206 Erledigung des Stadtbauinſpektors anvertrauen. Es ſind aber, wie der Herr Referent ausgeführt hat, in dem Koſtenanſchlag grobe Verſehen unter⸗ laufen, die der Stadtbauinſpektor überſehen hat — vielleicht aus Mangel an Zeit, denn eine geringe Sachkenntnis würde ich dem Stadtbauinſpektor nicht zutrauen, ich nehme alſo an, er hat nicht die Zeit gehabt, in die Materie eingehend hinein⸗ zuſteigen; ſeine Pflicht wäre dies natürlich ge⸗ weſen. Der aufgeſtellte Entwurf, meine Herren, iſt, worauf ich beſonders hinweiſen möchte, keines⸗ wegs ein ſolcher geweſen, der vom Magiſtrat und von der Stadtverordnetenverſammlung endgültig genehmigt und feſtgeſetzt worden iſt, ſondern dieſer Entwurf ſollte nur ein Schema für unterirdiſche Bedürfnisanſtalten darſtellen; er behandelt ja überdies nur eine einzige Stelle. Daher war die Bauverwaltung bei der Bauausführung durchaus nicht an ihn gebunden, ſie konnte hinterher an ihm Anderungen vornehmen. Er diente lediglich dazu, generell die Koſten zu ermitteln. Wenn er tat⸗ ſächlich hinterher geändert worden iſt, ſo würde die Anderung von keinem Belang geweſen ſein, wenn nur der Koſtenanſchlag zutreffend geweſen wäre. Übrigens reduziert ſich die durch die Ver⸗ änderung des Entwurfs bedingte Erhöhung um 12 000 ℳ bei einem Objekt von 80 000 ℳ auf etwa 5000 ℳ bei der Voranſchlagsſumme von 35 000 ℳ. Eine ſolche Erhöhung hätte die Geſamtmittel für alle vier Anſtalten wohl kaum erſchöpft, da ja die teuerſte Anſtalt veranſchlagt war und man erwarten konnte, daß die andern Anſtalten weſentlich billiger geworden wären. Im übrigen hat der Stadtbaurat die Sachlage nicht beurteilen können, als er die Weiſung gab, das Projekt ſolle geändert werden; denn er kann nicht in jedem Augenblick die Endſummen aller 200 Koſtenanſchläge gegenwärtig haben. Wenn er alſo eine Anderung des Projekts anordnete, ſo war es Sache desjenigen Bauin⸗ ſpektors, der den Auftrag entgegennahm, zu unter⸗ ſuchen, ob und inwieweit ſich die Koſten dadurch veränderten und die bewilligten Mittel ausreichten, und den Stadtbaurat entſprechend zu unterrichten. Und wenn ihm geſagt worden wäre, daß die Mittel nicht ausreichten, würde der Stadtbaurat unweiger⸗ lich an den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗ vorſammlung herangetreten ſein. Das iſt der Geſchäftsgang, wie er bei uns in allen Verwaltungen des Magiſtrats beſteht, und ich glaube daher, daß der Antrag des Herrn Stadtv. Stadthagen, der einen ſolchen Geſchäftsgang einführen will, über⸗ flüſſig iſt; denn es verſteht ſich von ſelbſt, daß, wenn durch Gemeindebeſchluß Mittel zu irgendeiner Bauausführung genehmigt worden ſind und man nachher zu der Überzeugung kommt, daß dieſe Mittel nicht ausreichen, dann der Chef der be⸗ treffenden Verwaltung in dem Augenblick, wo er dieſe ÜUberzeugung gewinnt, an Magiſtrat und Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage herangeht, die Mittel zu erhöhen. Meine Herren, der Entwurf für die Anſtalt am Knie wurde alſo in der angegebenen Art durchgearbeitet, d. h. der generelle Entwurf wurde zum Teil verworfen und umgeändert, und gleich⸗ zeitig wurden die betreffenden Entwürfe für die andern 3 Anſtalten aufgeſtellt. Nunmehr ging man an die Ausſchreibung heran. Mit dieſem Augenblick ging die Sache an eine andere Abteilung über. Die Bauinſpektion 3 iſt dazu da, die Projekte Sitzung vom 19. Mai 1909 zu entwerfen und Koſtenanſchläge aufzuſtellen, und die andere Abteilung, das ſogenannte Brücken⸗ neubaubureau, hat dieſe Bauentwürfe an der Hand der Koſtenanſchläge zur Ausführung zu bringen. In dieſe andere Abteilung war ſoeben ein neuer Herr eingetreten, der in unſere Ver⸗ waltung noch nicht eingearbeitet war und der nicht die nötige Aufmerkſamkeit darauf gelenkt hat, fortgeſetzt zu unterſuchen, ob die Koſten ausreichen. In dieſer Beziehung ſchreibt die „Anweiſung für die Geſchäftsführung der Bauinſpektoren der Tiefbau⸗ verwaltung“ das folgende vor: Die Bauinſpektoren ſind dafür verantwort⸗ lich, daß die zu den einzelnen Bauausfüh⸗ rungen bewilligten Geldſummen ohne Ge⸗ nehmigung nicht überſchritten werden. Dem betreffenden Herrn, der die Anſtalt auszu⸗ führen hatte, war dieſe Geſchäftsanweiſung zwar zur Nachachtung übermittelt worden, er hatte aber, da er aus einer fremden Verwoltung hierher kam und unſere peinliche geſchäftliche Behandlung noch nicht kannte — die Geſchäftsführung wird wohl nirgends ſo peinlich gehandhabt wie bei uns —, die erforderlichen Kontrollen nicht geführt. Er hätte bereits bei der erſten Ausſchreibung feſt⸗ ſtellen können, daß die Mittel nicht reichten. Das iſt überſehen worden. Erſt ſpäter, als eine von den vier Anſtalten faſt vollſtändig fertig und bei der zweiten der Bau ſchon weit vorgeſchritten war, erhielt der Stadtbaurat Kenntnis von der Unzu⸗ länglichkeit der Mittel. In dieſem Augenblick habe ich die Bauausführung weiterer Anſtalten inhibiert, bin an die Tiefbaudeputation und an den Magiſtrat gegangen, und das Reſultat iſt die Vorlage, die jetzt zur Debatte ſteht. Alſo an mir hat es wahrlich nicht gelegen, daß die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten hat; ſobald ich entſprechend in Kenntnis geſetzt worden war, habe ich dafür geſorgt, daß die Stadtverordnetenverſammlung ſelbſt entſprechend benachrichtigt wurde. Meine Herren, ich habe ſchon erwähnt, welche Summen jährlich in der Tiefbauverwaltung für Bauten ausgegeben werden. Da ich die Ehre habe, 16 Jahre lang in der Stadt Charlottenburg Chef der Tiefbauverwaltung zu ſein, ſo werden wohl im Laufe der Zeit an 50, 60 oder 70 Millionen, viel⸗ leicht noch mehr ausgegeben worden ſein. Bisher iſt aber ein Fall, daß die bewilligten Mittel nicht ausgereicht haben, nur zweimal paſſiert. Dieſer iſt der dritte, aber er iſt auch der kraſſeſte. Es iſt etwa im Jahre 1896 ein Koſtenanſchlag von etwa 100 000 ℳ um 10 000 ℳ und dann erſt kürzlich bei der Charlottenburger Brücke ein Koſtenanſchlag von etwa 1 600 000 ℳ um 60 000 ℳ überſchritten worden. Das ſind doch, wie Sie anerkennen werden, ſehr wenig Fälle, und es handelt ſich dabei um verhältnismäßig geringe Summen der Über⸗ ſchreitung. Sie werden daraus wohl erſehen, meine Herren, daß es an der Organiſation in der Tiefbauverwaltung nicht fehlt. Bei der vorliegen⸗ den Sache ſind eben zwei unglückliche Zufälle zuſammengekommen, die es vermocht haben, daß die UÜberſchreitung ſo kraß in die Erſcheinung ge⸗ treten iſt. Solch ein Fall kann wohl einmal paſſie⸗ ren — ich will ihn nicht entſchuldigen, aber er kann paſſieren, wenn ſo unglückliche Zufälle ein⸗ treten. Herr Stadtv. Dr Flatau hat verlangt, es müſſen in der Verwaltung die Kräfte vorhanden ſein, die