2 40 gerechnet werden ſoll, und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1905 ab. Bei dem Titel „Sekretär der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule“ hatte ſich der Ausſchuß mit der Petition des Setretärs Dzieyk zu befaſſen, die bereits die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung bei der früheren Gehaltsaufbeſſerung beſchäf⸗ tigt hatte. Der Ausſchuß hat ſich nicht den Aus⸗ führungen verſchloſſen, die hier gemacht worden ſind, und hat es begrüßt, daß der Magiſtrat ſich bereit erklärte, dem Petenten entgegenzukommen, indem ihm der Weg zu der Klaſſe der geprüften Sekretäre freiſtehen ſoll, wenn er ſich dem hieſigen Examen unterwirft. Meine Herren, was die Sekretariats⸗ aſſiſtenten anlangt, ſo war der Wunſch ausgeſprochen worden, daß ihnen der Titel und die Bezüge der Sekretäre nicht, wie dies nach der Vorlage ſein ſoll, erſt nach 12 Jahren, ſondern bereits nach 10 Jahren zuteil werden. Bei den Bezügen mußten wir uns von vornherein ſchon mit Rückſicht darauf ablehnend verhalten, daß wir dann wieder das geſamte Verhältnis der Gehälter von Setretären und Aſſiſtenten verſchoben hätten. Bei dem Titel war wohl in dem Aus⸗ ſchuſſe Geneigtheit vorhanden entgegenzukommen; aber wir haben uns doch ſchließlich dafür ent⸗ ſcheiden müſſen, es bei der Vorlage des Magiſtrats zu belaſſen, da wir dem Grundſatze nicht wider⸗ ſprechen konnten, den der Magiſtrat in der Vorlage durchgeführt hat: keinen Titel ohne reale Grund⸗ lage zu verleihen —, und weil wir die Regelung, die der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, den Aſſiſtenten die Sekretär ſtellung nach 12 Jahren zu verleihen, doch für viel beſſer halten als die in einer Nachbargemeinde ſtattgehabte Regelung, wo ihnen nur der Titel, allerdings ſchon nach 10 Jahren, verliehen wird. Eine Anderung hat der Ausſchuß bei der Poſition „Boten und Pförtner“ vorgenommen. Wie Sie aus der Vorlage wiſſen, iſt im allgemeinen dieſe Klaſſe nicht nur im Gehalt beſſer geſtellt, ſondern auch dadurch, daß den jüngeren Angehörigen durchweg die Chance der Beförderung in die nächſt höhere Klaſſe gewähr⸗ leiſtet iſt. Aber dieſe Chance haben die älteren zurzeit vorhandenen Boten und Pförtner nicht. In der Magiſtratsvorlage hieß es, daß zu ihren Gunſten keine Ausnahme gemacht werden könnte. Dem Ausſchuß hat es widerſtrebt, in der groß⸗ zügigen Vorlage des Magiſtrats nur eine Be⸗ ſtimmung zu belaſſen, die als eine, wenn auch nur objektive Ungerechtigkeit empfunden werden könnte, und wir haben deshalb eine allgemeine Erhöhung der Gehälter dieſer Klaſſe beſchloſſen, wodurch die prozentuale Erhöhungsziffer von 14,86 auf 18,81 ſteigt. Wir haben uns dazu um ſo leichter entſchließen können, als es ſich hier um eine der geringſt beſoldeten Beamtenklaſſen handelt, und als wir auch die Nachwirkung auf die andern Beamtenklaſſen desſelben Ranges für erfreulich gehalten haben, auf die Beamten der Feuerwehr und der Betriebsverwaltungen, Oberfeuerwehr⸗ Koksvermeſſer und Wiegemeiſter der männer, Gasanſtalt und Maſchiniſten des Krankenhauſes Kirchſtraße. Einen andern Wunſch, der uns aus den Kreiſen der Boten und Pförtner und auch weiterhin aus den Kreiſen der Straßenreinigungs⸗ und Müllaufſeher geltend gemacht worden war, den Sitzung vom 9. Juni 1909 Wunſch nach lebenslänglichen Anſtellung, konnten wir ſchon deshalb nicht erfüllen, weil es ſich hier um Beamte handelt, die mechaniſche Dienſt⸗ leiſtungen zu verrichten haben und darum ihrer lebenslänglichen Anſtellung auf Grund des von der Staatsregierung genehmigten Status rechtliche Bedenken entgegenſtehen. Meine Herren, ich komme nunmehr zu den teſchniſchen Beamten und geſtatte mir, mit einigen Worten auf dieſe Klaſſe einzugehen, obwohl für ſie Anderungen nicht vorgenommen worden ſind. Anlaß hierzu gibt die uns von dem Deutſchen Technikerverbande noch nach der Aus⸗ ſchußberatung unterbreitete Erklärung, in welcher im allgemeinen eine erfreuliche Zuſtimmung zu den Grundſätzen der Vorlage ausgeſprochen iſt, aber doch eine gewiſſe Unzufriedenheit darüber zum Ausdruck kommt, daß die techniſchen Beamten nicht in gleicher Weiſe bedacht und gewürdigt ſeien wie die Verwaltungsbeamten. Ich glaube, im Sinne des geſamten Ausſchuſſes und auch im Sinne des Magiſtrats zu handeln, wenn ich dieſer Auffaſſung auf das beſtimmteſte entgegentrete. In der Magiſtratsvorlage iſt ausdrücklich anerkannt die Hebung des Techniterſtandes im allgemeinen und die Zunahme der Anforderungen der Ver⸗ waltung, und unſer Ausſchuß hat darin überein⸗ geſtimmt, daß dieſe Tatſachen auch in der Be⸗ ſoldung zur Geltung gebracht werden müßten. Deshalb iſt auch das Gehalt unſerer ſtädtiſchen Techniter durchgehend erheblich erhöht worden, und zwar hat man ſich dabei an die Gutachten gehalten, die von ſeiten der Dezernenten und Deputationen gegeben wurden. Meine Herren, wenn hierbei teilweiſe eine Verſchiebung gegen⸗ über den Gehältern der Büroangeſtellten ein⸗ getreten iſt, ſo liegt das wohl darin, daß dieſe ver⸗ ſchiedenen Kategorien ſich nicht miteinander ver⸗ gleichen laſſen. Wir durften hier ebenſowenig wie in anderer Beziehung eine ſchematiſche Gleich⸗ macherei treiben, ſondern mußten im einzelnen die Anſprüche abwägen, die nach Maßgabe der Vorbildung und Leiſtung begründet ſind, und uns hierbei auf die Sachkunde der Dezernenten und Deputationen verlaſſen. Jedenfalls dürfen die Techniker, die in ſtädtiſchen Dienſten ſtehen, davon überzeugt ſein, daß die Mutmaßungen, die ſie über eine mangelnde Beachtung des Techniker⸗ ſtandes zum Ausdruck bringen, irrtümlich ſind. Bei den Beamten der Betriebs⸗ verwaltungen iſt eine Klaſſe, die Klaſſe G IIb, im Gehalte zu erhöhen geweſen mit Rück⸗ ſicht auf die Erhöhung der Gehälter der Büro⸗ vorſteher, die derſelben Gehaltsklaſſe angehören. Daß die Klaſſe G IIa ebenfalls im Gehalt erhöht worden iſt, rechtfertigt ſich damit, daß ſie, wie ich ſchon ſagte, die einzige iſt, deren beide Beamten, die Betriebsaſſiſtenten der Gasanſtalten, nach der Vorlage des Magiſtrats eine Erhöhung nicht be⸗ kommen ſollten. Die Ausführungsbeſt immungen, meine Herren, haben einen Zuſatz bekommen, der uns erſt im Ausſchuß vom Magiſtrat vorgelegt worden iſt, und der eine große Bedeutung für ſich in Anſpruch nehmen kann. Es handelt ſich nämlich um die Frage, inwieweit der Beamte und inwie⸗ weit die Stadt ein Anrecht auf Erfin dungen haben ſollen, welche der Beamte macht. Es kann feinem Zweifel unterliegen, daß eine Regelung dieſer in der gegenwärtigen Judikatur außer⸗