244 weiſen muß, aufgebeſſert werde, ſo daß er zum mindeſten den Diplomingenieuren gleichgeſtellt wird. Es ſcheint uns eine ſehr ungenügende Be⸗ zahlung zu ſein, wenn ein wiſſenſchaftlich gebildeter Mann, der ein ſo verantwortungsvolles Amt aus⸗ zuführen hat, wie es gerade im Statiſtiſchen Amt der Fall ſein dürfte, mit 3180 ℳ Anfangs⸗ und 5280 ℳ Endgehalt, erreichbar nach einer Zeit⸗ dauer von 18 Jahren, entlohnt wird. In bezug auf den Beſoldungsplan der ſtändigen Arbeiter haben wir die Wünſche zu wiederholen, die uns im Ausſchuß abgelehnt worden ſind, teilweiſe ſogar von einer überwiegend ſtarken Majorität abgelehnt worden. Unter der Klaſſe 1a — das iſt die Klaſſe, die die ungelernten Kämmereiarbeiter in ſich zu⸗ ſammenfaßt — befinden ſich auch die Aktenhefter. Dieſe Aktenhefter — ich habe das im Ausſchuſſe nachgewieſen — beſtehen jetzt nur aus gelernten Arbeitern, aus Buchbindern. Daß ſie in die Reihe der ungelernten Kämmereiarbeiter hineinrubriziert worden ſind, dünkt uns eine Ungerechtigkeit zu ſein. Dieſe Ungerechtigkeit ſcheint noch ſtärker dadurch hervorzutreten, daß der Magiſtrat jetzt auch die Gepflogenheit durchführen zu wollen ſcheint, daß überhaupt die Bürodiener in allererſter Linie aus den Kreiſen der gelernten Buchbinder genommen werden, die dann das Aktenheften übernehmen ſollen, daß man alſo dieſe Tätigkeit, von der man annimmt, daß ſie von ungelernten Arbeitern aus⸗ geübt werden könnte, doch nicht von ungelernten Arbeitern verrichten läßt. Wenn es ſich hier um Leute handelt, die einen Beruf erlernt haben, und ſie befinden ſich in einer Beſchäftigung, die nur von gelernten Arbeitern dauernd gut ausgeführt werden kann, dann muß man ihnen auch eine entſprechende Bezahlung gewähren. Die Wünſche⸗ der Feuerwehrmänner, auf die der Herr Referent ſchon zu ſprechen gekommen iſt, ſind ja zum großen Teil vom Ausſchuß erfüllt worden. Aber auch hier können wir nicht mit der Auffaſſung zurückhalten, daß uns die im Aus⸗ ſchuß beſchloſſenen Erhöhungen, die freilich über die Magiſtratsvorlage hinausgehen, noch nicht genügen. Wir ſtellen einen entſprechenden Antrag, die Mannſchaften der Feuerwehr derartig zu bezahlen, daß ihre Gehaltsſtala ſteigt bis zu 2400 ℳ, erreichbar nach 10 Jahren. Auch für die Ober⸗ feuerwehrmänner wollen wir für 1908, für welche Zeit ſie noch zu den ſtändigen Arbeitern gerechnet worden ſind, die Aufbeſſerung ausgedehnt wiſſen bis zur Summe von 2400 ℳ. Dann möchte ich einem Wunſch Ausdruck geben, der mir noch kurz vor der Sitzung von einem Teil der Bürodiener unterbreitet worden iſt, der darauf hinausgeht, daß auch die Bürodiener in die Klaſſe der gelernten Kämmereiarbeiter ein⸗ gereiht werden. Sie haben einen anſtrengenden Dienſt. Während den anderen Bedienſteten Dienſt⸗ kleidung gewährt wird, fällt bei ihnen jede Ent⸗ ſchädigung für Dienſtkleidung fort. Wir wünſchten, daß auch dieſen Anſprüchen der Bürodiener nach Möglichkeit Rechnung getragen werden würde. Der Reſolution betreffend die Feuerwehr⸗ männer, die vom Ausſchuß vorgelegt worden iſt, und die dem Magiſtrat zur Erwägung anheimgibt, der Frage noch einmal prüfend näherzutreten, ob den Feuerwehrmännern nicht der Charakter der Beamten verliehen werden kann, werden wir zuſtimmen. Sitzung vom 9. Juni 1909 In die Ausführungsbeſtimmungen über den Beſoldungsplan der Beamten iſt ein ſehr weſent⸗ licher Zuſatz zum § 1 hineingekommen, von dem der Herr Referent ſchon Andeutungen machte. Dieſe Anderung bezieht ſich darauf, daß die Stadt künſtig ein Mitbenutzungsrecht an den von den Beamten gemachten Erfindungen haben ſoll. Im Ausſchuß hatten wir erſt eine ſcharf entgegen⸗ geſetzte Stellung zu dieſem Wunſche des Magiſtrats eingenommen und einnehmen müſſen aus dem Grunde, weil uns nicht die Aufklärung gegeben wurde, wie ſie dann in der zweiten Leſung im Ausſchuß Platz gegriffen hat. Danach handelt es ſich im weſentlichen — das möchte ich mit Nach⸗ druck betonen — nicht um eine Benachteiligung der Beamten, die ſich irgendwelcher erfinderiſchen Tätigkeit in ihrem Amte hingeben, ſondern um eine, gegenüber der geltenden Judikatur weſentlich zugunſten der Beamten ſprechende Einſchränkung, welche ſich die Stadt als Arbeitgeberin des Er⸗ finders auferlegen will. Und wenn wir auch im Prinzip gegen die der heutigen Judikatur zugrunde liegenden Auffaſſungen und gegen jede Ein⸗ ſchränkung des Erfinderrechts der Beamten zu⸗ gunſten des Arbeitsgebers ſind, ſo halten wir uns doch hier aus praktiſchen Bedenten für verpflichtet, für dieſe der geltenden Judikatur gegenüber als Verbeſſerung anzuſehende Beſtimmung zu ſtimmen. Dann haben wir ferner im Ausſchuß dem Wunſche Ausdruck verliehen, daß der Normaletat, der Ihnen hier vorliegt, nicht auf eine unbeſchränkte Zeit Geltung haben ſoll, ſondern daß mindeſtens ſpäteſtens zum 1. April 1913 eine Erneuerung des Normaletats vorgenommen werden müßte. Auch dieſer Antrag wurde im Ausſchuſſe abgelehnt; wir werden uns geſtatten, ihn hier zu wiederholen. Soweit die allgemeinen Bemerkungen über die Abänderungsanträge, die wir zu dem Be⸗ ſoldungsplan zu ſtellen haben. Zur Familienzulage ſelbſt möchte ich mir noch folgende Ausführungen geſtatten. Der Ausſchuß hat, im großen ganzen genommen, an der Vor⸗ lage betreffend die Familienzulagen, die der Magiſtrat uns unterbreitet hat, wenn man von der Gleichſtellung der Lebensaltersgrenze von Kindern der Beamten und Arbeiter auf 16 Jahre abſieht, gar nichts gebeſſert, ſondern eher noch verſchlechternd geändert. Wenn der Herr Bürger⸗ meiſter in ſeiner Rde in der vorigen Sitzung gerade das Agens der Unzufriedenheit bei den Beamten ſo rühmend hervorgehoben hat, ſo muß ich ſagen, daß jedenfalls durch die verſchlechternde Anderung des Ausſchuſſes in bezug auf die Beſtimmungen für die Familienzulagen das Agens der Unzufrieden⸗ heit bei den Arbeitern weſentlich geſtärkt werden wird. In letzter Linie könnten wir uns ia darüber freuen; aber wir bedauern dieſe Verſchlechterung trotz alledem. Wir bedauern es im Intereſſe der Arbeiter und auch im Intereſſe des hin und wieder in die Erſcheinung tretenden Zuſammenarbeitns zwiſchen Beamten und Arbeitern der Stadt, daß hier in nach unſerer Auffaſſung ganz unbegründeter Weiſe die Kluft zwiſchen Beamtentum und Arbeiter⸗ ſchaft der Stadt Charlottenburg erweitert und vergrößert worden iſt. Unſere Vorwürfe, die wir hin und wieder hier zu machen Gelegenheit gehabt hatten, daß nämlich die Stadtverwaltung und die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung in allererſter Linie ſich die Berückſichtigung der In⸗ tereſſen der Beamtenſchaft angelegen ſein läßt,