222 Sitzung vom 26. Mai 1909 unter der Verzögerung leiden zu laſſen, ſondern einteilung iſt künftig ohne Rückſicht auf etwaige ihren Wünſchen in ebenſo vollem Maße gerecht zu werden, wie es hinſichtlich der Beamten und Arbeiter geſchehen ſoll. Meine Herren, die Anerkennung, die wir dafür auszuſprechen haben, daß die Vorlage hin⸗ ſichtlich der übrigen Kategorien uns bereits jetzt zugegangen iſt, bedarf der Ergänzung nach der Richtung hin, daß wir unſere Genugtuung darüber äußern, wie dieſe Vorlage ausgebaut iſt. Wir haben eine großzügige Arbeit vor uns, die in der glücklichſten Weiſe große allgemeine und ſoziale Geſichtspunkte vereinigt mit dem praktiſchen Blick für die individuellen Bedürfniſſe jeder einzelnen Kategorie der ſtädtiſchen Angeſtellten, und wir werden gern in ihre Beratung eintreten in der ſicheren Erwartung, daß das Ergebnis befriedigend ſein wird. Gewiß, meine Herren, kann eine Vorlage wie dieſe nicht ohne Abänderungswünſche ſein, und Ihnen allen werden bereits Petitionen zu⸗ gegangen ſein, welche Wünſche äußern, die wohl teilweiſe erfüllt, teilweiſe immerhin zu einem Ausgleich geführt werden können. Ich vermute mich im Einverſtändnis mit Ihnen, wenn ich heute grundſätzlich davon abſehe, auf dieſe Petitionen einzugehen, und lediglich unſere beſtimmte Abſicht feſtſtelle, ſie in dem Ausſchuß, an den wir die Vor⸗ lage verweiſen werden, eingehend und wohlwollend zu prüfen. Für heute müſſen wir uns darauf beſchränken, die Grundzüge der Vorlage zu be⸗ handeln. Meine Herren, wenn ich nunmehr auf die einzelnen Teile dieſer Vorlage eingehen darf, ſo unterliegt zunächſt der Normalbe ſol⸗ dungsetat für die ſt äd tiſchen Be⸗ amten unſerer Beſprechung, deſſen erſter Teil die Gehaltstafel iſt. Wir können gern konſtatieren, daß der Magiſtrat dem Wunſche der Stadtverordnetenverſammlung auf eine ſchnellere Erreichung der Höch ſtgehälter im allgemeinen Rechnung getragen hat. Unter den 45 Kategorien der ſtädtiſchen Beamten erreichen 17 die Höchſtſtaffel ihres Gehaltes in einem früheren Zeitpunkte als bisher, teilweiſe 3 Jahre, teilweiſe auch 6 Jahre früher. Nur bei 2 Kategorien ſoll eine ſpätere Erreichung als bisher eintreten, und zwar bei den Oberfeuerwehrmännern und den Diätaren. Aber bei dieſen wird man in der Verlängerung der Zeit, innerhalb welcher ſie das Höchſtgehalt erlangen, keinen Fehler der Magiſtratsvorlage erblicken; denn die Oberfeuerwehrmänner ſind erſt neu in die Kategorie der Beamten aufgenommen, und bei den Diätaren iſt über die Erhöhung der bisherigen Stufen hinaus eine 4. Stufe mit einer weiteren Erhöhung hinzugekommen, ganz ab⸗ geſehen davon, daß die Abſtufung bei den Diätaren bekanntlich nicht von 3 zu 3 Jahren, ſondern von Jahr zu Jahr erfolgt. Im übrigen iſt hier noch zu bemerken, daß der Magiſtrat im allgemeinen bei dem bisherigen Syſtem der dreijährigen Ge⸗ haltsſtufen geblieben iſt und hierfür den triftigen Grund ins Feld führt, daß er ſich dabei im Einklang mit der überall üblichen Regelung befindet, von der nur Berlin eine in ihrem Werte zweifelhafte Ausnahme gemacht hat. Eine fernere allgemeine Anderung des Normal⸗ beſoldungsetats für die ſtädtiſchen Beamten betrifft die Dienſtwohnung: Gehalt und Klaſſen⸗ Dienſtwohnungsgewährung zu bemeſſen mit der Wirkung, daß für den Fall einer ſolchen Gewährung der Wert der Dienſtwohnung auf das Gehalt angerechnet wird. Bisher waren in dieſer Richtung, wie Sie in der Magiſtratsvorlage erſehen, ver⸗ ſchiedenartige teilweiſe nicht ganz klare Beſtimmun⸗ gen, und die Neuregelung hat den Vorzug, daß ſie niemand verſchlechtert und Klarheit und Ein⸗ heitlichkeit ſchafft. Was die Gehälter ſelbſt anlangt, meine Herren, ſo iſt die Erhöhung ausnahmslos durch⸗ geführt — oder richtiger mit einer einzigen kleinen Ausnahme, die 2 Betriebsaſſiſtenten der Gas⸗ anſtalten betrifft, und die ich vielleicht, ohne der Ausſchußberatung vorzugreifen, einen Schönheits⸗ fehler der Magiſtratsvorlage nennen kann, deſſen Beſeitigung um ſo zweckmäßiger ſein dürfte, als dieſe kleine Ausnahme noch eine Sonder⸗ beſtimmung in den Ausführungsbeſtimmungen zur Folge hat. Im übrigen iſt die Durchſchnitts⸗ beſoldung der Beamten um 12,74 %, das heißt um 541 ℳ pro Kopf erhöht und dabei unſer Wunſch berückſichtigt worden, daß das Prozentverhältnis der Erhöhung bei den niedriger beſoldeten Klaſſen höher iſt als bei den höher beſoldeten Klaſſen. Ich greife aus den 45 Beamtenkategorien die Klaſſen E III und B IV, die Klaſſen der Sekretäre, Aſſiſtenten und Bürogehilfen, heraus, denen unter den in den Normaletat fallenden 715 Beamten nicht weniger als 444 angehören. Die Erhöhung beträgt für Sekretäre 17,1690, für Aſſiſtenten 21,79% und für Bürogehilfen 21,40%0. Dieſe Erhöhung wird ſicherlich allgemeine Zuſtimmung finden, und wir werden auch darin zuſtimmen, daß der Magiſtrat dieſe Beamtenkategorien als das Rückgrat der Verwaltung in ſeiner Vorlage beſonders erwähnt. Die abſolute Erhöhung der Gehälter, meine Herren, hat in ihrer Bemeſſung die Schwierigkeit gehabt, daß die von uns allen für wünſchenswert erachtete Gleichmäßigkeit zwiſchen den in Betracht kommenden Kommunen Groß⸗Berlins, namentlich zwiſchen Berlin, Schöneberg und Charlottenburg, nicht hat vereinbart werden können. Wir müſſen uns mit dieſer Tatſache abfinden. Aber, meine Herren, angeſichts dieſer Tatſache müſſen wir natürlich den Grundſatz aufſtellen, daß unſere ſtädtiſchen Beamten ebenſo wie die anderen hier in Betracht kommenden ſtädtiſchen Angeſtellten nicht ſchlechter geſtellt werden ſollen als diejenigen der Nachbargemeinden. Auf der andern Seite involviert dieſer Grundſatz nicht, daß wir uns etwa in eine gegenſeitige Überbietung oder auch nur auf ſchematiſche Nachahmungen einlaſſen dürfen, ſondern wir werden unbeſchadet der Wah⸗ rung des Grundſatzes trotzdem feſtzuhalten haben an etwaigen Beſonderheiten, die ſich für unſere Kommune durch Tradition oder durch die praktiſche Erfahrung begründen. Dieſen Geſichtspunkten wird die Vorlage gerecht. Ich wähle zum Vergleich zwiſchen der Gehaltsſtala von uns und den Nachbar⸗ gemeinden wieder die drei Klaſſen der Sekretäre, Aſſiſtenten und Bürogehilfen, die ich vorhin bereits angeführt habe. Da ſtellt ſich bei den Sekretären, die in Berlin ihr Höchſtgehalt erſt nach 22 Jahren erreichen — beim Vergleich muß deshalb der 23⸗ jährige Durchſchnitt zugrunde gelegt werden , das Gehalt in Charlottenburg auf 4341, in Berlin auf 4109ℳ., beim Vergleich zwiſchen Charlottenburg