242 nach den Verhältniſſen des hieſigen Dienſtes, nach dem Maße der Verantwortlichkeit und der auf⸗ gewendeten Tätigkeit richtig erſcheint, daß die Gehälter des Kämmerers und des Syndikus in dieſelbe Kategorie geſtellt werden. Der finanzielle Effekt der geſamten Erhöhung des Magiſtrats⸗ gehalts beträgt 15 000 ℳ. Auch in dieſer Be⸗ ziehung glaubt der Ausſchuß das Richtige ge⸗ troffen und insbeſondere jedes Ubermaß ver⸗ mieden zu haben. Wir haben dann, meine Herren, den Auftrag ausgeführt, den Sie uns erteilt haben in bezug auf die Erörterung der Deckungsfrage, und haben vom Magiſtrat die Erklärung bekommen, daß für das Jahr 1908 die Erhöhung der Gehälter und Löhne aus dem Überſchuß dieſes Jahres ge⸗ deckt wird, während für das Jahr 1909 die Deckung aus dem Dispoſitionsfonds in Ausſicht zu nehmen iſt und, falls dieſer dadurch allzuſehr geſchwächt wird, eine weitere Ausſchüttung aus dem Aus⸗ gleichsfonds auf den Dispoſitionsfonds zu erfolgen hätte. Nach den unzweideutigen Erklärungen des Magiſtrats wird zur Deckung der Koſten dieſer Vorlage einſchließlich der Koſtendeckung für die zu, erwartende Lehrerbeſoldungsvorlage eine Ein⸗ führung neuer Steuern oder eine Erhöhung bis⸗ heriger Steuern nicht erforderlich ſein. Weiter iſt erörtert worden, ob ein Zeit⸗ rau m feſtgelegt werden ſoll, innerhalb deſſen eine Reviſion des Normaletats zu erfolgen hätte, oder ob man in dieſer Beziehung, wie es der Magiſtrat vorſchlug, von jeglicher Bindung abſehen ſoll. Die Mehrheit des Ausſchuſſes hat ſich auf letzteren Standpunkt geſtellt. Sie iſt davon ausgegangen, daß eine Bindung keinen Zweck hat, da es ſich nicht überſehen läßt, wann wieder das Bedürfnis nach einer Reviſion eintreten wird, daß anderſeits die Stadtverordnetenverſammlung zu jeder Zeit und namentlich bei der Beratung des Stadthaus⸗ halts in der Lage iſt, di⸗ſe Frage zu prüfen und entſprechende Anträge an den Magiſtrat zu ſtellen. Endlich habe ich zu berichten, daß auch unſer Wunſch, die Lehrerbeſoldung der Regelung zuzuführen, Ausſicht auf ſchleunige Erfüllung hat. Der Magiſtrat beabſichtigt, uns eine diesbezügliche Vorlage am 23. dieſes Monats, alſo vor dem Ein⸗ tritt in die Ferien, zugehen zu laſſen. Meine Herren, ich bin damit am Schluſſe des Berichtes für den Ausſchuß und habe das Be⸗ dürfnis, nur noch das eine zu betonen, daß in dem Ausſchuß alle Faktoren, der Magiſtrat und alle Fraktionen der Stadtverordnetenverſammlung, durchaus einig waren in dem Wohlwollen gegen⸗ über den Angeſtellten unter gleichzeitiger Be⸗ rückſichtigung der Steuerkraft der Bevölkerung und, ohne einen demagogiſchen Wettlauf zu verſuchen, alle berechtigten und erfüllbaren Wünſche unſerer Angeſtellten zu erfüllen beſtrebt waren. Daraus wird die Bürgerſchaft Charlottenburgs den Beweis entnehmen können, daß wir ihr keine un nöt i ge Belaſtung zumuten. Anderſeits aber dürfen wir uns dem Vertrauen hingeben, daß die An⸗ geſtellten der Stadt erkennen werden, daß die Stdtverwaltung, ſoweit es ihr nach Maßgabe ihrer Leiſtungsfähigkeit möglich iſt, ihre Intereſſen fördert und ihrer Verpflichtungen gegen ſie in vollem Umfange eingedenk iſt. (Bravo!) ein Teil dieſer Herren den Sitzung vom 9. Juni 1909 Stadtv. Stein: Meine Herren, in der letzten Sitzung betamen wir eine Vorlage betr. Auf⸗ beſſerung der Gehälter der ſtädtiſchen Beamten, und für dieſe Vorlage ernannten wir einen Ausſchuß gemäß § 34 unſerer Geſchäftsordnung. Darin ſteht: Zur Vorberatung einzelner Vorlagen und ſonſtiger Angelegenheiten kann die Verſamm⸗ lung beſondere Ausſchüſſe nach Maßgabe des ſich herausſtellenden Bedürfniſſes beſtellen. Nach dieſem Paragraphen wurde der Ausſchuß er⸗ nannt. Was der Ausſchuß geleiſtet hat, iſt in meinen Augen ganz hervorragend. Mit großer Arbeitsfreudigkeit iſt er an die Sache heran⸗ gegangen, er hat eine außerordentliche Tätigkeit entwickelt, und im großen ganzen werden wohl auch alle ſeiner Arbeit zuſtimmen. Ich perſönlich habe aber ein Bedenken gegen die Geſchäftsordnungsmäßigkeit oder, wollen wir ſagen, dagegen, daß das weitere Vorgehen des Aus⸗ ſchuſſes geſchäftsordnungsmäßig iſt. Der Ausſchuß iſt über ſeinen Auftrag hinausgegangen und hat vorgeſchlagen, die Gehälter der Magiſtratsmitglieder zu erhöhen. Prinzipiell läßt ſich darüber ja reden; bei vielen iſt die Erhöhung zweifellos notwendig geweſen. Aber ich glaube, nach dem Wortlaut der Geſchäftsordnung gehörte das nicht zu den Auf⸗ gaben des Ausſchuſſes. Es kann ja jedes einzelne Mitglied der Stadtverordnetenverſammlung oder die 15 Herren, die den Ausſchuß gebildet haben, oder Antrag ſtellen, auch die Gehälter der Magiſtratsmitglieder zu erhöhen; das iſt zweifellos. Aber der Antrag mußte doch geſtellt werden. Ich nehme an daß der zweite Teil des Be⸗ richtes des Ausſchuſſes ein Antrag iſt, der heute zum erſtenmal zur Beratung kommt, und da es ſich um eine Geldbewilligung für jetzt und für die Folge han⸗ delt, ſo iſt meines Erachtens eine zweite Leſung not⸗ wendig. Die Anſichten darüber ſind ja verſchieden. Es iſt geſagt worden: es iſt früher immer ſo geweſen, daß gleichzeitig auch die Gehälter der Magiſtrats⸗ mitglieder erhöht ſind. Daß das eine Notwendig⸗ teit iſt, bezweifle ich gar nicht; aber nach der Ge⸗ ſchäftsordnung arbeiten wir doch oder ſollen wir doch arbeiten, und wenn man ſo lange Mitglied der Ver⸗ ſammlung iſt wie ich, dann lernt man das mehr und mehr kennen. Mir iſt das aufgeſtoßen, daß das entſchieden nicht der Geſchäftsordnung entſpricht. (Stadtv. Zietſch: Sehr richtig!) Wenn ich darüber eine Belehrung erhalten könnte, dann wäre es mir ſehr angenehm. Vorſteher Kaufmann: Ich wundere mich, daß Herr Kollege Stein ſich auf ſeine langjährige Zu⸗ gehörigkeit zu dieſer Verſammlung beruft und do ein ſo kurzes Gedächtnis dokumentiert, indem er vergeſſen hat, daß wir immer ſo verfahren ſind, auch im Jahre 1905 nach dem hier vorliegenden ſteno⸗ graphiſchen Bericht. Damals hatte ich die Ehre, Berichterſtatter zu ſein, und habe im Plenum die Ausführungen, die ich zu der ganzen Beſoldungs⸗ frage machte, dahin ergänzt: „Ich habe noch hinzu⸗ zufügen, daß der Ausſchuß ſich über die Magiſtrats⸗ vorlage hinaus mit den Bezügen der Magiſtrats⸗ mitglieder beſchäftigt hat.“ Wir haben alſo in allen früheren Jahren bei jeder Reviſion, im Jahre 1900 und im Jahre 1905, ſo verfahren, und ich glaube, es liegt doch in der Natur der Sache, daß der Aus⸗ ſchuß, der über die Beſoldungsfrage verhandelt, auch in dieſem Falle die Initiative, die hierbei nur die Stadtverordnetenverſammlung ergreifen kann,