214 Ausſchuſſes entſchieden werden; darüber hinaus, glaube ich, iſt das nicht möglich. Es handelt ſich hier um fundamentale Rechtsgrundſätze des Verhält⸗ niſſes zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordneten⸗ verſammlung. Meine Herren, ich habe im Aus⸗ ſchuß bereits ausgeführt: ebenſowenig, wie Sie lediglich zur Betätigung des guten Willens und der Konnivenz bereit ſein würden, dem Magiſtrat gegenüber dauernd im Wege eines Gemeinde⸗ beſchluſſes auf Rechte, die Ihnen durch die Städte⸗ ordnung zugewieſen und verbürgt ſind, zu ver⸗ zichten, ebenſowenig können Sie ein ſolches An⸗ ſinnen an den Magiſtrat ſtellen. Ich kann mich der Hoffnung jetzt nicht hingeben nach den Aus⸗ führungen des Referenten, daß Sie davon Abſtand nehmen werden, dieſe Reſolution zu beſchließen; ich möchte aber über die Ausſichtsloſigkeit dieſes Beſchluſſes von vornherein keinen Zweifel laſſen. Stadtv. Gebert: Meine Herren, nachdem Herr Kollege Meyer und Herr Bürgermeiſter Matting die Zweckmäßigkeit, die Notwendigkeit und die Nützlichkeit des Arbeiterausſchuſſes betont haben, muß man doch wohl auf der einen Seite ſich wundern, daß man den Arbeiterausſchuß für beſtimmte Kategorien von Arbeitern und Arbeite⸗ rinnen nicht haben will. Wenn man erkannt hat, daß die Arbeiterausſchüſſe im Intereſſe des Friedens innerhalb des Betriebes uſw. notwendig ſind, dann muß man auch dieſe Arbeiterausſchüſſe auf alle in Frage kommenden Betriebe ausdehnen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Nun ſehen wir hier aber folgendes: daß der Magiſtrat einesteils und andernteils der Ausſchuß nicht haben will, daß für alle in Frage kommenden Betriebe der Arbeiterausſchuß eingeführt werden ſoll. Meine Herren, wir haben doch verſchiedene andere Betriebe, für die heute der Arbeiterausſchuß nicht beſteht. Ich will nur darauf hinweiſen, daß es ſeinerzeit ja einer ſcharfen Debatte bedurfte, um einer Anregung — ich kann wohl ſagen: einer hauptſächlichen Anregung meiner Freunde — nachzukommen, überhaupt Arbeiterausſchüſſe inner⸗ halb unſerer Betriebe zu ſchaffen. Ich erinnere an die Debatten, die ſich ſeinerzeit anläßlich des Arbeiterausſchuſſes für die Feuerwehrleute abgeſpielt haben; man iſt dieſen Wünſchen nicht nachge⸗ kommen, die Feuerwehrleute haben heute noch keinen Arbeiterausſchuß, ſondern lediglich die Gas⸗ anſtaltsarbeiter. Wenn wir nun im Ausſchuß ſowohl, als auch durch die hier geſtellten Anträge beantragt haben, Arbeiterausſchüſſe für die ge⸗ nannten Kategorien zu ſchaffen, ſo gingen wir von dem Gedanken aus, daß es doch vielleicht möglich iſt, dem demokratiſchen Gedanken: „Ausdehnung der Arbeiterausſchüſſe auf alle dieſe Gebiete“ mehr und mehr Folge geben zu können. Nun wird angeführt, daß der Magiſtrat ſich gewiſſermaßen das Recht — oder ſagen wir mal: das Vorrecht nicht nehmen laſſen will betreffend Anderung der in Frage kommenden Satzungen oder Arbeitsordnungen. Da ſtehen wir doch wohl auf einem andern Standpunkt: wir ſagen uns, daß es wohl richtiger und beſſer iſt, wenn die Stadtverordnetenverſammlung, genau ſo wie in andern Städten, ſich das Recht vorbehält — (Bürgermeiſter Matting: In andern Städten nicht!) — Ich will hinweiſen auf Schöneberg, wo das geſchehen iſt; die Stadtverordneten in Schöneberg Sitzung vom 19. Mai 1909 haben ſich dieſes Recht vorbehalten; wir haben auch in Süddeutſchland einige Städte, wo den Stadtverordneten das Recht zuſteht, Anderungen uſw. vorzunehmen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Schöneberg und Berlin!) — Berlin ebenfalls. (Bürgermeiſter Matting: Nein!) Sie ſehen alſo: was in jenen Städten möglich iſt, fann bei uns in der fortgeſchrittenſten Stadt Deutſchlands nicht unmöglich ſein, und ich ſtehe nicht an, zu behaupten, daß der Magiſtrat ſich in keiner Weiſe etwas vergibt, wenn er der Stadtverordneten⸗ verſammlung Rechte gibt, die ihr eigentlich zu⸗ ſtehen. Denn der Magiſtrat iſt nach meinem Dafürhalten nicht die oberſte Perſon innerhalb des Stadtkreiſes, ſondern meines Erachtens ſind es immer und immer wieder die Stadtverordneten, die den Magiſtrat gewiſſermaßen als Verwaltungs⸗ perſon hingeſetzt haben — nichts anderes! Nun nehme ich die Überzeugung mit nach Hauſe, daß die Zuſammenſetzung des heutigen Stadtverordnetenparlaments unſern Wünſchen wohl kaum Rechnung tragen wird, weil man ja einen richtigen Fortſchritt auf dieſem Gebiete nicht gern haben will. Man glaubt immer, man vergibt ſich etwas, wenn man den Arbeitern in manchen Beziehungen entgegenkommt. Ich möchte nun zu unſern Anträgen ein paar Ausführungen machen. Der Antrag zu § 1 nennt ja die Arbeiteraus⸗ ſchüſſe, die wir wünſchen, und ich glaube wohl, es iſt angängig, ohne weſentliche Schwierigkeiten den von uns geſtellten Anträgen auf Schaffung dieſer Arbeiterausſchüſſe ſtattzugeben, für die Rieſelfelder ſowohl, als auch für die Krankenhaus⸗ arbeiter und aarbeiterinnen. Das iſt möglich. Uund wenn wir doch einmal erkannt haben, daß Arbeiterausſchüſſe notwendig ſind, warum denn nicht für dieſe Betriebe? Wenn wir nun beantragt haben, daß in § 2 die Worte „allgemeiner Art“ geſtrichen werden ſollen, ſo ſtehen wir auf dem Standpunkt, daß es notwendig iſt, im Arbeiterausſchuß über alle in Frage kommenden Punkte reden zu können. Es ſoll gewiſſermaßen mit Aufgabe des Arbeiter⸗ ausſchuſſes ſein, auch bei Streitfragen über Perſonen Wünſche einzelner uſw. entgegenzunehmen, dieſe Wünſche einzelner auf ihre Richtigkeit, Haltbarkeit uſw. zu prüfen, ſo daß im weiteren Sinne jeder einzelne Angeſtellte im Ausſchuß zu ſeinem Recht kommt. Denn wir dürfen das eine nicht vergeſſen, meine Herren, daß, wenn der Arbeiterausſchuß zuſammengeſetzt wird, nicht die Dümmſten in den Arbeiterausſchuß hineinkommen, (ſehr richtig! bei den Sozialdemokraten) ſondern die Intelligenteſten, und dieſe intelligenteſten Arbeiter werden dann wohl in der Lage ſein, beurteilen zu können, was in den Rahmen der Arbeiterausſchußberatung hineingehört, was in den Rahmen der Beſchlußfaſſung uſw. hineinpaßt. Nach dieſer Richtung hin vergeben wir uns gar nichts, wenn wir die Worte „allgemeiner Art“ ſtreichen. Zu § 4. „unter Anführung des Entlaſſungs⸗ grundes gekündigt werden“. Nun, meine Herren, ich halte es für äußerſt billig, den in Frage kommende entlaſſenen Arbeitern zu ſagen: du biſt wegen dieſes und jenes entlaſſen. Man braucht mit dem Grunde der Entlaſſung heutzutage nicht hinter dem Berge zu halten, und ich finde es ſtets und