Sitzung vom 9. Junt 1909 239 einkommen einzuſetzen, das durch die Verſteuerung zur Staatseinkommenſteuer ohne weiteres erſichtlich iſt und einen objektiven Maßſtab bildet. Über die Höhe dieſes Einkommens waren die Anſichten in dem Ausſchuſſe verſchieden. Während ein Teil die Ziffer von 7500 ℳ eingeſetzt haben wollte in Anknüpfung an die Maximalziffer, bis zu welcher nach unſeren Beſchlüſſen die Teuerungs⸗ zulage gewährt worden iſt, gab die Mehrheit der Ziffer von 9500 ℳ den Vorzug als derjenigen, mit welcher das frühere Einkommenſteuergeſetz das Recht des Steuerzahlers, Abzüge für Kinder von der Steuer zu machen, begrenzte. Ein Anregung, die Worte „auf Antrag“ zu ſtreichen, hat zu weiterem deshalb nicht geführt, weil man ſich darüber einig war, daß der Antrag eine unentbehrliche Vorausſetzung iſt, um den Magiſtrat auf das Bedürfnis im einzelnen Falle hinzuweiſen, und daß in der Stellung eines der⸗ artigen Antrages niemals auch nur im geringſten etwas Entwürdigendes für den Antragſteller liegen könne. Die weiteſte Diskuſſion hat endlich die Prüfung der Frage verurſacht, ob den Beamten und Ar⸗ beitern ein Rechtsanſpruch auf die Familienzulage zuſtehen ſoll oder nicht. Der Magiſtrat iſt auf dem in der Vorlage eingenommenen Standpunkt ver⸗ blieben, daß man dies nicht tun ſolle. Er hat das damit begründet, daß es ſich hier um einen Verſuch handle, bei dem man nicht ſofort zu weit gehen ſolle, daß auch andere ähnliche Anſprüche, wie z. B. auf Ruhegeld, nicht als Rechtsanſprüche cha⸗ rakteriſiert ſeien, und daß endlich die Praxis des Magiſtrats in ähnlichen Dingen die Möglichkeit einer differenziellen Behandlung der Antragſteller von vornherein ausſchließe. Wir haben im Aus⸗ ſchuſſe nicht alle dieſe Erwägungen teilen können. Wir haben aber ſchließlich unſere Bedenken gegen die gegenwärtige Faſſung der Vorlage unter⸗ drücken dürfen, nachdem ſich der Magiſtrat bereit erklärt hatte, alle Fälle, in denen er einen an ſich zuläſſigen Antrag auf Gewährung von Familien⸗ zulage ablehnt, der Kontrolle der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu unterwerfen, und nachdem eine diesbezügliche Beſtimmung in die Vorlage auf⸗ genommen worden iſt. Meine Herren, ich glaube, daß ich mich auf die Beſprechung dieſer Punkte auf dem Gebiete der Familienzulage beſchränken kann und nicht auf die ſonſtigen Beſchlüſſe einzugehen brauche, die gefaßt worden ſind, und die Sie ja aus dem Protokoll erſehen. Wenn ich mich dann der Erhöhung d er Gehälter zuwenden darf, ſo iſt zunächſt feſt⸗ zuſtellen, daß der Grundzug der Magiſtratsvorlage, die allgemeine Erhöhung der Gehälter, nunmehr in vollem Umfange durchgeführt und auch der frühere Schönheitsfehler der Magiſtratsvorlage, die Nichterhöhung einer einzigen Kategorie von zwei Perſonen, beſeitigt worden iſt. Im übrigen hat ſich ergeben, daß erfreulicherweiſe in allen Klaſſen der Angeſtellten Zufriedenheit über das⸗ jenige, was ihnen die Vorlage gewährt, herrſcht; eine abſolute Zufriedenheit, der allerdings in vielen Fällen eine relative Unzufriedenheit gegen⸗ überſteht, teils weil die nächſthöhere Kategorie zu gut bezahlt, teils weil die nächſtniedrigere in der Beſoldung zu nahe gerückt ſei. Hier, meine Herren, hat der Ausſchuß im allgemeinen den Wünſchen der Angeſtellten doch nicht folgen können, zumal die jetzige Vorlage auch dem Zwecke dient, einzelne Unebenmäßigkeiten früherer Gehaltsauf⸗ beſſerungen auszugleichen und ein derartiger Aus⸗ gleich natürlich nur erfolgen kann durch Ver⸗ ſchiebungen, die erſt die Gleichheit des Verhältniſſes herſtellen. Ferner haben viele Wünſche, die uns vorgetragen wurden, in einer Anderung der Klaſſeneinteilung gegipfelt. Auch hier hat der Ausſchuß ſich nicht in der Lage geſehen, den Wünſchen Folge zu geben. Er hat die Wünſche des näheren erörtert: aber er hat nicht vertennen dürfen, daß die Ein⸗ teilung der Klaſſen doch im weſentlichen Sache des Magiſtrats iſt, und es hat ſich für den Ausſchuß nicht als möglich erwieſen, den wohl erwogenen Entſchlüſſen des Magiſtrats in dieſer Richtung begründet entgegenzütreten. Im einzelnen, meine Herren, haben unter den Beamtengehältern eine Hervorhebung er⸗ fahren die für die Bürovor ſteher einge⸗ ſetzten Gehälter, und zwar deshalb, weil ſich herausſtellte, daß einige dieſer Herren als Büro⸗ vorſteher nach der neuen Vorlage ſchlechter ge⸗ ſtanden hätten, als wenn ſie in ihren Sekretär⸗ ſtellungen verblieben wären. Dieſe Unbilligkeit zu beſeitigen, ſchien dem Magiſtrat wie dem Ausſchuß notwendig. Bei den großen Klaſſen der Sekretäre und Aſſiſtenten war zunächſt zu beraten, ob es ſich empfiehlt, nach dem Vorſchlag des Magiſtrats den Unterſchied in den Anſtellungsverhältniſſen der Militär⸗ und der 3Zivilan wärter dadurch auszugleichen, daß für die Erreichung des Aſſiſtenten⸗ und Sekretärgehaltes ein Mindeſtalter vorgeſchrieben wird. Selbſtverſtändlich haben ge⸗ rade dagegen auf vielen Seiten Bedenken geherrſcht. Aber wir haben uns überzeugen müſſen, daß ein anderer beſſerer Ausgleich als durch die Einſetzung von Altersgrenzen ſich nicht finden läßt, und wir haben deshalb unſere Bemühungen darauf zu richten gehabt, nach Möglichkeit Härten zu vermeiden. Sie ſehen aus dem Protokoll, daß unſere Be⸗ mühungen Erfolg hatten. Zunächſt iſt die Alters⸗ grenze für die Aſſiſtenten um ein Jahr herabgeſetzt worden, und ferner iſt erreicht worden, daß die Neuregelung keine Kraft haben ſoll gegenüber den bereits angenommenen Diätaren und Super⸗ numeraren. Die Stadtſekretäre haben ferner den Wunſch ausgeſprochen, daß in dem Verhältnis ihrer Gehälter zu dem der ungeprüften Sekretäre beſſer, als es nach der Vorlage der Fall iſt, der Vorzug zum Ausdruck komme, der ihnen durch das beſtandene Examen gebühre. Nun haben wir alle die Hebung der Aſſiſtentenklaſſe und namentlich auch die Zugänglichmachung der Sekretärklaſſe für die Aſſiſtenten als einen weſentlichen Fort⸗ ſchritt der Vorlage begrüßt. Wir haben aber anderſeits einen gewiſſen Unterſchied zwiſchen den Gehältern der geprüften und der ungeprüften Sekretäre für nicht unbillig gehalten. Es hat ſich hier der gute Ausweg finden laſſen, daß ohne Erhöhung der Sekretärgehälter und natürlich erſt recht ohne Verminderung der Aſſiſtentengehälter den Stadtſetretären dieſer Unterſchied dadurch gewährleiſtet wird, daß ihnen die ohne ihr Verſchul⸗ den 5 Jahre überſchreitende Wartezeit von der Anſtellung als Aſſiſtent bis zur Anſtellung als Sekretär auf das Dienſtalter als Setretär an⸗