Sitzung vom 31. März 1909 zu leiſten, es ſei denn, daß die Geſellſchaft „Drei⸗ teilung“ einen gleichwertigen Bürgen im Sinne des Antrages ſtellt. Wir haben damit alſo die Sicherheit, daß der Betrieb aufrechterhalten wird mindeſtens bis zum 1. Oktober 1910, und wir wiſſen bereits am 1. April 1910, ob die Disconto⸗ Geſellſchaft ihre Bürgſchaft aufkündigt, bzw. ob wir vor die Frage geſtellt werden, was wir an die Stelle der Arbeitsleiſtung der Dreiteilungsgeſell⸗ ſchaft ſetzen ſollen. Wir ſind alſo in der Lage, uns beizeiten zu rüſten, falls dieſe Frage an uns herantreten ſollte, und wir befinden uns nicht in der Zwangslage, in der wir uns heute befinden. Sollte die Disconto⸗Geſellſchaft kündigen und die Geſellſchaft „Dreiteilung“ keinen gleichwertigen Erſatzbürgen finden, ſo muß nach Lage der Sache angenommen werden, daß die „Dreiteilung“ nicht in der Lage iſt, ihren Betrieb fortzuſetzen. Sollte das geſchehen, ſo ſteht uns aber, abgeſehen davon, daß unſer Zuſchuß von 50 §, pro Kopf fortfällt, ferner gleichzeitig die Avalbürgſchaft, die laut Hauptvertrag deponiert iſt, zur Verfügung, und die Disconto⸗Geſellſchaft hat ſich auch ausdrücklich damit einverſtanden erklärt, daß wir eventuell dann auf dieſe Avalbürgſchaft zurückgreifen können. Schließlich enthält der Antrag des Ausſchuſſes noch den Vorſchlag, der Geſellſchaft 72 000 ℳ vorzuſchießen, die dann in monatlichen Raten getilgt und auf die von der Stadt zu zahlenden Gebühren angerechnet werden. Dieſer Antrag kann nach Anſicht des Ausſchuſſes ſchon aus Billig⸗ keitsggründen angenommen werden; denn er be⸗ deutet keinerlei Gefahr und keinerlei Verluſt für die Stadt, da der Betrag verzinſt wird, und da ja die Disconto⸗Geſellſchaft mindeſtens bis zum 1. Ok⸗ tober 1910 die Bürgſchaft, die Garantie für die Aufrechterhaltung des Betriebes übernimmt. Meine Herren, wie kam nun der Ausſchuß dazu, dieſen Antrag anzunehmen und Ihnen zur Annahme zu empfehlen? Der Ausſchuß kam in ſeiner überwiegenden Mehrheit zu der feſten Überzeugung, daß wir an dem Dreiteilungsſyſtem als ſolchem feſthalten müſſen. Das Dreiteilungs⸗ ſyſtem hat ſich in techniſcher Beziehung bewährt, es hat ſich durchführen laſſen, und es ſteht feſt, daß es äſthetiſch nicht nur, ſondern auch hygieniſch dem früheren Miſchſyſtem vorzuziehen iſt. J verweiſe in dieſer Beziehung auf die Gutachten, die ſich in den Akten befinden, und die ja den⸗ jenigen Herren bekannt ſind, die vor Jahren über dieſe Frage beraten haben, auf die Gutachten des Profeſſors Thieſing, wiſſenſchaftlichen Mitgliedes der Kgl. Verſuchs⸗ und Prüfungsanſtalt für Abwäſſer⸗ beſeitigung, des Geh. Regierungsrats Profeſſor Dr Proskauer, unſeres früheren Kollegen, Direktors des Hygieniſchen Inſtituts der Stadt Berlin, und des Geh. Medizinalrats Profeſſors Schmidtmann, der einſt Mitglied unſerer Geſundheitsdeputation war und vortragender Rat im Kultusminiſterium iſt, der in dieſen Fragen der Hygiene als außer⸗ ordentlich ſachverſtändig gilt. Es ſind auch andere Gutachten noch vorhanden; ich hebe dieſe drei nur hervor. Alle dieſe Gutachten gipfeln in dem Satze, daß das Dreiteilungsſyſtem nicht nur aus aſthetiſchen, ſondern auch aus hygieniſchen Gründen dem alten Miſchſyſtem vorzuziehen ſei. Nun kann man ja über den hygieniſchen Wert verſchiedener Anſicht inſofern ſein, als man ihm eine größere oder geringere Bedeutung beimißt; jedenfalls aber ſteht feſt, daß die „Dreiteilung“ 153 hygieniſch den Vorzug vor dem alten Syſtem verdient. Schließlich iſt der Ausſchuß aber auch der Anſicht geweſen, daß wir aus rein formalen Gründen an dem Dreiteilungsſyſtem feſthalten müſſen, da wir bekanntlich ein neues Ortsſtatut haben, in dem den Hausbeſitzern die Dreiteilung zur Pflicht gemacht worden iſt. Aus dieſen Gründen hat die überwiegende Majorität des Ausſchuſſes an der Dreiteilung feſtgehalten, und, meine Herren, es muß auch zugegeben werden, daß, wenn die Stadt vor zwei Jahren ein ſolches Syſtem eingeführt hat, es, wenn ich ſo ſagen darf, lächerlich ſein würde, wenn wir ohne ein gebieteriſches Muß ſchon nach zwei Jahren von dieſem Syſtem abgehen wollten. (Stadtv. Hirſch: Darum handelt es ſich doch gar nicht!) Eine andere Frage iſt die Rentabilität der Dreiteilung. Jedoch iſt dieſe Frage für die Stadt ſelbſt von untergeordneter Bedeutung: ſie iſt Sache der Unternehmer, die ſich von der Drei⸗ teilung eine Rentabilität verſprochen haben. Die Geſellſchaft hat, wie Sie wiſſen, in den zwei Jahren eine Unterbilanz von 878 000 ℳ, d. h. nach Abzug der Abſchreibungen einen Verluſt von mindeſtens 500 000 ℳ!: ſie hat alſo in den zwei Jahren ihres Betriebes in jedem Jahre 250 000 verloren. Aus dieſer Tatſache iſt alſo wohl zu folgern, daß die Rentabilität der Dreiteilung, die mit den hygieniſchen Vorzügen nichts zu tun hat, noch nicht nachgewieſen iſt. Wenn nun die Geſellſchaft ſich jetzt in der böſen Lage befindet, daß ſie ohne einen weiteren Zuſchuß der Stadt den Betrieb nicht aufrechterhalten kann, ſo befinden wir uns freilich in einer 3wangs⸗ lage, und der Ausſchuß hat gemeint, daß man aus dieſem Dilemma nur durch den Antrag heraus⸗ kommen kann, der Ihnen unterbreitet wird. Zwei Wege wären möglich, um aus dieſem Dilemma herauszukommen. Der eine Weg iſt der, daß wir die Müllabfuhr ſofort in eigene Regie übernehmen. Dieſen Weg hat die Majorität des Ausſchuſſes nicht beſchreiten wollen. Es lag übrigens auch ein ſolcher Antrag nicht vor. Es wäre der ungeeignetſte Zeitpunkt, aus der 3wangs⸗ ch lage, in der wir uns heute befinden, zur eigenen Regie überzugehen, weil ja die Rentabilität nicht nachgewieſen iſt. Es wäre außerordentlich ge⸗ fährlich für die Stadt, wenn ſie, da die Rentabilität noch nicht nachgewieſen iſt, jetzt zur eigenen Regie übergehen wollte. Der andere Weg iſt der, daß wir uns mit der Geſellſchaft verſtändigen müſſen und ſie wenigſtens ſo exiſtenzfähig machen, daß ſie den Betrieb auf⸗ rechterhalten kann. Nach den ſorgfältigen Prü⸗ fungen im Ausſchuſſe iſt es nötig, der Geſellſchaft 50 §, pro Kopf nebenvertraglich zuzuſchießen, wenn ſie ihren Betrieb aufrechterhalten ſoll. Meine Herren, der Ausſchuß legt Ihnen dieſe Anträge vor und bittet Sie um ihre Annahme, weil er glaubt, daß das der beſte Weg, das beſte Mittel iſt, im Intereſſe der Stadt und auch im Intereſſe der Hausbeſitzer. Ich habe den Auftrag, Ihnen die Annahme dieſer Anträge zu empfehlen. Stadtv. Zietſch: Meine Herren, eine der Hauptaufgaben des Ausſchuſſes beſtand darin, verſchiedene Fragen, die in der Vorlage des Ma⸗ giſtrats und in der Denkſchrift der Geſellſchaft,