Sitzung vom ordentlich umſtrittenen Frage beſonders erwünſcht iſt, und es muß auch als zweckmäßig erachtet werden, daß dieſe Regelung mit der Beſoldungsvorlage ver⸗ bnuden wird. Aber anderſeits muß doch ſelbſt der Schein vermieden werden, als ob dieſe Be⸗ ſoldungsvorlage dazu benutzt wird, irgendeine Bedingung aufzunehmen, welche etwa zuun⸗ gunſten der Beamten wäre. Wir waren deshalb mit dem Magiſtrat darüber einig, daß die Neu⸗ regelung nur getroffen werden konnte in der Richtung einer Verbeſſerung des jetzt ſo viel an⸗ gefeindeten geſetzlichen Zuſtandes. Dieſe Tendenz iſt in unſeren Beſchlüſſen durchaus erreicht. Wir müſſen bei den Erfindungen das B e nutzungs⸗ recht und das Aus nutzungsrecht unterſcheiden. Das Benutzungsrecht iſt in der Vorlage an allen Erfindungen der Beamten der Stadtgemeinde vorbehalten worden, und, meine Herren, bei der geringen Bedeutung, welche das Benutzungsrecht einer einzigen Stadtverwaltung gegenüber dem Ausnutzungsrecht, dem Verwertungsrecht hat, tritt dieſer Vorbehalt der Stadtgemeinde durchaus in den Hintergrund. Was aber das Ausnutzungsrecht anlangt, ſo iſt es prinzipiell den Erfindern frei⸗ gegeben worden, und es iſt nur die eine Ein⸗ ſchränkung gemacht worden, daß die Verwertung der Stadtgemeinde vorbehalten bleiben ſoll, wenn ſich aus einer beſonderen Vereinbarung oder aus der Natur des Anſtellungsvertrages das ergibt. Das bedeutet, daß nicht, wie es nach unſerer jetzigen Geſetzeslage angenommen wird, alle Er⸗ findungen, die der Beamte im Zuſammen⸗ hange mit ſeiner amtlichen Tätigkeit macht, der Behörde zuteil werden ſollen, ſondern nur diejenigen Erfindungen, hinſichtlich deren das be⸗ ſonders vereinbart iſt, oder die gewiſſermaßen eine nach der Natur des Anſtellungsvertrages dem Erfinder obliegende Tätigkeit bilden. Ich glaube, daß dieſe Regelung, die das Ergebnis eingehender Beratung darſtellt, mit gutem Gewiſſen auch im Intereſſe der Angeſtellten zur Annahme empfohlen werden kann. Bei den auf Privatdie nſtvertrag Angeſtellten iſt lediglich eine Anderung vor⸗ genommen worden, welche den zweiten Apotheker des Krankenhauſes Weſtend betrifft, der eine Gehaltserhöhung erhalten hat. Nicht geändert ſind die Beſtimmungen über Tagegelder für das nicht ſtändig beſchäftigte Büro⸗, Unter⸗ und Warteperſonal und der Beſoldungs⸗ plan für die Schweſtern. Bei dem Beſoldungsplan für die Arbeiter iſt die Frage zur Erwägung gelangt, ob es nicht möglich wäre, außer den ſtädtiſchen Kämmerei⸗ arbeitern auch die Arbeiter der Betriebsverwal⸗ tungen in den Normalbeſoldungsplan zu bringen. Die Erwägung hat ergeben, daß die Frage zu verneinen iſt, daß es vielmehr der Natur der Sache entſpricht, daß dieſe Arbeiter ihre Regelung mit den Deputationen vereinbaren, daß ſie bezahlt werden nach der jedesmaligen Konjunktur, ohne in den Rahmen eines feſten Beſoldungsplanes eingezwängt zu ſein. Eine weſentliche Erhöhung iſt bei den Ge⸗ hältern der Feuerwehrmänner und Telegraphiſten vorgenommen worden. Der Ausſchuß hat hier zunächſt darüber beraten, ob es erwünſcht ſei, die Feuerwehrmänner und Tele⸗ graphiſten in die Beamtenkategorie zu bringen, und ohne in dieſer Beziehung eine Entſcheidung zu 9. Juni 1909 241 treffen, bittet er in einer Reſolution, den Magiſtrat um eine nochmalige Prüfung dieſer Frage zu erſuchen. Dagegen wurden die Lohnſätze, nachdem bereits nach der Vorlage eine Erhöhung über 30,61% eintreten ſollte, derart erhöht, daß nun⸗ mehr die Erhöhung dieſer Kategorie 35,50% be⸗ trägt. Der Ausſchuß iſt davon ausgegangen, daß die Tätigkeit dieſes Perſonals eine beſonders ver⸗ antwortliche, eine beſonders angeſtrengte, eine beſonders gefahrenreiche iſt, und er hat außerdem einen Ausgleich dafür ſchaffen wollen, daß es bisher im Verhältnis zu den Nachbarkommunen nicht gut bezahlt worden iſt. Allerdings mußten wir erkennen, daß gerade dieſe Mehrbelaſtung im finanziellen Effekt ganz beſonders ſchwer ins Ge⸗ wicht fällt, indem ſie des Betrages ausmacht, um welchen die vom Magiſtrat vorgeſchlagene Er⸗ höhung der Gehälter ſämtliche Normalbeſoldungs⸗ pläne für das Jahr 1908 überſchritten worden iſt, und über , für das Jahr 1909. Was den finanziellen Effekt über⸗ haupt anlangt, ſo haben die Beſchlüſſe des Aus⸗ ſchuſſes zur Folge, daß ſich die Koſten der Vorlage für das Jahr 1908 um 12 760, für das Jahr 1909 um 19 203 ℳ erhöhen. Es ſind dabei die Beamten beteiligt mit 4250 ℳ im Jahre 1908, mit 10 713Jℳ im Jahre 1909, die auf Privatdienſtvertrag An⸗ geſtellten in beiden Jahren mit 300 ℳ mehr, die Arbeiter im Jahre 1908 mit 8210 und 1909 mit 8190 ℳ mehr. Meine Herren, in der Vorlage, die uns der Magiſtrat unterbreitet hat, ſind nicht die Ge⸗ hälter der beſoldeten Magiſtrats⸗ mitglieder berückſichtigt geweſen. Der Aus⸗ ſchuß hat ſich nicht der Verpflichtung entziehen zu dürfen geglaubt, auch dieſe Gehälter zu re⸗ vidieren. Neben der Anerkennung der Tätigkeit ſämtlicher Beteiligten kam hierbei auch der ſachliche Geſichtspunkt zur Geltung, daß man bei der Er⸗ höhung aller Gehälter mit Rückſicht auf die Teue⸗ rung der Lebenshaltung nicht eine Kategorie unſerer Beamten, und wäre es auch die höchſt bezahlte, ausnehmen darf; denn die Teuerung erſtreckt ſich auf alle Kategorien der Bevölkerung. Da wir ferner zu berückſichtigen hatten, daß es der Stadt Charlottenburg würdig und zuträglich iſt, Gehälter zu bezahlen, die hinter denjenigen anderer Kommunen, die auf hervorragende Ma⸗ giſtratsmitglieder Wert legen, nicht zurückbleiben, ſo ſchlägt Ihnen der Ausſchuß eine allgemeine Er⸗ höhung unſerer Magiſtratsgehälter vor. Ich würde glauben, daß die Vorſchläge, die Ihnen in dieſer Richtung unterbreitet worden ſind, ſo plaufibel ſind, daß ſie einer weiteren Auseinanderſetzung nicht bedürfen, wenn mich nicht eine Auslaſſung in einer Berliner Tageszeitung dazu nötigte, etwas näher auch hierauf einzugehen. Dort iſt nämlich davon geſprochen worden, daß die Erhöhung der Ge⸗ hälter der „Magiſtratsherren“, wie dort der Aus⸗ druck iſt, eine ganz beſonders enorme ſei und, wenn ich nicht irre, bis auf 30% oder darüber ſich belaufe. Angeſichts deſſen muß ich feſtſtellen, daß die Erhöhung des Gehalts des Oberbürgermeiſters 7,50%% beträgt, die des Bürgermeiſters 8,33%, des Kämmerers 12,75, der Stadtbauräte 10, des Stadtſchulrats 8,58, der Stadträte 10,48 und des Stadtſyndikus allerdings 22,34%. Aber gerade hinſichtlich des Gehalts des Stadtſyndikus hat der Ausſchuß lediglich eine Unebenheit des bisherigen Zuſtandes ausgleichen zu müſſen geglaubt, da es