗ lichen Pferde und außerdem 16 Wagen an die Disconto⸗Geſellſchaft für einen feſten Preis vertauft. Die Disconto⸗Geſellſchaft hat ihr die Pferde und die