Sitzung vom 31. März 1909 ere Gemeindeeinrichtung der Müll⸗ abfuhr, deren wir vor Allem im öffentlichen Inte⸗ reſſe bedürfen. Und wenn ich Ihnen weiter er⸗ kläre, daß nach den Ermittlungen des zuſtändigen Herrn Dezernenten und des Herrn Kämmerers durch die Erhöhung um dieſe 135 000 ℳ an dem Promilleſatz für das Jahr 1909 nichts geändert wird und auch für die nächſte Zukunft möglicher⸗ weiſe und vorausſichtlich nichts geändert werden wird, dann, meine ich, können Sie auch vom Standpunkt des Hausbeſitzers gegen dieſes Ab⸗ kommen nichts einwenden. Der einzige Puntt, hinſichtlich deſſen Herr Stadtv. Zietſch Anſpruch auf Beachtung erheben darf, iſt der, daß er ſagt: die Disconto⸗Geſellſchaft hat ſich ein einſeitiges Kündigungsrecht vorbehalten, wodurch die Stadt gebunden iſt; denn die Stadt⸗ gemeinde iſt verpflichtet, die 1,80 ℳ. weiter zu ge⸗ währen, ſogar wenn die Geſellſchaft irgendwelche erheblichen Überſchüſſe abwirft, während die Dis⸗ conto⸗Geſellſchaft in dem Augenblick, wo ſie ſieht, daß auch mit den 1,80 ℳ nicht auszukommen iſt, in der Lage iſt, das Vertragsverhältnis durch Kündi⸗ gung aufzulöſen. Der Ausſchuß hat ſich mit dieſer Frage, im Sinne des Herrn Zietſch beſchäftigt, und ich habe mich heute bemüht, den Anregungen des Aus⸗ ſchuſſes nachzugehen. Ich kann Ihnen verſichern, nach den Verhandlungen, die ich heute Vormittag mit dem Vorſitzenden des Aufſichtsarts der Geſell⸗ ſchaft geführt habe, daß die Geſellſchaft gern bereit iſt, dasjenige, was ſie über eine vierprozentige Verzinſung des Stammtapitals verdient, mit uns zu teilen. Das iſt ein ſo weit gehendes Entgegen⸗ kommen, daß Sie abſolut nichts darüber hinaus⸗ fordern können. (Zuruf.) Im einzelnen iſt folgendes in Ausſicht genommen: Ergibt ſich, daß die Geſellſchaft einen Überſchuß aus dem Unternehmen erzielt, der nicht nur zur Zurückzahlung der etwa gelei⸗ ſteten Zinsgarantiebeiträge ausreicht, ſondern noch darüber hinausgeht, oder ergibt ſich, daß eine Inanſpruchnahme der Zinsgarantie über⸗ haupt nicht ſtattfindet, ſo iſt der Uberſchuß, der über eine vierprozentige Verzinſung des urſprünglichen Stammtapitals von 1 200 00 hinausgeht, zwiſchen der Geſellſchaft und der Stadtgemeinde zu gleichen Teilen zu teilen. Die Errechnung des Überſchuſſes hat nach den in dem Zinsgarantievertrage feſtgeſetzten Grundſätzen zu erfolgen. Meine Herren, in dem Zinsgarantievertrag iſt hervorgehoben, daß, wenn Überſchüſſe, die über die vierprozentige Verzinſung des Stammkapitals hin⸗ ausgehen, erzielt werden, die jährlich geleiſteten Zinsgarantiebeträge von 30 000 ℳ zunächſt an uns zurückgezahlt werden müſſen. Alſo der Betrag von 30 000 ℳ, den wir im vorigen Jahre zuge⸗ ſchoſſen haben und das, was wir als Zinsgarantie⸗ betrag etwa künftig zuſchießen werden, muß, wenn ſich ſpäter ein Uberſchuß herausſtellt, an uns zu⸗ nächſt aus den UÜberſchüſſen über 4% des Nenn⸗ kapitals zurückgezahlt werden. Stellt ſich heraus, daß dann, nach Deckung Überſchüſſe über die vierprozentige Verzinſung ſich ergeben, dann hat die Verteilung dieſer Überſchüſſe zu gleichen Anteilen ſtattzufinden. Mehr können Sie deim beſten Willen nicht verlangen, als daß eine ſolche Geſellſchaft mit einer vierprozentigen Ver⸗ agen für unſ der Garantieleiſtung, noch zuſ 157 zinſung ihres Stammkapitals zufrieden iſt und im übrigen mit uns das Plus teilt! Meine Herren, ich ſehe vorläufig dieſes Plus nicht; es wird wahr⸗ ſcheinlich nie in die Erſcheinung treten. Aber ſollte das unerwartet geſchehen, dann werden die Be⸗ dingungen in Anwendung treten, die ich eben ver⸗ leſen habe. Alſo ich glaube, daß Herr Stadtv. Zietſch beruhigt ſein kann. Der von ihm geltend gemachte Geſichtspunkt iſt beachtet worden. Nun hat Herr Zietſch ſich dagegen gewendet, daß wir einen Vorſchuß von 72 000 ℳ, der in monatlichen Raten von 8000 ℳ in 9 Monaten rück⸗ zahlbar iſt, gewähren ſollen. Auch in anderen Fällen gewähren wir den Unternehmern Ratenzahlungen, wenn ſie die Arbeit auch noch nicht geleiſtet haben. (Zuruf.) — Ja, Ratenzahlung iſt eine Art Vorſchuß auf die nachträglich fällig werdende Vertragsleiſtung. — Die Dreiteilungsgeſellſchaft betommt die Vertrags⸗ vergütung monatlich nachträglich bezahlt. Während der Zeit, für welche die Disconto⸗Geſellſchaft die Bürgſchaft übernommen hat, werden dieſe 72 000 ℳ zurückgezahlt — aſo etwas abſolut Sicheres und auch noch nicht einmal etwas, was uns mit Opfern belaſtet; denn die Geſellſchaft iſt verpflichtet, den Vorſchuß mit 3½% zu verzinſen. Ich muß geſtehen, dieſes kleine Entgegenkommen zur Sanierung der auch von Herrn Stadtv. Zietſch als nicht leiſtungs⸗ fähig bezeichneten Geſellſchaft kann nach meinem Dafürhalten nicht als etwas Kapitales bezeichnet werden, das die Stadtverordnetenverſammlung verhindern könnte, den Vorſchlag des Ausſchuſſes zu akzeptieren. Meine Herren, im Ausſchuß iſt die Angelegen⸗ heit wirtlich ſo nach allen Richtungen durch⸗ geſprochen worden, daß es ſich wohl empfiehlt, die Diskuſſion hier abzukürzen. (Sehr richtig!) Ich glaube nicht, daß neue Geſichtspunkte, die weſentlich ſind, vorgebracht werden können. Ich möchte Sie bitten, den Anträgen des Ausſchuſſes zuzuſtimmen. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, unter Zugrundelegung einer Bevölkerungsziffer von 275 000 bedeutet dieſes neue Abkommen für die Stadtgemeinde einen Mehraufwand von jährlich 137 500 ℳ; denn der Etat für 1909 rechnet mit 1,30 ℳ pro Kopf der Bevölkerung, und es ſollen jetzt 1,80 ℳ. gezahlt werden, macht pro Kopf der Bevölterung 50 , mehr, alſo auf 275 000 Ein⸗ wohner 137 500 ℳ, die mehr bezahlt werden ſollen. Nach den Erklärungen des Magiſtrats im Ausſchuß ſollen und können dieſe 137 000 ℳ folgendermaßen aufgebracht werden: es ſind an Fonds bereits angeſammelt 10 000 ℳ und werden im nächſten Etatsjahre 1909 65 000 ℳ angeſammelt werden, und es wird ſich für das Etatsjahr 1908 voraus⸗ ſichtlich ein Überſchuß von ungefähr 23 000 % ergeben; macht alſo rund 128 000 ℳ,; außerdem werden noch einige tauſend Mark an den Ausgaben geſpart werden können, wie mir eben vom Ma⸗ giſtratstiſch geſagt worden iſt. Alſo es werden im nächſten Etatsjahre die 137 000 ℳ ungefähr uſammenkommen. Ich möchte das heute hier öffentlich feſtſtellen. Ich werde für den Antrag des Ausſchuſſes ſtimmen, ſelbſt wenn ſich Herr Kollege Zietſch darüber wundert. (Stadtv. Zietſch: Ich verwundere mich darüber nicht!)