Sitzung vom 26. Mai 1909 und Schöneberg, wo der 19jährige Durchſchnitt aus entſprechenden Gründen zugrunde zu legen iſt, in Charlottenburg auf 4139, in Schöneberg auf 4074 ℳ. Bei den Aſſiſtenten iſt das Durchſchnitts⸗ gehalt in Berlin etwa 38 ℳ niedriger als bei uns, und auch in Schöneberg kommt dieſes Ergebnis heraus, wenn man berückſichtigt, daß bei uns durch eine Neuerung, auf die ich nachher noch kommen werde, ein Aufrücken in die Klaſſe der Sekretäre den Aſſiſtenten gewährleiſtet iſt; ein ſolches Aufrücken iſt in Schöneberg nicht vorhanden, ſondern dort wird den Aſſiſtenten nach zehnjähriger Dienſtzeit nur der Sekretärtitel, ohne weitere vermögensrechtliche Konſequenzen, beigelegt. Auch die Bürogehilfen werden bei uns auf einen um etwa 50 ℳ höheren Durchſchnitt kommen als die beſt⸗ beſoldete Gruppe der Berliner Bürogehilfen. Die Schöneberger Bürogehilfen werden ſich in Zukunft teilweiſe allerdings nach der Vorlage des Magiſtrats beſſer ſtehen als die Charlottenburger; aber in Schöneberg iſt eben die Klaſſe nicht in der Weiſe einheitlich wie bei uns, vielmehr iſt dort auch eine ſchlechter bezahlte Kategorie vorhanden, deren Höchſtgehalt 100 ℳ weniger beträgt als das in der Magiſtratsvorlage für unſere ſämtlichen Büro⸗ gehilfen vorgeſehene Höchſtgehalt. Der Magiſtrat hat ſodann bei den Sekretären und Aſſiſtenten einen Ausgleich zwiſchen der Situation der Zivil⸗ und Militäranwärter geſucht, und zwar mit Rückſicht darauf, daß die Militäranwärter die Mindeſt⸗ gehälter dieſer Stufen regelmäßig erſt in einem erheblich höheren Lebensalter erreichen können als die Zivilanwärter. Er hat dieſen Ausgleich dadurch gefunden, daß er ein Mindeſtalter für die Klaſſen der Sekretäre und Aſſiſtenten feſtgeſetzt hat. Es wird Sache des Ausſchuſſes ſein, darüber zu beraten, ob dieſer Ausgleich gerecht iſt, oder ob etwa ein Ausgleich auf eine andere Weiſe herbeigeführt werden ſollte. Bei der Klaſſeneinteilung iſt, wie ich bereits erwähnte, u. a. eine Neuregelung dahin getroffen, daß etwa nach vollendetem zwölfjährigen Dienſtalter die Aſſiſtenten in die Klaſſe der un⸗ geprüften Sekretäre rücken, und die Klaſſe der ungeprüften Sekretäre iſt mit Rückſicht hierauf um 26 Stellen vermehrt worden. Ich halte dieſe Neuerung für ſehr glücklich, da es dem ſozialen Empfinden und der Gerechtigkeit in gleichem Maße entſpricht, den Aſſiſtenten derart nach längerer Bewährung im ſtädtiſchen Dienſte ein Vorrücken in die höhere Klaſſe zu ermöglichen. Bei den Bürogehilfen iſt eine gleiche Regelung nach den Darlegungen des Magiſtrats nicht angängig ge⸗ weſen. Aber auch ihre Wünſche ſind wenigſtens inſofern befriedigt worden, als ihnen nach 12 Jahren der Titel Regiſtratur⸗ oder Kalkulatur⸗ aſſiſtent zuteil werden ſoll und vor allen Dingen die Vergünſtigung lebenslänglicher Anſtellung. Viel⸗ leicht wird es möglich ſein, dieſe Friſt noch zu ver⸗ kürzen. Dem Prinzip werden wir uns jedenfalls ohne weiteres anſchließen können. Endlich iſt auch die Möglichkeit, von der Botenklaſſe nach der Bürogehilfenklaſſe aufzurücken, dank der Neu⸗ regelung allen Angehörigen der Klaſſe B VI ver⸗ liehen mit Ausnahme der bereits vorhandenen älteren Beamten, die allerdings in dieſer Be⸗ ziehung eine gewiſſe Benachteiligung erfahren, deren Ausgleich der Magiſtrat in ſeiner Vorlage für nicht möglich erklärt. Auch hiermit wird ſich der Ausſchuß zu beſchäftigen haben. Immerhin darf 223 nicht unerwähnt bleiben, daß auch hier die Gehälter die für gleichartige Stellen im Reichs⸗ und Staats⸗ dienſte, wie auch in den meiſten Kommunen ge⸗ zahlten bei weitem übertreffen. Was die auf Privatdienſtvertrag angenommenen Perſonen anlangt, ſo hat der Magiſtrat ſich zum erſtenmal zu einer generellen Regelung durch einen Normalbeſoldungs⸗ plan entſchloſſen, was durchaus gerechtfertigt iſt, da es ſich, wie aus der Vorlage hervorgeht, dabei um nicht weniger als 222 Perſonen handelt. Die Durchſchnittsaufbeſſerung beträgt bis 52“ — 18,83%.. Hervorzuheben dürfte noch ſein, daß eine ganze Reihe von Perſonen, die ſich bisher in der Arbeiterlohnklaſſe 1a befunden haben, nunmehr in dieſe Klaſſe verſetzt ſind. Dasſelbe, was von den Beamten gilt, gilt natürlich auch von den auf Privatdienſtvertrag Angeſtellten. Auch hier werden dieſe oder jene kleinen Un⸗ ſtimmigkeiten zu beſeitigen ſein. Im allgemeinen darf auch hier Gehaltserhöhung. und Klaſſen⸗ einteilung als befriedigend angeſehen werden. Der dritte Beſoldungsplan, der uns vor⸗ liegt, betrifft die ſt äd ti ſchen Schweſtern, welchen eine Aufbeſſerung von 12,44% zuteil geworden iſt. Mit Recht führt der Magiſtrat aus, daß die ſtädtiſchen Schweſtern nicht in dem gleichen Maße wie die übrigen Angeſtellten unter der Teuerung leiden, deshalb, weil ſie Verpflegung und Bekleidung größtenteils empfangen. Aber in dankenswerter Weiſe hat er ſich entſchloſſen, auch ihnen dieſe Zulage zu gewähren mit Rückſicht auf die allgemeine Anerkennung der Leiſtungen der ſtädtiſchen Schweſtern in der Bevölkerung. Eine beſondere Bedeutung, meine Herren, kommt natürlich dem Normalbeſoldungsplan für die ſt äd tiſchen Arbeiter zu, und ich be⸗ grüße es, daß der Magiſtrat bei dieſer Gelegenheit unſerm Beſchluſſe vom 16. Dezember 1908 die Folge gegeben hat, zu der Einführung der neun⸗ ſt ün digen Arbeitszeit überzugehen. Wir verkennen nicht die Momente, die einer derartigen Regelung entgegenſtehen, zumal erſt eine verhältnis⸗ mäßig geringe Zahl von Kommunen und eine geringe Zahl von Privatbetrieben ſich dazu ent⸗ ſchloſſen hat. Wir freuen uns aber, daß die Stadt Charlottenburg auf dieſem Gebiete vorangeht, daß ſie durch Verkürzung der Arbeitszeit die Zeit ver⸗ längert, welche die Arbeiter für ihre Familien haben, welche ſie haben zur Pflege ihres Körpers und ihres Geiſtes. Der Magiſtrat iſt nicht optimiſtiſch in bezug auf die Berechnung des Verluſtes, der damit für die Stadt entſteht. Er ſchätzt ihn auf 135 000 ℳ jährlich. Aber er ſcheint mir auch darin das Richtige zu treffen, daß er dieſe Differenz nicht in den knappen Raum unſeres Beſoldungsetats hinein⸗ zwingt, ſondern auf die einzelnen Etats verteilt und hier es auf die UÜberſchreitungen ankommen läßt, deren Deckung nachher auf gewöhnlichem Wege erfolgen ſoll. Meine Herren, es iſt ferner erfreulich, daß der Magiſtrat außerdem die ſtädtiſchen Arbeiter in ihrem Gehalte aufbeſſert, ohne ihnen im weſent⸗ lichen die Verkürzung der Arbeitszeit in Anrechnung zu bringen. Die Löhne ſind durchſchnittlich von 1361 auf 1584 ℳ erhöht, das heißt um 16,38% erhöht. Im Intereſſe der Arbeiter ſieht der Lohnplan Monatslöhne vor, und die Berechnung der Stunden⸗ löhne beweiſt, daß dieſe Löhne normal und an⸗ gemeſſen ſind.