Sitzung vom 19. Mai 1909 Bauausführung bewirkt worden, ſondern ſie ſind bewirkt worden, ehe mit der Ausführung begonnen war, als das Projekt noch in der Aufſtellung be⸗ griffen war. Es iſt alſo nicht etwa während des Baues etwas abgebrochen oder ſonſt irgendetwas geändert worden, ſondern ehe mit der Bauaus⸗ führung begonnen worden war, iſt der Entwurf geändert worden. Dieſe Anderung durfte nicht vorgenommen werden, wenn dadurch eine Über⸗ ſchreitung des Koſtenanſchlags herbeigeführt wurde. Es hätte dem Stadtbaurat geſagt werden müſſen: die Anderung läßt ſich ohne Erhöhung des Koſten⸗ anſchlags nicht machen, und dann hätte der Stadt⸗ baurat geſagt: bitte, machen Sie die Anderung, gleichzeitig aber ſoll der Koſtenanſchlag neu auf⸗ geſtellt werden und die Überſchreitung dem Magiſtrat und der Stadtverordnetenverſammlung vorgelegt werden. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Becker (Schlußwort): Meine Herren, auch ich bin der Meinung, daß die Abweichungen von dem Bauprojekt in der zweiten Bearbeitung ſo bedeutend geweſen ſind, daß ſie weit über das Maß deſſen hinausgehen, das ge⸗ ſtattet iſt. Es iſt natürlich, daß der bauleitende Beamte innerhalb des Koſtenanſchlags gewiſſe Anderungen ſeines Projekts während der Bau⸗ ausführung durch unvorgeſehene Belehrungen und Erfahrungen, die er macht, vornimmt; aber An⸗ derungen, die bei einem Koſtenanſchlage von 35 000 ℳ 12 000 ℳ erfordern, gehen über die Grenze des Erlaubten hinaus. Weiter möchte ich bemerken, daß ich durch die Worte des Herrn Oberbürgermeiſters der Aufgabe enthoben worden bin, auf einige Ausführungen des Herrn Stadtbaurats näher einzugehen. Meine Herren, wir müſſen eine verantwortliche Stelle haben. Einfach zu ſagen: ein Unterbeamter hat einen Fehler begangen, und ich habe ihn nicht erfahren — damit kommt der Herr Stadtbaurat nicht weg! (Sehr richtig!) Er iſt dafür verantwortlich, daß ein Perſonal vorhanden iſt, das ſachgemäße Projekte aufſtellen und die Ausführungen leiten lann. Wenn der Herr Stadtbaurat nicht dafür einſtehen kann, daß ſolche Überſchreitungen in der Zukunft nicht mehr vor⸗ kommen, dann werden wir genötigt ſein, dieſen Fall zum Ausgange ganz energiſcher Schritte zu nehmen. Wir müſſen verlangen, daß in dem Perſonal das Gefühl der Verantwortlichteit groß gezogen wird, daß es niemand wagt, über die Koſtenanſchläge hinauszugehen, und daß eine Per⸗ ſönlichkeit, die neu in den Organismus hineintritt, von der erſten Stunde an die Verantwortlichkeit fühlt: ich darf das nicht tun. Meine Herren, was die Reſolution angeht, die von dem Herrn Kollegen Dr Stadthagen vor⸗ geſchlagen worden iſt, ſo habe ich gegen ſie nichts einzuwenden. Ich ſchließe mich in der Beziehung den Worten des Herrn Stadtbaurats an: die Reſolution ſagt etwas, was vollſtändig ſelbſtver⸗ ſtändlich iſt. Wenn aber die Herren glauben, daß ſie durch Annahme dieſer Reſolution noch einen dicken Strich unter die ganze Angelegenheit machen und daß Überſchreitungen in Zukunft weniger vor⸗ kommen werden, dann habe ich auch gegen die Reſolution nichts einzuwenden. (Bravo!) 209 (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Von den gemäß Gemeindebeſchluß vom 31. März/23. Mai 1906 — Druckſache 202 — herzuſtellenden 4 unterirdiſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten ſind die beiden auf dem Sophie⸗Charlotte⸗Platz und dem Reichs⸗ kanzlerplatz geplanten Anſtalten bis auf wei⸗ teres nicht zur Ausführung zu bringen mit Rückſicht darauf, daß die bewilligten Mittel durch die beiden ausgeführten Anſtalten in der Seſenheimer Straße und am Knie auf⸗ gebraucht ſind. Ferner ſtimmt die Verſammlung gleichfalls mit großer Mehrheit der Reſolution des Stadtv. Dr Stadt⸗ hagen zu: Der Magiſtrat wird erſucht, in Zukunft bei Angelegenheiten, die ſtädtiſche Mittel erfordern, der Stadtverordnetenverſammlung für den Fall, daß das Ergebnis der Aus⸗ ſchreibung zu weſentlicher Überſchreitung des genehmigten Koſtenanſchlags geführt hat, vor Ausführung entſprechende erneute Vor⸗ lage zu machen.) Vorſteher Kaufmann: Ich bitte nun zu Punkt 8 der Tagesordnung um einen Vorſchlag für die Wahl eines Stellvertreters des Vorſitzenden des Gewerbegerichts. Stadtv. Otto: Ich ſchlage vor, Herrn Ma⸗ giſtratsaſſeſſor Wimmel zu wählen. Vorſteher Kaufmann: Herr Magiſtratsaſſeſſor Wimmel iſt vorgeſchlagen. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, ſtelle ich feſt, daß die Verſamm⸗ lung Herrn Magiſtratsaſſeſſor Wimmel zum Stell⸗ vertreter des Vorſitzenden des Gewerbegerichts gewählt hat. — Widerſpruch iſt nicht erfolgt; die Wahl iſt geſchehen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Straßen 24—1 und 40— VI1. — Druckſache 142. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, es handelt ſich um ein nicht beſonders erhebliches Regulierungsprojekt, um die Regu⸗ lierung eines Teils derjenigen Uferſtraße öſtlich des Verbindungskanals, welche von der Kaiſerin⸗Au⸗ guſta⸗Allee und der Straße 40 begrenzt wird, ferner um die Regulierung der Straße 40, welche die Straße 24— v1 mit der Wiebeſtraße verbindet. Die Vorlage iſt außerordentlich eingehend be⸗ gründet. Es geht daraus hervor, daß die Kom⸗ mune die Regulierung vorzunehmen in der Lage iſt, ohne Opfer zu bringen, mit Ausnahme eines verhältnismäßig geringen ortsſtatutariſch nicht ein⸗ ziehbaren Betrages eines Anliegers, des Kommer⸗ zienrats Funke, der ſich an den Regulierungskoſten nicht beteiligen will. Dieſer Teil derRegulierungs⸗ koſten betrifft die Beleuchtungsanlage in einer Strecke von 81,6 m, der Frontlänge dieſes Grund⸗ ſtücks. Die Koſten ſind dem Straßenbauetat zur Laſt zu legen. Alle übrigen Koſten werden ein⸗ gezogen. Sie ſind bereits vertragsmäßig von den Anliegern mit Ausnahme des Funkeſchen Grund⸗ ſtücks bewilligt worden. Aber auch dieſe Koſten werden eingebracht werden, ſobald für das Funke⸗