Sitzung vom 21. April 1909 der koloſſalen Teuerung und dem geſunkenen Wert des Geldes. Meine Herren, ich bitte Sie dringend, jetzt ſo⸗ fort vorzugehen, ſelbſt auf die Gefahr hin, daß unſere Lehrer einſtweilen ausgeſchaltet werden müſſen, die auch verſtehen werden, daß dies nicht aus mangelndem Wohlwollen — das ihnen ja auch ſonſt immer in reichem Maße zuteil geworden iſt —, ſondern aus Gerechtigkeitsgefühl gegenüber dem größten Teil un⸗ ſerer Angeſtellten geſchehen m u ß. Beſchließen Sie, daß bald, und zwar wie beantragt, noch vor den Sommer⸗ ferien die definitive Regelung der Gehalts⸗ verhältniſſe erfolgt! Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, es war doch nicht ſo ganz unrichtig, als ich vor einem Jahre vorſchlug, die Reviſion eventuell auf zwei Jahre neu vorzunehmen und dann nach zwei Jahren eine kleine Superreviſion eintreten zu laſſen auf Grund der uns dann vorliegenden Beſchlüſſe in Preußen und im Reich. Daß wir im Reiche in kurzer Zeit noch nicht mit der Beſoldungsfrage fertig ſein werden, das werden alle Herren zugeben. Anders liegt es allerdings in Preußen. Da iſt wohl 9 die Auffaſſung des Herrn Kollegen Meyer nicht zu optimiſtiſch, daß die Angelegenheit vorausſichtlich und hoffentlich in wenigen Wochen erledigt ſein wird. (Zuruf: Auch mit den Lehrern?) — Auch vielleich“ mit den Lehrern. — Wenn die Erledigung erfolgt ſein wird, dann wird ſich wahr⸗ ſcheinlich an den jetzigen Sätzen nichls geändert haben, und es wird nicht nötig ſein, daß wir bei unſerer Spezialberatung nachher im Ausſchuß noch weſentliche Anderungen werden vornehmen müſſen. Aber das muß doch auch der Magiſtrat bedenken, daß, wenn die Vorlage bei uns eingegangen iſt, ſehr wohl noch die Möglichkeit beſteht, in dem Aus⸗ ſchuſſe, der dann eingeſetzt werden wird, kleine Ande⸗ rungen mit Rückſicht auf die etwaigen Anderungen, die Herrenhaus oder Abgeordnetenhaus vor⸗ genommen hat, eintreten zu laſſen. Die Grundlage dafür iſt da. Der Herr Oberbürgermeiſter hat nun noch ein oder zwei Momente angeführt, daß man unter teinen Umſtänden die Regelung machen könnte, bevor ſie nicht auch für die Lehrer erfolgen kann. Er betonte, daß die Lehrer dann vielleicht zu ſchlecht abſchneiden könnten. Auf der anderen Seite meinte er aber, daß die Million reichen würde nach den Sätzen, die der Magiſtrat bisher in Ausſicht ge⸗ nommen hat. Ja, meine Herren, wir brauchen doch wohl nicht anzunehmen, daß die Sätze, die der Magiſtrat für die Lehrer in Ausſicht genommen hat, niedriger ſind als die Sätze, die nachher im Geſetz als Maximalſätze zum Ausdruck kommen werden. Es könnte alſo doch höchſtens eine Herabſetzung der jetzt vorliegenden Sätze erfolgen. Es würde dem⸗ nach eine Kleinigkeit erſpart werden, falls der Land⸗ tag nicht ſo hohe Sätze genehmigte. Ein Manko würde doch nie ſtattfinden können. Ich verſtehe daher dieſes Argument nicht. Ich weiß nicht, ob ich irgend etwas überſehen habe. Es ſcheint mir aber gar keine Möglichkeit vorzuliegen, daß die Lehrer nachher ſchlecht abſchneiden könnten, weil die Million nicht reicht. Sie könnten nur deswegen ſchlecht abſchneiden, weil der Landtag es nicht zu⸗ 165 ließe, daß ſie die von dem Magiſtrat in Ausſicht genommenen Sätze betommen. Da alſo dieſe Befürchtung meines Erachtens nicht vorliegt, ſo ſtelle ich mich vollkommen auf den Standpunkt des Herrn Kollegen Meyer, daß, wenn es nicht möglich ſein ſollte, was ja natürlich immer das Wünſchenswertere iſt, alle Kategorien gleich⸗ zeitig aufzubeſſern, einen definitiven Normalbeſol⸗ dungsetat vorzulegen, dann eine Scheidung vor⸗ genommen wird, wie es Berlin getan hat, und zunächſt einmal die Beamten und Arbeiter, ſpäter erſt die Lehrer aufgebeſſert werden. Ich glaube, irgendein Bedenken, dem Antrage der Herren Kollegen Bollmann und (Gen. zuzuſtimmen, liegt überhaupt nicht vor: denn der Antrag beſagt ja nur: der Magiſtrat wird erſucht, die Reviſion des Normal⸗ etats ſo zu beſchleunigen, daß die Neuregelung noch vor den Sommerferien erfolgt. Wir hoffen, daß der Magiſtrat auch dem ſtattgeben wird, ſelbſt wenn Herrenhaus und Abgeordnetenhaus nicht ſo ſchnell arbeiten, wie wir es erwarten. Stadtv. Otto: Meine Herren, die Frage ſpitzt ſich im weſentlichen darauf zu, wie man die Ausſichten der Beſoldungsvorlagen in den Parla⸗ menten beurteilt. Wenn es ſo kommt, wie es der Herr Oberbürgermeiſter als möglich hingeſtellt hat, daß nämlic) das Herrenhaus am 28. d. M. den Beſchlüſſen des Abgeordnetenhauſes bezüglich der Lehrerbeſoldeing unverändert zuſtimmt, dann iſt eine Regelung in einigen Wochen auch für Char⸗ lottenburg ſehr wohl möglich und durchführbar. Ich weiß nicht, ob man dieſe Hoffnung jetzt ſchon ernſtlich begraben ſoll. Auch ich habe einige Mit⸗ teilungen bekommen, da ich mich für die Angelegen⸗ heit aus naheliegenden Gründen ſehr lebhaft inter⸗ eſſiere, die es möglich erſcheinen laſſen, daß das Plenum des Herrenhauſes anders entſcheidet als ſeine Kommiſſion. Die Kommiſſionen ſind ja bei der eigenartigen Zuſammenſetzung des Herren⸗ hauſes dort nicht ein ſo bedeutungsvoller Faktor, wie ſie ihn im Abgeordnetenhauſe darſtellen. Wenn nun aber trotzdem das Herrenhaus am 28. April den Abgeordnetenhausbeſchlüſſen nicht zuſtimmt, ſo glaube ich, daß auch dann die Regelung der ganzen Frage nicht auf längere Zeit hinaus ver⸗ tagt werden kann. Der Streitpunkt, um den es ſich im weſentlichen handelt, wird ſein die Ent⸗ ziehung der Staatsbeiträge an die großen Städte. Das iſt eine Summe von 3,4 Millionen Mark. Der ganze Streitpunkt wäre beſeitigt, wenn die Staatsregierung ſich entſchließen könnte, dieſe 3,4 Millionen Mart über ihre bisherigen Zuſchüſſe hinaus noch zu geben. Bisher hat der Finanz⸗ miniſter in der Kommiſſion des Herrenhauſes erklärt, er ſei dazu nicht in der Lage. Es bleibt abzu⸗ warten, ob er auf dieſem Nein beſteht. Wir dürfen nicht vergeſſen, meine Herren — und dieſen Ge⸗ ſichtspunkt möchte ich doch nachdrücklichſt betonen —, daß die geſamten Beſoldungsvorlagen durch das Mantelgeſetz zu einem einheitlichen Ganzen ver⸗ koppelt ſind. Es kann nicht ein Teil, beiſpielsweiſe die Beamtenbeſoldung, herausgenommen und end⸗ gültig verabſchiedet werden, ſondern es müſſen die geſamten Beſoldungen für die Beamten, für die Geiſtlichen und für die Lehrer als ein Ganzes verabſchiedet werden. Wenn nun durch die Weige⸗ rung der Regierung, weitere Summen für die Lehrerbeſoldung bereitzuſtellen, oder durch ein fort⸗ währendes Hin⸗ und Herſchieben zwiſchen den