228 ſtaatlichen Beſoldungsvorlage, rangieren die Vor⸗ ſitzenden der Bergwerksdirektionen, der Direktor der Bergakademie in Berlin, der Direktor der Geologiſchen Londesanſtalt, die Präſidenten der Generalkommiſſionen und die Generalſuperinten⸗ denten. Sie ſehen alſo, daß eine Reihe ſehr hoch⸗ ſtehender Staatsbeamten, die jedenfalls in ihrer amtlichen Bedeutung, in der Verantwortlichkeit ihrer Amter, in dem Umfange ihrer Würden und in der Größe ihres geſellſchaftlichen Anſehens teilweiſe weit über den Poſten eines Charlottenburger Steuer⸗ direktors hinausragen, ebenſo bezahlt werden wie der Steuerdirektor in Charlottenburg. Die Bau⸗ inſpettoren in Charlottenburg würden nach der neuen Vorlage auf eine Gehaltshöhe von 9000 ℳ kommen. Nach der preußiſchen Beſoldungsvorlage würden die Regierungsbauräte nur ein Gehalt von 4200 bis 7200 ℳ beziehen, und die Bauinſpektoren in Preußen müſſen ſich ſogar mit 3200 bis 7200 ℳ begnügen. Die Magiſtratsaſſeſſoren, deren Höchſt⸗ gehalt auf 6800 ℳD feſtgeſetzt iſt, ſtehen gleich mit den Polizeipräſidenten in Charlottenburg, Lichtenberg, Rixdorf und Schöneberg. Sie ſehen daraus, daß die Bezahlung der höheren Beamten in Charlotten⸗ burg durchaus nicht ſchlecht iſt, und wenn irgendwo ein Sparſamkeitsbedürfnis ſich geltend machen ſollte, ſo würden nach unſerer Auffaſſung dies die geeig⸗ netſten Stellen ſein, an denen eventuell Abſtriche vorzunehmen ſein würden. Wenn uns die äußerſte Not nicht dazu treibt, werden wir aber auch für dieſe Kürzungen nicht zu haben ſein In Frage käme nur immer, daß man Mittel ſchafft, um auch die nicht⸗ ſtändigen Arbeiter ſtärker bei der Gehaltsregelung berückſichtigen zu können, als es bisher geſchehen iſt Hiermit komme ich auf den unſerer Meinung nach wundeſten Punkt der Magiſtratsvorlage: ſie hat die nichtſtändigen Arbeiter überhaupt nicht in die Regelung hineinbezogen, ſondern die Ge⸗ ſtaltung der Lohnverhältniſſe der nichtſtändigen Ar⸗ beiter bleibt auch fernerhin dem Beſchluſſe der Deputationen und den Beſtimmungen der einzelnen Verwaltungen überlaſſen. Dieſes Herauslaſſen der ſogenannten nichtſtändigen Arbeiter aus dem Be⸗ ſoldungsetat verſchiebt die Prozentziffer der Ge⸗ haltserhöhung zugunſten der Arbeiter in vollſtändig unberechtigter Weiſe. Wenn wir nämlich die vielen nichtſtändigen Arbeiter — ich rechne dazu nicht nur die Arbeiter, die vielleicht oder % oder 1 Jahr in ſtädtiſchen Betrieben arbeiten, ſondern wir haben eine ſehr große, ſtattliche Reihe von ſtäd⸗ tiſchen ſogenannten nichtſtändigen Arbeitern, die 10 und noch mehr Jahre ununterbrochen in ſtäd⸗ tiſchen Betrieben ſind, alſo zweifellos längere Zeit hindurch ihre Kraft der Stadt zur Verfügung ge⸗ ſtellt haben als eine große Zahl von Beamten“— wenn wir dieſe nichtſtändigen Arbeiter mit ihren jetzt angeblich durch Deputationsbeſchlüſſe dauernd feſtgeſetzten Lohnbezügen hineinbeziehen, dann würde die Durchſchnittsquote, die auf die Arbeiter entfällt, ſehr zugunſten der Beamten ſinken; die Arbeiter würden prozentual bedeutend weniger bei der Erhöhung der Löhne berückſichtigt erſcheinen. Der Herr Referent hat geſagt, auch für die nicht⸗ ſtändigen Arbeiter, deren Lohnerhöhungen durch Deputations⸗ und Verwaltungsbeſchlüſſe herbei⸗ geführt werden, ſeien für die letzten Jahre 1908 und 1909 erhebliche Mehraufwendungen — gewaltige Summen, ſagte der Herr Referent, wenn ich mich recht entſinne — ausgegeben oder vorgeſehen worden. Meine Herren, dieſe gewaltigen Summen, Sitzung vom 26. Mai 1909 die für die nichtſtändigen Arbeiter aufgebracht wer⸗ den mußten, betragen im Jahre 1908 116 000 und im Jahre 1909 130 000 ℳ, noch nicht einmal ſo viel, wie die Gehaltserhöhung für eine einzige Beamtenklaſſe, nämlich für die Beamtenklaſſe B IVa ausmacht, die für das Jahr 1903 133 000 ℳ und für 1909 130 000 ℳ in Anſpruch nimmt. Die 205 Beamten dieſer Gehaltsklaſſe bekommen alſo in einem Jahre an Gehaltserhöhungen bedeutend mehr als die große Zahl der nichtſtändigen Arbeiter, die in Charlottenburg beſchäftigt werden. Ich kann es nicht recht verſtehen, warum man dieſe ſoge⸗ nannten nichtſtändigen Arbeiter überhaupt nicht in die dauernde Regulierung der Löhne hinein⸗ bezogen hat. Es wird vom Magiſtrat geſagt wer⸗ den, daß dieſe Arbeiter nicht als Beamte, auch nicht als ſtändige Arbeiter inſofern angeſehen werden können, als ihre Beſchäftigung wechſeln kann. (Zuruf.) — Teilweiſe ſind ſie doch ſtändig, Herr Kollege Holz! Man ſtreitet ſich hier nur um den Namen. In der Praxis ſind dieſe nichtſtändigen Arbeiter auch ſtändige. Ich bitte den Magiſtrat, dem Aus⸗ ſchuß die entſprechenden Zahlen zu unterbreiten, auf Grund deren es uns möglich ſein wird, beur⸗ teilen zu können, wieviele ſogenannte nicht⸗ ſtändige Arbeiter in den einzelnen ſtädtiſchen Betrieben vorhanden ſind, und wieviele dieſer Arbeiter ſchon länger als 5 oder 10 Jahre in ſtäd⸗ tiſchen Betrieben tätig ſind. Dann werden wir feſtſtellen können, ob tatſächlich ein derartiger ſtarker Wechſel eintritt, wie er hier allgemein angenommen zu werden ſcheint. Ich habe mir ſagen laſſen, daß in den Gaswerken 60 % der Arbeiter ſehr lange Zeit, teilweiſe ſogar über 10 Jahre, beſchäftigt ſind. Ich verſtehe alſo nicht, warum man hier dieſe Ar⸗ beiter ausgeſchloſſen hat. Es ſind doch auch die ſogenannten ſtändigen Arbeiter, die nicht Beamten⸗ qualifikation haben, in die vorliegende Regulierung hineinbezogen worden. Sie könnten vielleicht ſagen: das ſind dauernde, etatsmäßige Stellen. Es ſteht doch aber nichts im Wege, dementſprechende Beſtimmungen auch für ſogenannte nichtſtändige Arbeiter zu ſchaffen! 2 K e Eine Inkonſequenz des Magiſtrats liegt darin, daß der Magiſtrat auf der einen Seite behauptet, er müſſe für die nichtſtändigen Arbeiter die Höhe der Löhne nach der je⸗ weiligen Konjunktur des Arbeitsmarktes be⸗ meſſen können, während er auf der andern Seite für die Beamten, die ſtändigen Arbeiter und die Privatdienſtverpflichteten ganz unabhängig von der Konjunktur und unbekümmert um das Angebot der Militäranwärter, das doch auch eine ſtarke Kon⸗ kurrenz darſtellt, dauernd auf viele Jahre hinaus eine beſtimmte Gehaltsſkala feſtſetzt. Warum iſt das denn möglich für die ſtändigen Arbeiter, die doch auch keine Beamtenqualifikation haben? Warum für die Privatdienſtverpflichteten, die doch ebenfalls rechtlich in keinem dauernden Arbeitsver⸗ hältnis zur Stadt ſtehen? Ich halte es für ein großes Unrecht, daß die Stadt bei den nichtſtändigen Arbeitern den Schwankungen auf dem Arbeitsmarlt, den beweglichen Lohnverhältniſſen ſo weit nach⸗ gehen will, daß ſie gelegentlich auch an eine Herab⸗ ſetzung der Löhne denkt. Die Inkonſequenz des Magiſtrats liegt ferner darin, daß der Magiſtrat in der Vorlage ausdrücklich betont, daß ja durch die Deputationsbeſchlüſſe, die ſchon gefaßt worden ſind, die Lohnerhöhungen für die nichtſtändigen