142 Gleichzeitig möchte ich für die Mitglieder des zu Nr. 9 der Tagesordnung gewählten Ausſchuſſes mitteilen, daß ich die Sitzung dieſes Ausſchuſſes auf morgen abend 7 Uhr anberaumt habe; die Ein⸗ ladung wird Ihnen ausgehändigt werden. Ich bitte heute die Herren Kollegen Dr Rothholz, Ruß und Wilk das Protokoll zu vollziehen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erwerb des Altarms der Spree zwiſchen den Waſſerwertgrundſtücten. Druck⸗ ſache 94. Berichterſtatter Stadtv. Rackwitz: Meine Herren, in der Vorlage handelt es ſich um den Er⸗ werb eines Grundſtücks, das gewiſſermaßen zur Arrondierung eines großen Geländes, das der Magiſtrat jebt ſchon beſitzt, gebraucht wird. Einen großen Übelſtand hat der Erwerb, daß nämlich das Gelände, das wir erwerben wollen, toloſſal teuer iſt. Wir ſind da in eine Zwickmühle hineingeraten. Vor einigen Jahren, als die andere Fläche erworben wurde, war das Gelände, das wir jetzt erwerben wollen, — mir iſt das neu, ich habe das damals nicht gewußt — noch öffentliche Waſſerſtraße. Der Magiſtrat bezieht ſich nun darauf, daß die Anregung zu dieſem Erwerbe die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung gegeben hat. Die Anregung lautete allerdings etwas anders; es war gemeint, daß der ganze Waſſerſtreifen, der dort auf der Karte zu ſehen iſt, erworben werden ſollte und außerdem ein Streifen, der dem Gelände nach der Spree zu vorgelagert iſt, von 10m Breite, ein ſogenannter Treidelweg, ebenfalls noch. Dabei ging die Stadtverordneten⸗ verſammlung, die den Antrag geſtellt hatte, von der Erwägung aus, daß es nützlich und zweckmäßig wäre, wenn auf einem ſo großen Gelände der Magiſtrat ſozuſagen Herr im eigenen Hauſe wäre. Nun, meine Herren, muß ich Ihnen aus den Akten mitteilen, daß der Magiſtrat bemüht geweſen iſt, dieſem Beſchluſſe der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung nachzukommen; er iſt aber abgewieſen worden. Den Treidelweg gibt der Fiskus über⸗ haupt nicht her, und ebenſo gibt er den Reſtteil des Waſſerarmes deswegen nicht her, weil er Beſtand⸗ teil einer öffentlichen Waſſerſtraße iſt. Mir ſind nun Bedenken nach der Richtung hin aufgeſtiegen: da der ganze Spreearm zur Zeit öffentliche Waſſer⸗ ſtraße war, jetzt dagegen nur noch ein Teil öffent⸗ liche Waſſerſtraße iſt, hat der Fiskus vielleicht das Recht, dieſen Teil auch noch einzuziehen; ich be⸗ fürchte alſo, daß dieſer Teil vielleicht auch mit der Zeit nicht mehr öffentliche Waſſerſtraße zu ſein braucht. Es war damals aber, wie es ſich um den Ankauf des erſten Geländes handelte — ich habe dem Ausſchuß auch angehört —, die Rede davon, daß dieſes Grundſtück nicht allein für Zwecke der Waſſergewinnung, ſondern auch für andere Zwecke auszunutzen ſei, und das deswegen eine Verbindung mit der Spree außerordentlich nützlich ſei. Dieſe Verbindung mit der Spree iſt jetzt nur begrenzt geſichert, weil der Magiſtrat auf Anfrage bei dem Fiskus die Mitteilung bekommen hat: wir ver⸗ weiſen auf das Allgemeine Landrecht. Wie weit nun zu erhoffen iſt, daß dieſe öffentliche Waſſer⸗ ſtraße nicht aufgehoben wird, darüber möchte ich eine Aufklärung haben, damit ich mir klar machen kann, ob ich Ihnen empfehlen kann, die Vorlage ſo oder mit Vorbehalt anzunehmen, das heißt Sitzung vom 24. März 1909. unter dem Vorbehalt, daß wir beſchließen, der Vorlage nur zuzuſtimmen, wenn wir geſichert ſind, daß der Reſtteil des Spreearmes, ſollte er einmal verkauft werden, zu demſelben oder einem ähnlichen Preiſe von der Stadt erworben werden kann, wie wir ihn jetzt für dieſen Teil zahlen. Ich muß noch auf die Vorlage inſofern ein⸗ gehen, als der früher gekaufte Teil des Geländes, der guten Baugrund hat, alſo als weſentlich beſſer anzuſprechen iſt als der Teil, welcher jetzt gekauft werden ſoll, zur Zeit nur 12 ℳ pro Quadratmeter, das wären 170 ℳ für die Rute, gekoſtet hat, während dieſes Waſſerloch, das allerdings, wie durch Boh⸗ rungen feſtgeſtellt iſt, nicht ſo ſchlechten Baugrund haben ſoll, aber immerhin doch eine gewiſſe Tiefe hat, 200 ℳ die Rute koſten ſoll. Der Preis iſt exorbitant hoch. Schon damals war der Preis von 170 ℳ für die Rute, wo es ſich um gutes Bauland handelte, recht hoch. Ich habe aber ſchon geſagt, daß der Magiſtrat vergeblich bemüht geweſen iſt, die Preisforderung herabzumindern. Sie leſen ja auch in der Vorlage, daß urſprünglich die Ver⸗ handlungen dahin auszuklingen ſchienen, daß wir das Quadratmeter zu 9 ℳ, alſo weſentlich niedriger, als jetzt gefordert, verkauft erhalten würden. Haben müſſen wir aber das Gelände! Ich ſagte ſchon, wir ſind in eine Zwickmühle hineingeraten. Aber wenn ich ſchon dieſen hohen Preis zahle, möchte ich wenigſtens die Sicherheit haben, daß wir auch über den Reſt des Grundſtückes verfügen können, wenn er veräußert werden ſollte. Immerhin greift dieſe Reſtfläche in unſeren Beſitz ein, der Erwerb könnte ſich als notwendig erweiſen, und ich möchte, daß wir gegen weitere Preiserhöhungen geſchützt würden. Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, über ſeine Abſichten, ſoweit der Reſt dieſes Altarms der Spree in Betracht kommt, gibt der Fiskus keine Erklärung ab. Ich kann infolgedeſſen ein tat⸗ ſächliches Material nicht mitteilen, das Ihnen zu einem Entſchluſſe verhelfen kann, wie ihr Herr Stadtv. Rackwitz eben angedeutet hat. Dagegen haben wir ſelbſtverſtändlich den Zu⸗ gang von dem eigentlichen Hauptſtrom der Spree nach unſerm Grundſtück; dieſer Zugang kann uns niemals abgeſchnitten werden. Durch den Treidel⸗ damm erwirbt der Fistus jedenfalls nicht das Recht, uns vom Waſſer abzuſchneiden. Das iſt nach den beſtehenden Geſetzesvorſchriften ausgeſchloſſen. Das Recht der Benutzung des Treideldamms zur Überladung von Gütern iſt auch vom Fiskus bisher niemals beſtritten und kann auch für die Zukunft nicht beſtritten werden. Wir haben uns bemüht, dieſen Treideldamm zu erwerben, wir haben ent⸗ ſprechende Vorſchläge gemacht; aber der Miniſter der öffentlichen Arbeiten lehnte den Verkauf ab. Es iſt ausgeſchloſſen, irgend etwas in der Beziehung zu erreichen. Es handelt ſich aber gegenwärtig auch nicht mehr darum, Hauptgelände zu kaufen, vor welchem der Treideldamm liegt. Das haben wir bereits gekauft, und wir müſſen die Konſe⸗ quenzen daraus tragen. Ich habe gar keine Be⸗ fürchtung in der Beziehung: wir werden zweifellos in der Lage ſein, wie das überall der Fall iſt, wo ein derartiger Treidelweg vorhanden iſt, über den Treidelweg hinweg unſere Güter nach dieſem von von uns erworbenen Gelände zu ſchaffen. Was indes den Altarm der Spree betrifft, ſo tann ich Ihnen darüber keine Auskunft geben, welche