Sitzung vom 31. März 1909 bekommen, weil andere Banken nach dem Rücktritt der Disconto⸗Geſellſchaft ſich nicht für dieſe Sache engagieren werden. Weil es ſich aber um einen ganz neuen Vertrag handelt, kam uns ein weiteres Bedenken, dieſen Vertrag zu akzeptieren: dieſer Vertrag iſt ein⸗ ſeitig. Sie haben aus dem Bericht des Ausſchuſſes erſehen können, daß wohl die Disconto⸗Geſellſchaft ein Kündigungsrecht gegenüber der Stadt hat; aber die Stadt hat kein Kündigungsrecht gegenüber dem neuen Kontrahenten, der jetzt in den Vertrag eingetreten iſt. Die Disconto⸗Geſellſchaft kann ab 1. Oktober 1910 mit dreivierteljähriger Friſt den Vertrag kündigen. Dann aber hängt die Stadt wieder in der Luft, und dann, meine Herren, tritt der Zuſtand ein — den der Herr Referent ſo fürchtet —, daß die Polizeiverordnung betreffs der Dreiteilung des Mülls gegenſtandslos werden fönnte. Vor dieſe Gefahr müſſen Sie ſich alſo immer geſtellt ſehen. (Zuruf: Aber vorbereitet!) — Ja, vorbereitet wären Sie auch geweſen, wenn Sie unſeren Antrag angenommen hätten, die Garantie der Disconto⸗Geſellſchaft nur auf ein Jahr feſtzulegen; dann hätten Sie ein Jahr, nicht bloß drei Vierteljahre Zeit gehabt, Regie einrichten zu können. Nun iſt geſagt worden: teinen Gewinn aus dieſem Unternehmen haben. Aber theoretiſch kann doch angenommen werden, die Geſellſchaft könnte einen Gewinn aus dem Unternehmen ziehen. Es iſt doch ſ daß der Satz von 1,80 ℳ pro Kopf und Jahr die (eſellſchaft in die Lage verſetzt, erheblichen Ge⸗ winn herauszuwirtſchaften. Und betrachtet es die Stadtgemeinde Charlottenburg als ihre Aufgabe, verpfuſchten Unternehmungen Privatunter⸗ nehmungen — eine beſſere Grundlage auf Koſten der Stadt zu verſchaffen, um größere Gewinne zu machen? — Jedenfalls kann die Stadt von ihrem Zugeſtändnis nicht zurück; ſie muß bis 1922 an dieſen Vertrag ſich gebunden fühlen. Die Dis⸗ conto⸗Geſellſchaft aber, wenn ſie einſieht, daß ſie auch bei dem erhöhten Abfuhrſatz keine Geſchäfte mit der Müllabfuhr machen kann, kann jederzeit von dem Vertrage zurücktreten. Wo iſt da alſo die Gleichartigkeit der Rechte beider Kontrahenten in dieſem als „Nebenvertrag“ bezeichneten Vertrag gegeben? Sie ſcheidet vollkommen aus. Das iſt um ſo bemerkenswerter, als ja noch andere Vermutungen Raum finden könnten. Ver⸗ mutungen, die vielleicht unberechtigt ſind, die aber doch in Betracht gezogen werden müſſen. Vielleicht hat die „Dreiteilung“⸗Geſellſchaft nur einen Bluff beabſichtigt; ſie hat unglücklich gewirtſchaftet, um das Abfuhrgeld pro Kopf von 1,30 ℳ auf 1,80 hinaufzutreiben durch Manöver, die, wenn dieſe Vermutungen zutreffen würden, jedenfalls nicht mehr als fair bezeichnet werden könnten. Dann aber würde die Stadt in einer Art und Weiſe über die Ohren gehauen worden ſein, die jeder Be⸗ ſchreibung ſpottet. Der Ausſchuß iſt unſerer Auffaſſung nach viel zu entgegenkommend gegen die Geſellſchaft geweſen. Dieſes Entgegenkommen ging ſo weit, daß er nicht einmal eine beſtimmt abgegrenzte Zeit für die Geltung der Garantieverpflichtung gegen die Disconto⸗Geſellſchaft feſtgeſetzt hat. Die Vorlage wäre immer noch annehmbarer geweſen, wenn Stadtverordnetenverſammlung und Magiſtrat ſagen ſich für die eigene die Geſellſchaft kann ehr leicht möglich, wenn die „Dreiteilung“⸗ 6 mit dieſer Geſellſchaft machen, 155 würden: wir verlangen von der Disconto⸗Geſellſchaft nur auf 3 oder 5 Jahre die Garantieverpflichtung. Aber ohne weiteres ſich mit gebundenen Händen bis zum Jahre 1922 der Disconto⸗Geſellſchaft aus⸗ zuliefern, das halte ich für eine ganz unglückliche Form des Vertragsabſchluſſes. Es war eine der⸗ artige Anregung — die Garantieverpflichtung der Disconto⸗Geſellſchaft nur für einen beſtimmten Zeitraum zu verlangen — im Ausſchuß gegeben worden. Aber höchſt bezeichnender und bedauer⸗ licher Weiſe iſt dieſe, unſerer Auffaſſung nach höchſt berechtigte Anregung im Ausſchuß ſang⸗ Ia klanglos begraben worden. Man wollte ſie nicht einmal hier zur öffentlichen Diskuſſion und Beratung geſtellt ſehen. Für uns iſt aus allen dieſen unannehmbar. Meine Freunde ſtehen auf dem Standpunkt, daß die Stadtver⸗ waltung ihre Aufgabe nicht darin erblicken kann und nicht darf, verunglückte Kalkulationen von Privatunternehmungen wieder gut zu machen und ſolchen Geſellſchaften, die nicht rechnen und der⸗ artige Unternehmen nicht überſehen konnten, wieder auf die Beine zu helfen. Die Dreiteilung des Mülls braucht darum noch nicht flöten zu gehen. Es iſt gar nicht zutreffend, Herr Referent, daß, Dreiteilung“⸗-Geſellſchaft z: beſtehen auf⸗ die Stadt Charlottenburg nur vor die Frage des Aufgebens des Dreiteilungsſyſtems geſtellt iſt. Meine Freunde ſind für die Dreiteilung des Mülls, ſie werden auch für die Dreiteilung ſein, Geſellſchaft nicht mehr da Gründen der wenn die „ hören muß, ſein wird. Auf welche unſicheren Grundlagen aber haben Sie — Ihren jetzigen Befürchtungen nach — das Dreiteilungsſyſtem in Charlottenburg geſtellt? Sie machen es abhängig von dem unſicheren Beſtehen einer noch unſichereren Geſellſchaft. Ich meine, das kann keine gute Grundlage für die Fortführung, für den Ausbau dieſes unſerer Auffaſſung nach ganz geſunden Gedankens der Dreiteilung des Mülls ſein. Es können doch andere Geſellſchaften, andere Privatunternehmungen, die ſolventer ſind, als die „Dreiteilung“⸗Geſellſchaft es zu ſein ſcheint, auch auf die Dreiteilung des Mülls eingehen. Und wenn Sie ſich nicht auf andere Geſellſchaften ver⸗ laſſen wollen, dann beſchreiten Sie doch den Weg, den wir von Anfang an vorgezeichnet haben: den Weg der eigenen Regie! Es iſt darauf hingewieſen worden: man wollte keinen Vertrag mit einer andern Geſellſchaft ab⸗ ſchließen, die vielleicht jetzt wieder in Frage kommen konnte: mit der Abfuhrgeſellſchaft der Berliner Hausbeſitzer. Man wollte bei der früheren Ver⸗ gebung der Müllabfuhr deshalb keinen Abſchluß weil man eine Monopolſtellung dieſer Geſellſchaft für Groß⸗ Berlin befürchtete. Ich verweiſe demgegenüber nur darauf, daß im Ausſchuß davon geſprochen worden iſt, daß die Geſellſchaft „Dreiteilung“, die wir jetzt wieder ſo erheblich unterſtützen wollen, 2½ Millionen in das Unternehmen hineingeſteckt hat, in der beſtimmten Erwartung, daß die Durch⸗ führung des Syſtems der Dreiteilung des Mülls in Charlottenburg möglich ſein wird. Sie erwarte in Charlottenburg kein Geſchäft, ſondern ſie rechnet: wenn das Problem der Dreiteilung gelöſt und der Gedanke nachgewieſen iſt, daß eine nutzbringende Verwendung der gewerblichen Rückſtände des Mülls möglich iſt, dann würden Verträge mit