208 Sitzung vom bar geltenden Anſchlagstitel eine Über⸗ ſchreitung ſich vorausſehen läßt oder gar eingetreten iſt. 6 Nach Eingang der Anzeige haben die Ver⸗ waltungsſtellen zu prüfen, — alſo die Verwaltungsſtellen ſchon, nicht bloß der Dezernent! — ob die bei den anderen der gegenſeitig über⸗ tragbaren Etatsnummern uſw. zu erwarten⸗ den Erſparniſſe unter Berückſichtigung des Bedarfs bis zum Jahresſchluſſe oder bei Bauten bis zur Beendigung der Bauaus⸗ führung beſtimmt ausreichen werden, um die nach der Kaſſenanzeige bereits eingetretenen und bis zum Jahresſchluß oder der Beendi⸗ gung der Bauausführung noch weiter zu er⸗ wartende Überſchreitung zu decken. Iſt dies nach dem Ergebnis der Prüfung ſicher der Fall, ſo haben die Verwaltungsſtellen hiervon der Kaſſe unter Mitzeichnung des Magiſtratsdirigenten — das iſt vor ein paar Jahren abgeändert, es heißt jetzt: des Kämmerers — Nachricht zu geben. Hiermit iſt die Angelegen⸗ heit für die Kaſſe vorläufig erledigt. Einer erneuten Anzeige bedarf es erſt, wenn eine Überſchreitung bei einer anderen der in Frage kommenden Nummern oder bei der Geſamt⸗ heit der gegenſeitig übertragbaren Mittel eingetreten iſt. Im entgegengeſetzten Fall, wenn alſo die Überſchreitung durch Erſpar⸗ niſſe nicht gedeckt werden kann, iſt die Nach⸗ bewilligung des Mehrbedarfs bei der Stadt⸗ verordnetenverſammlung zu beantragen und hiervon der Kaſſe ebenfalls unter Mitzeich⸗ nung des Magiſtratsdirigenten Mitteilung zu machen. Der weiteren Mitzeichnung der ſpäteren Anweiſungen durch den Magiſtrats⸗ dirigenten bedarf es alsdann nicht mehr. Meine Herren, dieſer Beſtimmung gemäß iſt nicht gehandelt worden. Es wird unterſucht werden, wer es iſt, den eine Schuld nach dieſer Richtung trifft, wer eine Säumnis ſich in dieſer Beziehung hat zu ſchulden kommen laſſen. Ich kann es mir nur dadurch erklären, daß ein vollſtändig neuer Mann in die Verwaltung ge⸗ kommen iſt. Aber die Organiſation einer Ver⸗ waltung muß ſo geregelt ſein, daß, wenn auch neue Kräfte eintreten, die Karre doch geht. (Sehr richtig!) Es wird meine ganz beſondere Aufgabe ſein, hier genau und ſtreng zu unterſuchen, ob etwa trotz dieſer Verfügung noch eine Lücke in der Organi⸗ ſation vorhanden iſt. Die Verwaltung muß ſo eingerichtet ſein, daß derartige Dinge, wie ſie hier vorliegen, überhaupt nicht vorkommen können. (Lebhafte Zuſtimmung und Bravo!) Stadtv. Gebert: Ich kann zu dieſer An⸗ gelegenheit nur ſagen, daß doch wohl weſentlich] H der Fehler in den Wünſchen des Herrn Stadtbau⸗ rats zu ſuchen iſt; denn der alte Plan, der von dem Ingenieur Krohn unter Beaufſichtigung des da⸗ maligen Bauinſpektors Kayſer aufgeſtellt war und eine Summe von 35000 ℳ 1 hatte, war ein ganz anderer als der, nach dem ließlich gebaut worden iſt. In der Kommiſſion wurde ausdrücklich feſtgeſtellt, daß der Herr Stadtbaurat, nachdem er von ſeiner Reiſe zurückkam, einen Entwurf aus⸗ gearbeitet hatte und daß nach dieſem Entwurf die 19. Mai 1909 in Frage kommenden Arbeiten ausgeführt worden ſind. Dieſer Entwurf iſt aber nicht auf ſeine Aus⸗ gaben kalkuliert worden, und daraus iſt zu folgern, daß hier der Fehler gemacht worden iſt. Wenn Anderungen vorgenommen werden, wie beiſpiels⸗ weiſe die, daß die Höhe des Aborts von 2,20 m auf 3 m gemacht werden ſoll, ſo verurſacht doch das Mehrausgaben. Ebenſo ſind die Verſchalungen, die Trennwände uſw. nach den Angaben des Herrn Stadtbaurats ganz anders ausgeführt worden, als es in dem alten Plan vorgeſehen war. Man hat dieſe Anderungen nicht kalkuliert bzw. nicht ver⸗ anſchlagt, und daraus ſind dann die Mehrkoſten entſtanden. Ich will ausdrücklich betonen, daß im Aus⸗ ſchuß nicht geſagt worden iſt, wen wir nun eigentlich hängen können, auch nicht, wen wir hängen wollen. Es iſt geſagt worden: wir wiſſen nicht mehr, wer der Schuldige iſt; der Ingenieur Krohn iſt tot, Herr Profeſſor Kayſer iſt nicht der Verantwortliche, der Herr Stadtbaurat kann, wie er auch hier aus⸗ geführt hat, das nicht alles durchſehen — wen wollen wir nun hängen? Meine Herren, eines ſteht feſt, daß in der Bürgerſchaft dieſe Über⸗ ſchreitung einen ziemlich ſtarken Schnupfen hervor⸗ gerufen hat. Wir haben alles daran zu ſetzen, um zu ergründen, wo der Fehler ſteckt. Ich glaube wohl, der Fehler liegt darin, daß nicht mit der nötigen Sorgfalt die angeordneten neuen Ande⸗ rungen geprüft bzw. ihre Mehrkoſten kalkuliert worden ſind. Der Herr Stadtbaurat hätte ſofort, als er mit ſeinen neuen Anderungen kam, ſagen ſollen: halt, zunächſt wird nicht gebaut, wir müſſen erſt genau kalkulieren, denn es ſind ja gewiſſer⸗ maßen meine perſönlichen Wünſche, die jetzt zur Ausführung gebracht werden ſollen; unter allen Umſtänden muß erſt die Sache einer Prüfung unterzogen werden. Das iſt nicht geſchehen, und darin liegt der Fehler. Wenn geſagt worden iſt: das macht eine Mehrausgabe von ca. 10 000 ℳ, ſo läßt ſich heute ſehr ſchwer feſtſtellen, ob nicht die Ausgaben doch höher geweſen ſind, als man ſie angenommen hat. Es freut uns ja, wenn der Herr Oberbürgermeiſter ſagt, es ſoll nochmal nachge⸗ prüft werden, worin der Fehler zu ſuchen iſt. Ich glaube auch im Namen meiner Freunde aus⸗ ſprechen zu können, daß wir der Reſolution, die Herr Kollege Stadthagen uns unterbreitet hat, zuſtimmen. 2 Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, wer mit Bauausführungen Beſcheid weiß, der weiß, daß in jedem Stadium einer Bauausführung Anderungen vorgenommen werden müſſen ſo lange, bis der Bau fix und fertig da ſteht. Das läßt ſich nun einmal nicht vermeiden. Wenn der Stadt⸗ baurat angibt: dies oder jenes ſoll geändert werden, und verlangt, daß ſeine Leute das machen, ſo dürfen dieſe Anderungen von den betreffenden erren nicht vorgenommen werden, wenn dadurch die Koſten überſchritten werden. Der Stadtbaurat kann in dem Augenblick, wo er ſagt: es ſoll etwas geändert werden, nicht beurteilen, ob damit der Koſtenanſchlag überſchritten wird. Das iſt ganz unmöglich. Es iſt Sache des Bauleitenden, zu prüfen, ob eine Überſchreitung bedingt wird, und zutreffendenfalls den Stadtbaurat darauf hin⸗ zuweiſen. Dann möchte ich Herrn Gebert noch eins ſagen. Die Anderungen ſind ja nicht während der