238 Sitzung vom 9. Juni 1999 Wir treten nunmehr in die Tagesordnung gegenüber den ſtädtiſchen Angeſtellten zuſammen⸗ ein. Punkt 1: hängen, daß vielmehr auch ſie durchaus das Inter⸗ eſſe der Angeſtellten zu fördern beſtrebt waren, Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. und daß ſie lediglich aus prinzipiellen Bedenken Nengeſtaltung der Gehalts⸗, Beſoldungs⸗ und und aus der Befürchtung, die Familienzulage Lohn⸗Normaletats für die ſtädtiſchen Beamten, würde durch die Verſchiedenheit in der Behandlung Privatdienſtverpflichteten, Schweſtern und Ar⸗ der einzelnen Angeſtellten zu Ungerechtigkeiten beiter ſowie Beſchlußfaſſung über die Gehalts⸗ führen, dieſe Form der Mehrbeſol⸗ bezüge der Magiſtratsmitglieder. Druckſachenſdung ablehnten. Die Mehrheit hat, wie geſagt, 154, 168. dieſe Bedenken nicht geteilt. Abgeſehen von dem allgemeinen Standpunkt Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine ſind noch eine Reihe von Meinungsverſchiedenheiten Herren, der von Ihnen eingeſetzte Ausſchuß hat, über die Einzelheiten zutage getreten, die teilweiſe wie Sie aus dem Protokoll erſehen, die Aufgabe, auch grundſätzlicher Art waren. Es iſt zunächſt die Sie ihm geſtellt haben, in angeſtrengter Tätig⸗ die Frage aufgeworfen worden, ob die Familien⸗ keit erledigt. Daß ſein Arbeitsgebiet ein ſehr um⸗ zulage gleichmäßig den Beamten und Arbeitern fangreiches war, ergibt ſich ſchon aus der Fülle zu gewähren iſt. Während das von der einen der Petitionen, die zu Ihrer aller Händen gelangt Seite für richtig gehalten wurde, war die Mehrheit ſind. Dieſe Petitionen geben aber noch kein des Ausſchuſſes der Anſicht, daß doch gerade, weil völliges Bild der Wünſche, die uns vorgetragen die Familienzulage keine ſchematiſche Beſoldung wurden, ſondern außer auf dem ſchriftlichen Wege iſt, ſondern auf die Bedürfniſſe des einzelnen ſind auch mündlich eine Reihe von Wünſchen geltend Rückſicht nimmt, es auch angemeſſen ſei, der Tat⸗ gemacht worden, und jeder dieſer Wünſche hat in ſache gerecht zu werden, daß die Erziehung der dem Ausſchuß eine wohlwollende Prüfung gefunden. Kinder des Beamten einen größeren Aufwand Allerdings war mit der wohlwollenden Prüfung erfordere als die der Kinder des Arbeiters und nicht immer auch eine Berückſichtigung verbunden; deshalb die Zulage nicht abſolut gleich geſtaltet, denn wir mußten in jedem Falle den durch Ande⸗ ſondern in ein richtiges Verhältnis zu der übrigen rungen der Vorlage entſtehenden finanziellen Beſoldung gebracht werden müſſe. Dagegen hat Effekt abwägen und auf die Verſchiebung des man einer Gleichmäßigkeit in bezug auf die Feſt⸗ Verhältniſſes zwiſchen den Gehältern der einzelnen ſetzung des Lebensalters der Kinder zugeſtimmt, Kategorien Bedacht nehmen, die damit verknüpft bis zu welchem die Familienzulage zu gewähren iſt. war. Bevor ich auf die Einzelheiten eingehe, möchte In der Vorlage des Magiſtrats war vorgeſchlagen ich mir geſtatten, einiges über die Stellung des] worden, dieſes Lebensalter für Beamtenkinder Ausſchuſſes zu den grundſätzlichen Fragen mit⸗ auf 18 Jahre, für Arbeiterkinder auf 16 Jahre zuteilen. feſtzuſetzen. Man war im Ausſchuſſe der Meinung, Ganz kurz kann ich berichten, daß allgemeines daß an ſich beide Grenzen zu hoch gegriffen Einverſtändnis darüber vorhanden war, ſ ämt⸗ ſeien, daß hier ſchon Lebensalter in Frage kämen, lichen Kategorien unſerer ſtädtiſchen Ange⸗ in denen die Kinder nicht mehr die Eltern belaſten, ſtellten eine Erhöhung ihrer Bezüge zuteil werden ſondern vielfach ſelbſt verdienen. Trotzdem hat zu laſſen, und ebenſo mit dem Prinzip der Vorlage, man ſich für die gleichmäßige Stufe von 16 Jahren die Erhöhung für die niedriger beſoldeten Klaſſen entſchieden, und zwar auch für die Kinder der ſtärker zu geſtalten als für die beſſer beſoldeten. Arbeiter in der Annahme, daß dadurch beigetragen Allgemeine Zuſtimmung fand ferner der Vorſchlag werden würde, die Ausbildung der Kinder der des Magiſtrats, bei Gelegenheit der Regelung des Arbeiter zu heben und zu verbeſſern. Normaletats die ne un ſt ün dige Arbeits⸗ Eine fernere Frage war die, ob es richtig ſei, zeit für die ſtädtiſchen Arbeiter einzuführen. nach dem Grundſatz der Vorlage die Familienzulage Die Bedenken, die von einer Seite in der Richtung erſt vom vierten Kinde ab, oder für jedes Kind zu geäußert wurden, daß nach der Vorlage eine gleich⸗ gewähren. Auch hier hat der Ausſchuß ſich auf den mäßige und gleichzeitige Durchführung für all e Boden der Vorlage geſtellt. Er hat den Er⸗ ſtädtiſchen Arbeiter nicht geſichert ſei, ſind durch die wägungen des Magiſtrats beigeſtimmt, die dahin Zuſage des Magiſtrats behoben worden, daß er es gehen, daß die eingeſetzten Gehälter und Löhne ſich angelegen ſein laſſen wird, die Durchführung das Normale für Familien mit drei Kindern ſein in allen Zweigen der ſtädtiſchen Verwaltung ſo ſollen, und daß die Familienzulage nicht eine bald wie möglich zuſtande zu bringen. Alimentation für jedes Kind werden darf, ſondern Zu Meinungsverſchiedenheiten hat die Frage eben nur eine Verbeſſerung des Unterhalts für der Familienzulage geführt. Wie Sie außergewöhnliche Fälle darſtellen ſoll: und als ein aus dem Protokoll erſehen, hat ſich die große außergewöhnlicher Fall iſt die Überſchreitung der Mehrheit grundſätzlich für die Familienzulage aus⸗ Kinderzahl von 3 angeſehen worden. geſprochen, eine Mehrheit von 12 gegen 2 Stimmen, Weiterhin iſt geprüft worden, ob es angemeſſen die bei voll beſetztem Ausſchuſſe ſogar 13 gegen iſt, die Familienzulage allen Beamten und Ar⸗ 2 Stimmen betragen hätte. Die Gründe, die beitern ohne Unterſchied auf ihre Einkommens⸗ für die Mehrheit maßgebend waren, brauche ich verhältniſſe zu gewähren oder nur ſolchen, die nicht heute nicht mehr zu erörtern, da ich ſie bereits mehr als ein beſtimmtes Maximaleinkommen ha⸗ als meinen perſönlichen Standpunkt in der erſten ben. Sie wiſſen, daß die Magiſtratsvorlage ur⸗ Leſung niedergelegt habe. Aber, meine Herren, ſprünglich den erſteren Standpunkt vertreten hat. ich halte mich für verpflichtet, zu bekunden, daß Der Ausſchuß hat ſich dem nicht angeſchloſſen, auch auf Seiten der Minderheit, die ſich nicht ſondern gerade weil er den Wunſch hat, daß die entſchließen konnte, dem Gedanken der Familien⸗] Zulage ohne allzu intenſive Durchleuchtung der zulage zuzuſtimmen, keineswegs Gründe obwal⸗ Privatverhältniſſe des einzelnen gewährt werde, teten, die etwa mit einem Mangel an Wohlwollen hat er es für erwünſcht gehalten, ein Maximal⸗ 1