Sitzung vom durch den Magiſtrat bewilligten Ziffern zu er⸗ blicken iſt. Ich ſelbſt, und ich glaube, auch alle meine Freunde, ſind weiter der Anſicht, daß für das, was geſchehen iſt, nun und nimmermehr diejenigen techniſchen Beamten verantwortlich ſein können, die immer nur in untergeordneter und abhängiger Stellung innerhalb der Tiefbauver⸗ waltung tätig geweſen ſind, ſondern daß gegenüber der Bürgerſchaft und der Vertretung der Bürger⸗ ſchaft die Verantwortung ausſchließlich von dem zuſtändigen Mitgliede des Magiſtrats getragen werden muß. Demgemäß muß ich auch dem Herrn Referenten gegenüber betonen, daß in juriſtiſcher Hinſicht nur zu prüfen war, ob eventuell auf zivil⸗ rechtlichem Gebiete eine Verantwortung derjenigen Stelle ſtattfinden könnte, die allein der Stadt⸗ verordnetenverſammlung verantwortlich iſt, nicht aber eine ſolche der untergeordneten Inſtanzen, der nur techniſchen Beamten in der Tiefbauver⸗ waltung. Wir ſind allerdings in die Prüfung dieſer Frage nicht weiter hineingeſtiegen, und ich glaube, daß auch jetzt meine Freunde nicht gewillt ſind, dieſen Weg weiter zu verfolgen, weil wir der Anſicht ſind, daß es ſich bei dieſem gewiß nicht erfreulichen Vorgange doch nur um ein ganz ver⸗ einzeltes Vorkommnis handelt. Wir ſchöpfen aus unſerer Kenntnis der — ich darf das wohl aus⸗ ſprechen — hervorragenden Qualitäten des zu⸗ ſtändigen Magiſtratsmitgliedes und aus ſeinem bis⸗ herigen verdienſtvollen Wirken die Gewißheit, daß derartige Vorkommniſſe Einzelfälle bleiben werden und daß eine Wiederholung ſolcher Vor⸗ kommniſſe künftighin zu den Unmöglichkeiten ge⸗ hören wird. Allerdings, das müſſen wir auch verlan⸗ gen, daß derartige Vorkommniſſe immer und in alle Zukunft zu den Unmöglichkeiten gehören wer⸗ den. Wenn wir nicht in dieſer Beziehung beruhigt ſein könnten, dann würde allerdings der Stadt⸗ verordnetenverſammlung, der Vertretung der Bür⸗ gerſchaft, jede Sicherheit darüber fehlen, wie ſie bei ihren Beſchlußfaſſungen — in großen wie in kleinen Dingen — vorzugehen hat. In dieſer Hinſicht begrüße ich es mit Genugtuung, daß unſere Emp⸗ findungen, unſere Anſichten über dieſen Punkt jetzt in einer Reſolution Ausdruck finden ſollen. Im übrigen darf ich empfehlen, dem Antrag des Ausſchuſſes entſprechend die Magiſtratsvorlage anzunehmen. Ebenſo empfehle ich die eingebrachte Reſolution zur Annahme. (Bravo! bei den Liberalen.) Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, ich danke den drei Vorrednern für die glimpfliche Behandlung, die der Fall erfahren hat; (Heiterkeit) denn ich muß bekennen, daß ſehr große Fehler vorgekommen ſind. Sie ſind zwar nicht von mir gemacht worden und würden mich in keinem Falle treffen; aber die Angelegenheit hat von den drei Herren Rednern eine für mich perſönlich ſehr wohlwollende und freundliche Beurteilung ge⸗ funden, und ich danke den Herren nochmals dafür. Wollen die Herren einmal die Freundlichkeit haben, ſich in die Stellung eines Chefs der Bau⸗ verwaltung zu verſetzen. In jedem Jahre wird in der Tiefbauverwaltung die ſtattliche Summe von mehr als 3 bis 4 Millionen Mark für Bau⸗ ansführungen verausgabt, dabei finden in jedem Jahre auf 140 bis 160 verſchiedenen Stellen Bar⸗ ausführungen ſtatt. Es werden alſo — ſo ſchätze 19. Mai 1909 205 ich — in jedem Jahre wohl an die 200 Koſten⸗ anſchläge angefertigt. Meine Herren, es iſt bei einer ſolchen Anzahl ganz unmöglich, daß der Chef der Bauverwaltung jeden einzelnen Koſten⸗ anſchlag prüfen kann. Er muß ſich darauf be⸗ ſchränten, einzelne Koſtenanſchläge beſonderer Art, und dieſe auch nur in den hauptſächlichſten Po⸗ ſitionen, einer Durchſicht zu unterziehen. Den Koſtenanſchlag für die Bedürfnisanſtalten hat er nicht geprüft; es war dies auch unter den ob⸗ waltenden Verhältniſſen nicht möglich — ich will das nicht näher ausführen. Die Organiſation unſerer Tiefbauverwaltung iſt wie folgt geregelt. Wir haben 7 techniſche Abteilungen. Jede Abteilung wird von einem Abteilungsvorſteher geleitet. Für die Geſchäfts⸗ führung der Abteilungsvorſteher iſt, wenn ich nicht irre, unter Mitwirkung und mit Zuſtimmung der Stadtverordnetenverſammlung, eine Anweiſung er⸗ laſſen worden. Darin heißt es: „Die Leitung der Geſchäfte iſt in jeder Bauinſpektion einem Stadt⸗ bauinſpektor übertragen; die Stadtbauinſpektoren haben die ihnen zugewieſenen oder ihnen durch beſondere Verfügungen aufgetragenen Geſchäfte unter eigener Verantwortung zu leiten.“ — Der Entwurf für die Bedürfnisanſtalt iſt in einer dieſer Abteilungen aufgeſtellt worden, und der betreffende Bauinſpektor hatte ihn nebſt dem zugehörigen Koſtenanſchlag der erlaſſenen Anweiſung zufolge unter eigener Verantwortung aufzuſtellen, nur inſoweit ſich der Stadtbaurat um die Arbeit bekümmert und beſondere Anordnungen trifft, wird er natürlich die Verantwortung zu tragen haben; in den andern Fällen, namentlch ſolchen von untergeordneter Bedeutung, fällt die Verantwortung ausſchließlich dem Stadtbauin⸗ ſpektor bzw. dem Abteilungsleiter zu. Der Koſten⸗ anſchlag iſt nun in der Bauinſpektion 3 aufgeſtellt worden, er iſt dort von einem Ingenieur verfaßt und von dem zuſtändigen Bauinſpektor geprüft und mit dem Prüfungsvermerk verſehen worden. Dieſen beiden Herren fällt die Verantwortung für die techniſche und rechneriſche Richtigkeit zu. Beide Herren ſind nicht mehr im Amt, der eine iſt geſtorben, der andere hat inzwiſchen ſeinen Dienſt aufgegeben. Beide Herren waren keineswegs minderwertig. Der Bauinſpektor war namentlich ein hervorragend tüchtiger Techniter. Wie der Herr Referent ſchon geſagt hat, iſt er zunächſt in Zürich, danach in Darmſtadt an der Techniſchen Hochſchule Profeſſor geworden und befindet ſich noch jetzt in Darmſtadt als Profeſſor. Soll nun der Stadtbaurat zu einem hervorragend tüchtigen Menſchen, der ſich bei ihm mehrere Jahre lang als hervorragend tüchtig erwieſen hat, nicht das Vertrauen haben, daß er einen Koſtenanſchlag in der verhältnismäßig niedrigen Höhe von 35 000 ſelbſtändig aufſtellen kann? Ich glaube, es lag ſchon aus dieſem Grunde für den Stadtbaurat keine Veranlaſſung vor, einem ſolchen Koſtenan⸗ ſchlag ſeine beſondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden. Der Stadtbaurat hat die Anweiſung gegeben, es ſolle ein Projekt für die am ſchwierigſten her⸗ zuſtellende Anſtalt angefertigt werden, denn die am ſchwierigſten herzuſtellende Anſtalt wird die teuerſte ſein. Er hat ſich zwar um die Bearbeitung des Entwurfs ſehr eingehend bekümmert, aber den zugehörigen Koſtenanſchlag hat er nicht weiter geprüft, weil er der Auffafſung war: eine ſolche Sache kann man ohne Frage der felbſtändigen