160 Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: den wir die Anfrage auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ſetzen. Wir kommen nun zu dem dringlichen Antrage, der ſchon vor der Sitzung zu Ihrer Kenntnis ge⸗ langt und genügend unterſtützt iſt. Ich bitte Herrn Kollegen Meyer, die Dringlichkeit zu begründen. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung). Das genügt doch wohl nicht, daß der Antrag vor der Sitzung zu unſerer Kenntnis gelangt iſt. (Vorſteher⸗Stellv. Dr Hubatſch: Das genügt!) Bei Eintritt der Sitzung iſt er uns zur Kenntnis gegeben worden, nicht 3 Tage vorher. Es muß doch wohl erſt die Frage geſtellt werden, ob ſich kein Widerſpruch dagegen erhebt. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: In 17 der Geſchäftsordnung heißt es: „Iſt die Friſt“ — d. h. zwei Tage — „nicht innegehalten, ſo kann die Verhandlung nur dann ſtattfinden, wenn deren Dringlichkeit vom Magiſtrat oder von 10 Mitgliedern beantragt und von der Verſammlung beſchloſſen iſt.“ Der Antrag iſt von mehr als 10 Mitgliedern geſtellt und er iſt nicht erſt in der Sitzung, ſondern ſchon vorher zur Kenntnis gebracht worden. Stadtv. Zietſch (zur Geſchäftsordnung): Nach dem § 17 der Geſchäftsordnung muß erſt über die Dringlichteit abgeſtimmt werden! Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es muß aber erſt die Dringlichkeit begründet werden. Ich habe Herrn Kollegen Meyer nur aufgefordert, die Dringlichkeit zu begründen, und ich bitte ihn jetzt, das zu tun. Antragſteller Stadtv. Meyer: Meine Herren, ich glaube, die Dringlichteit dieſes Antrages, der darauf hinzielt, daß uns vor den Sommerferien eine Vorlage zugeht, ergibt ſich ohne weiteres aus der Tatſache, daß wir uns bereits im April befinden. Soll der Antrag ſeinen Zweck erreichen, ſo iſt es aus den zeitlichen Umſtänden heraus notwendig, ihn heute zu beraten. (Die Verfammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit die Dringlichkeit des Antrags.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Stellt der Herr Antragſteller noch einen Antrag, wann die Verhandlung heute ſtattfinden ſoll? Sonſt haben wir die dringlichen Anträge an das Ende der Sitzung geſetzt. Antragſteller Stadtv. Meyer: Ich möchte bitten, den Antrag an dritter Stelle der Tages⸗ ordnung zu beraten, damit er nicht, wie es mit ähnlichen Anträgen wiederholt geſchehen iſt, am Schluſſe der Sitzung vor verhältnismäßig ſchwach beſuchtem Hauſe verhandelt wird. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wenn kein Widerſpruch laut wird, werden wir ihn an dritter Stelle der Tagesordnung beraten. — Es wird kein Widerſpruch laut; es iſt ſo beſchloſſen. Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Sitzung vom 21. April 1909 Dann wer⸗ Mitteilung betr. Abſchluß des Stadthaushalts⸗ etats für 1909. — Druckſache 103. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Puntt 2 der Tagesordnung. Vorlage betr. Ehrenpreis für die Provinzial⸗ Obſt⸗ und Gartenbau⸗Ausſtellung in Cüſtrin. Druckſache 104. (Die Beratung wird eröffnet.) Stadto. Dr. Frentzel: Meine Herren, es könnte faſt wundernehmen, daß hier zu einem Antrage, bei dem es ſich nur um 100 ℳD dreht, überhaupt das Wort genommen wird. Es iſt auch nicht die Größe des Objekts, weswegen ich, und zwar gleichzeitig im Namen meiner Freunde, hier die Verwunderung ausſprechen muß, daß der Magiſtrat uns überhaupt eine derartige Vorlage gemacht hat, ſondern es iſt, ich möchte beinahe ſagen, der (Grundgedanke, der bei dicſem Magiſtratsantrage maßgebend geweſen iſt, gegen den wir uns wenden. Ich beziehe mich in dieſer Beziehung auf die Ausführungen, die bereits im Etatsausſchuſſe bei Gelegenheit der Beratung des Kapitels XIV gemacht worden ſind, wo von allen Seiten des Etatsausſchuſſes bemerkt wurde, daß wir doch in Zukunft bei Gewährung von Unter⸗ ſtützungen, ſeien es laufende oder einmalige wie in dieſem Falle, recht vorſichtig vorgehen und eigent⸗ lich nur ſolche Unterſtützungen, Ehrenpreiſe und andere Preiſe gewähren ſollen, die entweder rein Charlottenburger Intereſſen betreffen oder Fälle, wo eine wirklich große dringliche Not vorliegt, oder aber, wenn es ſich um eine Angelegenheit von ſo allgemeiner Bedeutung handelt, daß ſie dadurch auch zu einer Charlottenburger Angelegen⸗ heit wird. Ich glaube, es wird kaum einer ſein, der dieſe Obſt⸗ und Gartenbauausſtellung in eine der drei Kategorien einreihen will. Ich will durch⸗ aus nicht dagegen ſprechen, daß es ſich hier um ein gemeinnütziges Unternehmen handelt. Aber, meine Herren, es gibt unendlich viele gemeinnützige Unter⸗ nehmen, denen wir auch allen Erfolg wünſchen, die wir jedoch durchaus nicht unterſtützen können. Ich will nicht den Antrag ſtellen, die Vorlage des Magiſtrats abzulehnen, und zwar lediglich deswegen nicht, weil das Objekt zu klein iſt, und um nicht den Magiſtrat, nachdem nun einmal dieſe Vorlage durch den Druck bekannt geworden iſt, in eine unange⸗ nehme Situation zu verſetzen. Ich möchte aber darüber keinen Zweifel laſſen, daß meine Freunde ſich in Zukunft ſelbſt bei kleineren Objekten nicht würden entſchließen können, ihre Zuſtimmung derartigen Unterſtützungen zu geben, wenn nicht andere, zwingendere Gründe, wie ich ſie eben aus⸗ geführt habe, vorliegen. In Charlottenburg ſelber wird ſo gut wie kein Obſt gebaut. Es iſt dann eben Sache der Intereſſenten und der mehrbeteiligten Kreiſe des Ortes und der Umgegend, dasjenige zu tun, was ſie zur Förderung des von ihnen ins Leben gerufenen Unternehmens für notwendig und zweckmäßig halten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Ich möchte den Herrn Referenten ſowohl wie die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung doch bitten, nicht dieſen negativen, ablehnenden Standpunkt, den der Herr