204 Ausdruck zu bringen, daß den unterirdiſchen Be⸗ dürfnisanſtalten viele Vorzüge anwohnen, und ſchließlich dazu, Ihnen die Annahme der Vorlage des Magiſtrats zu empfehlen. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, auch meine Freunde ſchließen ſich der Auffaſſung des Ausſchuſſes an. Wir haben vor allen Dingen bei der ganzen Angelegenheit ſehr bedauert, daß nach dem Ergebnis des Ausſchreibens, das gegenüber dem erſten Koſtenanſchlage ſo außerordentlich er⸗ höhte Koſten in Ausſicht ſtellte, nicht der Magiſtrat mit einer erneuten Vorlage an uns herangetreten iſt. Es iſt ja eigentlich ſelbſtverſtändlich, daß, wenn zu irgendeiner Anlage von der Stadtverordneten⸗ verſammlung ein beſtimmter Koſtenbetrag be⸗ willigt worden iſt und der Magiſtrat im Laufe der weiteren Entwicklung ſieht, daß die Koſten weſent⸗ lich überſchritten werden, uns dann eine erneute Vorlage gemacht wird, und zwar rechtzeitig dann, wenn uns noch die Möglichkeit gegeben iſt, zu der Sache Stellung zu nehmen. Hier wäre die Mög⸗ lichkeit nach dem Befunde des Ausſchreibens ge⸗ weſen. Hätte uns der Magiſtrat da eine erneute Vorlage gemacht, ſo hätten wir es uns noch einmal überlegen können, ob wir zu dem erhöhten Preiſe die Bedürfnisanſtalten bewilligen wollten oder nicht, und dann wäre es auf die Entſcheidung der Stadtverordnetenverſammlung angekommen, wie die Angelegenheit ſich weiter entwickelt hätte. Wenngleich das eigentlich ſelbſtverſtändlich iſt, in ſolchen Fällen ſo zu verfahren, und wenn man auch ſagen kann, daß der Magiſtrat im allgemeinen ſtets ſo verfahren iſt, ſo iſt es doch in dieſem Falle nicht geſchehen. Wir halten es daher für zweck⸗ mäßig — dieſe Anſicht feilen auch Herren aus den ſämtlichen anderen Fraktionen der Stadtverord⸗ netenverſammlung —, daß eine Reſolution folgen⸗ den Inhalts gefaßt wird: Der Magiſtrat wird erſucht, in Zukunft bei Angelegenheiten, die ſtädtiſche Mittel er⸗ fordern, der Stadtverordnetenverſammlung für den Fall, daß das Ergebnis der Aus⸗ ſchreibung zu weſentlicher Überſchreitung des genehmigten Koſtenanſchlags geführt hat, vor Ausführung entſprechende erneute Vor⸗ lage zu machen. Es wird das ja im weſentlichen dem bisherigen Uſus entſprechen. Ich hoffe, daß von ſeiten des Magiſtrats gegen eine derartige Reſolution kein Bedenken erhoben, anderſeits aber doch eine ge⸗ wiſſe Beruhigung durch die Annahme einer der⸗ artigen Reſolution in die Kreiſe der Bürgerſchaft getragen wird. Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, die hier in einem gewiß bedauerlichen Umfange vorliegenden UÜberſchreitungen bewilligter Mittel haben ſeit ihrer Bekanntgabe in der geſamten Bürgerſchaft und auch bei meinen Freunden keinen günſtigen Eindruck hervorgerufen, und ich muß ſagen, daß die Aufklärungen, die dieſe Überſchreitungen durch den Bericht des Ausſchuſſes erhalten haben, dieſen wenig günſtigen Eindruck nicht abgeſchwächt, ſondern verſtärkt haben. (Stadtv. Stein: Sehr richtig!) Die Hoffnung, die man urſprünglich hegen konnte, daß die rund 115% betragende Steigerung der aufgewandten Koſten etwa auf unvorhergeſehene und kaum zu vermeidende Zwiſchenfälle bei der Sitzung vom 19. Mai 1909 Bauausführung zurückzuführen wäre, hat ſich — ich möchte ſagen: leider — nicht erfüllt. Es läßt ſich nicht beſtreiten und wird auch von keiner Seite mehr beſtritten, daß Fehler innerhalb der Tief⸗ bauverwaltung begangen worden ſind und daß dieſe Fehler allein und ausſchließlich die Urſache dafür ſind, daß in dieſem Umfange Differenzen zwiſchen dem Koſtenanſchlag, den die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung bewilligt hat, und den Summen, wie ſie durch die Bauausführung ent⸗ ſtanden ſind, vorliegen. Nun mag es richtig ſein, daß vielleicht von An⸗ fang an Fehler bei dem Koſtenanſchlage ſelbſt be⸗ gangen worden ſind, und zwar von techniſchen Beamten, die ohne verantwortliche Stellung inner⸗ halb der Tiefbauverwaltung tätig waren; es mag ſein, daß dieſe Koſtenanſchläge von Anfang an fehlerhaft und falſch aufgeſtellt worden ſind. Das iſt um ſo bedauerlicher und zugleich um ſo ver⸗ wunderlicher, als eigentlich eine Stadtgemeinde wie die unſrige die Wahl unter den beſtqualifizierten Kräften von ganz Deutſchland hat und doch jeder Techniker, ehe er an eine ſolche Aufgabe herangeht, die Sicherheit haben muß, daß er der Aufgabe auch gewachſen iſt. Immerhin ſehen Sie ja aus den Ziffern, die Ihnen der Bericht gibt, wo der eigentliche Grundfehler zu erblicken iſt. Wenn Sie die Zahlenreihen des Koſtenanſchlags mit den Ziffern vergleichen, die bei der Verge⸗ bung der Arbeiten in Betracht ge⸗ kommen ſind, ſo finden Sie ein Anſteigen, das recht auffallend, zum Teil ſogar verblüffend wirkt: bei einzelnen Poſitionen ſteigen die Ziffern von rund 4 000 auf 21 000, von 6 000 auf 9 000, in einem Falle von 420 auf 2 350 . Es iſt klar, daß, wenn ſelbſt urſprünglich bei der Aufſtellung der Koſtenanſchläge von untergeordneten techniſchen Beamten Fehler begangen worden ſind, der ſprin⸗ gende Punkt und der eigentliche Fehler darin zu erblicken iſt, daß man ſpäter, als man die urſprüng⸗ lich gemachten Fehler erkannte und erkennen mußte — in dem Augenblick nämlich, als die Ver⸗ gebung der Arbeiten erfolgte —, es trotzdem unter⸗ laſſen hat, an die zuſtändige Inſtanz zu gehen, die Vertretung der Bürgerſchaft zu befragen, ob ſie unter dieſen veränderten Umſtänden, unter ſolchen veränderten Bedingungen gewillt iſt, ihren ur⸗ ſprünglichen Beſchluß aufrecht zu erhalten. (Sehr richtig!) Das iſt das Entſcheidende; denn in letzter Linie iſt es doch die Bürgerſchaft, die die Koſten für die vorgekommenen Fehler zu bezahlen hat! Meine Herren, aus dieſem Grunde bin ich auch der Anſicht, daß es durchaus angebracht iſt, in einer Reſolution auf den ſpringenden Punkt hinzuweiſen und den Wunſch auszuſprechen, daß in dieſer Hinſicht künftighin Fehler nicht mehr vorkommen dürfen. Was die übrigen Differenzen zwiſchen den bei der Ausführung der Arbeiten zutage getretenen Ziffern und den in dem urſprünglichen Anſchlag enthaltenen betrifft, ſo ſind dieſe teilweiſe, wie auch der Herr Referent ſchon ausgeführt hat, darauf zurückzuführen, daß auch noch verſchiedene Abweichungen von den genehmigten Plänen ohne nochmalige Befragung der zuſtändigen Inſtanzen vorgenommen worden ſind. Ich bin allerdings der Anſicht, daß dieſe Uberſchreitungen viel leichter wiegen als der Grundfehler, der in der Differenz zwiſchen den Zahlen des genehmigten Koſten⸗ anſchlags und den bei der Vergebung der Arbeiten