Sitzung vom 26. Mai 1909 ſätze regelt, geben mir beſonders Veranlaſſung zu einer Kritik ſeiner Bemerkung, die die angeblich nicht genügende Wahrung der Intereſſen der Arbeiter betrifft, und zwar inſofern, als es doch den Eindruck gewinnt, als ob hier die Objektivität nicht in wünſchenswertem Maße berückſlchtigt worden ſei. Zunächſt macht er das Rechenexempel auf und ſagt: der Magiſtrat behauptet zwar, und die Zahlen geben ihm darin anſcheinend Recht, daß unſere Wünſche und der Wunſch der Stadt⸗ verordnetenverſammlung erfüllt ſeien, daß nach unten hin, vor allen Dingen in der Klaſſe der Arbeiter das Hauptgewicht der Aufbeſſerung in die Erſcheinung treten ſoll; wenn man die Sache aber anders aufbaut, trügt dieſes Bild. Die Privat⸗ bedienſteten behandelt der Magiſtrat als etwas Beſonderes; er ſagt: die Beamten bekommen ſoviel, die Privatbedienſteten ſoviel in Prozenten an Auf⸗ beſſerung, die Arbeiter ſchließlich ſoviel, und das ſtaffelt ſich nach unten ſehr ſchön. Wenn man aber die Beamten und die Privatbedienſteten, die ja, wie Herr Stadtv. Zietſch meint, in der großen Mehrzahl beamtenähnliche Stellungen wahrnehmen, zuſammennimmt und von dieſen beiden Summen zuſammen den Prozentſatz der Aufbeſſerung er⸗ mittelt, ſo kommen 15 und einige Prozent heraus, während die Aufbeſſerung der Arbeiter ſich nur auf 16,38% beläuft. — Meine Herren, das iſt eine ganz willkürliche Operation, die Herr Stadtv. Zietſch vornimmt. Es iſt willkürlich, ſämtliche Privat⸗ bedienſtete ohne weiteres den Beamten zuzu⸗ ſchlagen. Im Gegenteil, es gehören mindeſtens ebenſoviel, wenn nicht mehr Privatbedienſtete — wenn Sie überhaupt in dieſer Weiſe abgrenzen wollen — zur anderen Seite. Das beſtätigt ſchon der Hinweis darauf, daß ein großer Teil der jetzt auf der Tafel der Privatbedienſteten befindlichen Per⸗ ſonen bisher in der Klaſſe der Arbeiter ſich befanden hat. Daß die Annäherung dieſer Kategorie mehr nach der Seite der Arbeiter als nach der Seite der Beamten geht, wird danach wohl nicht in Abrede geſtellt werden können. Wenn Sie nun erwägen, daß gerade bei dieſen letzteren ganz außergewöhn⸗ lich hohe prozentuale Aufbeſſerungen herauskommen, ſo werden Sie mir beiſtimmen, wenn ich dem Herrn Stadtv. Zietſch widerſpreche und ſage: die Zu⸗ ſammenſtellung, die er hier aufmacht, iſt vollſtändig falſch. Ebenſowenig objektiv iſt meiner Anſicht nach der Vergleich, den er zwiſchen unſeren Vorſchlägen für die höheren Beamten unter Vergleichung der erſteren mit den ſtaatlichen Sätzen gemacht hat, und den Löhnen, die wir unſeren Arbeitern geben werden. Er ſagt: die Stadt Charlottenburg ſteht, was die Gehälter der höheren Beamten betrifft, zweifellos mit an erſter Stelle, ſie zahlt z. B. ſehr viel höhere Gehälter, als Reich und Staat ſogar höher rangierenden Beamtenklaſſen zahlen. Zu⸗ nächſt möchte ich darauf hinweiſen, daß er überall den Wohnungsgeldzuſchuß weggelaſſen hat, (ſehr richtig!) was von vornherein dieſe Darſtellung als falſch er⸗ ſcheinen läßt. Dann aber glaube ich ohne weiteres behaupten zu können, daß der Vorderſatz ſeiner g Theſe auch auf die Arbeiter Anwendung findet. Vergleichen Sie einmal die neuen oder gegen⸗ wärtigen Arbeiterlöhne in den Kommunen Berlin und Schöneberg, in Schöneberg z. B. auch nach der neuen Regelung, die dort angenommen worden iſt. Ich ſtelle ohne jeden Vorbehalt die Behauptung auf, daß die Charlottenburger Arbeiterlöhne in 1 231 jeder Form, ob Sie Monatslöhne, Tageslöhne, Stundenlöhne nehmen, höher ſind, als die Löhne in den Nachbargemeinden, in der Induſtrie und ſonſt irgendwo, ſo daß die Darſtellung, die von Herrn Stadtv. Zietſch inbezug auf die Beamten gegeben worden iſt, nach meiner Me inung mit mindeſtens demſelben Rechte auch auf die ſtädtiſchen Arbeiter angewendet werden kann. (Stadtv. Zietſch: Sehr erfreulich!) — Den Nachweis werde ich Ihnen im Ausſchuſſe noch beſonders führen; das wird mir eine ganz beſondere Freude ſein. Dann hat er meiner Anſicht nach ganz falſch die Verhältniſſe der „Betriebsarbeiter“ dargeſtellt, indem er ſie immer als nichtſtändige Arbeiter be⸗ handelt hat. Nein, meine Herren, die Betriebs⸗ arbeiter ſind in jeder Hinſicht ſtändige Arbeiter mit der einzigen Ausnahme, die übrigens zugunſten der Arbeiter gedacht iſt, daß ſie nicht eine durch Gemeindebeſchluß feſtgelegte Staffel ihrer Löhnung haben, ſondern daß der Aufbau der Lohnſtaffel den Deputationen vorbehalten iſt. Das iſt nicht ge⸗ ſchehen — Herr Stadtv. Zietſch wird mir nicht ein einziges Beiſpiel dafür nennen können —, um etwa gelegentlich nach der Lage des Marktes die Löhne herabſetzen zu können, ſondern umgetehrt: die Arbeiter in den Betriebsverwaltungen würden ſich in den Zeiten günſtiger Konjunktur möglicher⸗ weiſe nicht zufrieden geben mit den jetzigen Löhnen, die wir durch Gemeindebeſchluß auf eine beſtimmte Zeit feſtlegen wollen, die Arbeiter könnten ſich unter Umſtänden an derartige Beſchlüſſe nicht gebunden halten. Um hier den Deputationen die Möglichkeit zu geben, etwaige Anforderungen der Arbeiter zu prüfen und ihnen gegebenenfalls zu entſprechen, deshalb iſt der Vorbehalt zugeſtanden worden, daß ſie die Löhne nicht in der Weiſe wie bei den übrigen ſtändigen Kämmereiarbeitern feſtzulegen brauchen, ſondern daß ſie Bewegungs⸗ freiheit haben. In allen anderen Geſichtspunkten aber werden die Betriebsarbeiter genau ſo behandelt wie die übrigen ſtändigen Kämmereiarbeiter, d. h. ſie haben eine Lohnſtaffel, die ſich, wenn ich nicht irre, auf mindeſtens §, teilweiſe auf 12 Jahre er⸗ ſtreckt; ſie haben alle übrigen Vorteile der ſtändigen Kämmereiarbeiter, als da ſind: Krankenverſorgung, Ruhelohnberechtigung, Erholungsurlaub — kurz und gut, alles, was die ſtändigen Arbeiter an Wohl⸗ fahrtseinrichtungen ſeitens der Stadt genießen, wird den Betriebsarbeitern in keiner Weiſe und auf keinem Gebiete vorenthalten. Alſo der Vergleich der Betriebsarbeiter mit den ſogenannten nicht⸗ ſtändigen Arbeitern iſt ganz falſch. Auf die nicht⸗ ſtändigen Arbeiter trifft es keinesfalls zu, daß ſie, wie er ſagte, in der Gasanſtalt über 60% der Ar⸗ beiter ausmachen und teilweiſe über 10 Jahre in ſtädtiſchen Dienſten ſind. (Stadtv. Zietſch: Das habe ich nicht geſagt!) — Ich wollte das nur im allgemeinen richtig ſtellen; mich in Details einzulaſſen, würde wohl zu weit führen. Dann hat Herr Stadtv. Zietſch Gelegenheit enommen, darauf hinzuweiſen, daß der Magiſtrat ſich durch die hohen Aufbeſſerungen, die er ſeinen Arbeitern habe zuteil werden laſſen, jetzt ſelbſt ſeinen früheren Ausführungen gegenüber ins Un⸗ recht geſetzt habe, daß die Teuerungszulagen ſchon ſo ausreichend der Not entgegenarbeiten, daß es gar nicht zu verſtehen ſei, weshalb man hier auf eine Beſchleunigung der Regelung dränge. Meine