218 Sitzung vom (Die Verſammlung lehnt in getrennten Ab⸗ ſtimmungen fämtliche Anträge der Stadto. Gebert und Gen. ab und beſchließt mit großer Mehrheit nach den Anträgen des Ausſchuſſes, wie folgt: Die Verſammlung nimmt Kenntnis von der NMNitteilung des Magiſtrats vom 4. März 1909 betr. Arbeiterausſchüſſe und erſucht den Ma⸗ giſtrat, e, eee a) für die Kanaliſationsarbeiter Arbeiter⸗ ausſchüſſe einzurichtenn b5) für einzelne Gruppen der in der Kranken⸗ hausverwaltung beſchäftigten Perſonen auf eine geeignete Vertretung (3. B Vertrauensperſonen) zur Vorbringung von Wünſchen uſw,, Bedacht zu nehmen; c) in den Beſtimmungen über die Arbeiter⸗ ausſchüſſe 4 zu ſetzen: § 3 Punkt 2 für „allgemeiner Art“: „von allgemeinem Intereſſe“ § 6 Zeile 6 für „3 Jahre“: „2 Jahre“ Zeile 9 für „30. Lebensjahr“: Lebensjahr“ § 7 Zeilen 4 und 5 für „1 Jahr in dem Betriebe“: „6 Monate in ſtädtiſchen Betrieben“ einzuſchalten: t § 29 Abſ. 2 hinter „Mitglieder“: „und Erſatzmitglieder“ § 37 Abſ. 2 Zeile 2 hinter „derjenigen“: 3 „nicht durch Ausſchüſſe vertretenen“ zuzuſetzen im § 38 Abſ. 3: „Hiervon iſt der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung Kenntnis zu geben“; d) eine Beſtimmung aufzunehmen, derzu⸗ folge Abänderungen der vorliegenden,„ Be⸗ ſtimmungen“ der Zuſtimmung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung bedürfen; e) foſern Zuſtimmung zu Punkt d nicht er⸗ folgen ſollte, dem § 39 der Beſtimmungen hinzuzuſetzen: „Hiervon 2 „25. iſt der Stadtverordneten⸗ verſammlung Mitteilung zu machen.“) Stadtv. Vogel 1 (zur Geſchäftsordnung): Es iſt darüber nicht abgeſtimmt, ob die Worte „all⸗ gemeiner Art“ durch die Worte: „von allgemeinem Intereſſe“ erſetzt werden ſollen. Vorſteher Kaufmann: Wenn Sie mit dem Abſtimmungsmodus nicht einverſtanden ſind, ſo müſſen Sie das vor der Abſtimmung bemerken. Im übrigen iſt die Sache durch die Ausſchußanträge erledigt. Wir müſſen nun in geheimer Sitzung über den Antrag Zietſch beraten, die Punkte 14 und 15 in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. IIch ſchließe hiermit vorläufig die öffentliche Sitzung. (Die öffentliche Sitzung wird auf kurze Zeit durch eine nichtöffentliche Sitzung unterbrochen.) Vorſteher Kaufmann (nach Wiederaufnahme der Verhandlung): Meine Herren, es iſt beſchloſſen worden, Punkt 14 der Tagesordnung in öffentlicher Sitzung zu verhandeln. 19. Mai 1909 etr. Bertauf des Grundſtücts Bismarck⸗ ſr. 102. Drucſache 1466. 4 Verichterſtatter iſt Hert Kollege Gredy. Ich bitte ihn, über Puntt 14 Bericht zu erſtatten. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, in dieſer Vorlage ſchlägt Ihnen der Ma⸗ giſtrat vor, erſtens die Veräußerung des ſtädtiſchen Grundſtücks Bismarckſtr. 102 nach Maßgabe der Offerte des Baumeiſters Max Appelbaum vom 31. März 1909 zu genehmigen, und zweitens, den aus der Veräußerung erzielten Erlös dem Bismarck⸗ ſtraßenetat zuzuführen. In der Begründung dieſes Antrags verweiſt der Magiſtrat auf das Überein⸗ kommen, das wir mit der Vermittlerin, der Ber⸗ liniſchen Bodengeſellſchaft, abgeſchloſſen und durch das wir dieſe Geſellſchaft beauftragt haben, unſere Grundſtücke in der Bismarckſtraße zum beſten Preiſe, im Minimum aber zu einem Preiſe von 1925 rℳʒ pro Quadratrute zu verkaufen. Wie Sie ſich alle erinnern, iſt das, was über dieſen Preis erzielt wird, zwiſchen der Bodengeſellſchaft und uns zu teilen. Werden nur Minderpreiſe erreicht, wie das hier der Fall iſt — nämlich nur 1915 ℳ ſtatt 1925 ℳ die Quadratrute —, ſo wird uns die Differenz in einer beſtimmten Art, über die ſich der Magiſtrat wohl noch äußern wird, wieder gut⸗ geſchrieben. Daß der Preis nicht höher als 1915 ℳ geworden iſt, iſt dadurch begründet, daß das Grund⸗ ſtück von einer außerordentlichen Tiefe iſt; es iſt ein großes weniger wertvolles Hinterland vor⸗ handen. Wir können daher ganz froh ſein, daß wir das Grundſtück entſprechend unſeren Verein⸗ barungen mit der Bodengeſellſchaft veräußern können. Ich beantrage die Annahme der Vorlage. Ich möchte aber den Herrn Vertreter des Ma⸗ giſtrats bitten, ſich darüber zu äußern, in welcher Weiſe wir dafür ſchadlos gehalten werden, daß wir nach dem Angebot bloß 1915 ℳ für die Quadrat⸗ rute anſtatt 1925 ℳ bekommen. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, wie in der Vorlage bereits mitgeteilt, iſt die Ber⸗ liniſche Bodengeſellſchaft verpflichtet, uns einen Mindeſterlös von 1925 ℳ für die Quadratrute im Durchſchnitt der ihr zur Veräußerung über⸗ laſſenen Fläche zu garantieren. Dieſe Garantie⸗ verpflichtung bedeutet, daß die Berliniſche Boden⸗ geſellſchaft dasjenige, was ſie bei einem Verkaufe an Mindererlös erzielt, uns bar zu erſtatten hat. Infolgedeſſen können wir an einem Verkaufe, der unter dieſem Garantiepreiſe von 1925 ℳ ſtatt⸗ findet, einen Schaden nicht erleiden. Die Ab⸗ rechnung erfolgt aber nicht bei dem einzelnen Grundſtück, ſondern bei der geſamten Grundſtücks⸗ maſſe, ſodaß bei der geſamten Grundſtücksmaſſe ein Mindeſterlös von 1925 ℳ für die Quadratrute ſtattzufinden hat. Inzwiſchen wird uns der ganze Garantiepreis ohne Rückſicht darauf, ob ein Grund⸗ ſtück zu dem Preiſe verkauft worden iſt oder nicht, verzinſt. Aus dieſer Tatſache ergibt ſich auch für uns die Verpflichtung, den Verkäufen der Ber⸗ liniſchen Bodengeſellſchaft zuzuſtimmen, da ſie das Riſiko der Verkäufe im Rahmen dieſer Garantie⸗ verpflichtung zu tragen hat. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: —4 1. 7 22 741