248 ordnetenverſammlung folgende Grundſätze zu berückſichtigen: Den in den ſtädtiſchen Betrieben beſchäf⸗ tigten Handwertern und Arbeitern ſind, ſofern ihr Verdienſteinkommen nicht durch den Normallohnplan für die ſtädtiſchen Arbeiter beſtimmt wird, Wochenlöhne zu zahlen, von denen die auf geſetzliche Feiertage oder auf die Zeit einer Betriebs⸗ unterbrechung entfallenden Teilbeträge nicht in Abzug gebracht werden dürfen. Die Beſtimmungen des § 616 des B G B gelten für alle Betriebsarbeiter. Für UÜberſtundenarbeit in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends werden 50 Prozent Zuſchlag, für Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeit (von 9 Uhr abends bis 6 Uhr früh) werden 100 Prozent Zuſchlag gezahlt. Im Dreiſchichtſyſtem der kontinuier⸗ lichen Betriebe zählt, wenn 7 Schichten in eine Woche fallen, die 7. Schicht als Sonntagsarbeit mit entſprechendem Zuſchlag. Für die regelmäßige Nacht⸗ arbeit kommt der Zuſchlag nicht in Betracht. Die Löhne für die Betriebsarbeiter ſind auf Grund fünfjähriger Lohnſkalen mit alljährlichen Steigerungen feſtzulegen. Im Ausſchuß hatte man aus formellen Be⸗ denken Abſtand genommen, unſeren Wünſchen auf die Geſtaltung der Löhne der Betriebsarbeiter Rechnung zu tragen, weil man ſagte: in die Vorlage des Magiſtrats ſind die Löhne der Be⸗ triebsarbeiter nicht aufgenommen worden, wir können uns deswegen auch nicht damit beſchäftigen. Meine Herren, in der Vorlage des Magiſtrats war aber auch nicht die Erhöhung der Gehälter der Magiſtratsmitglieder vorgeſehen, und doch hat man im Ausſchuß keine Bedenken gehabt, ſich auch mit dieſer Angelegenheit zu beſchäftigen. ch habe im Ausſchuß meiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben, daß der Ausſchuß das Initiativrecht für ſich in Anſpruch nehme, für die Erhöhung der Gehälter der Magiſtratsmitglieder, ohne einen Auftrag von der Plenarverſammlung der Stadtverordneten zu haben, Vorſchläge zu machen. Da ich nicht ſo lange wie der Herr Kollege Stein, der hierüber auch ſeiner Verwunderung Ausdruck gegeben hat, der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung angehöre, mußte mir ja der gute Glaube bei meinem Zweifeln ohne weiteres zuerkannt werden. Im Ausſchuß hat man mir auch geſagt: das iſt immer ſo gemacht worden. (Stadtv. Otto: Sehr richtig!) — Ich ſetzte auch in Ihre Erklärungen gar keinen Zweifel. Meine Freunde, bei denen ich mich ebenfalls erkundigte, haben mir nachher dasſelbe beſtätigt. Sie haben mir geſagt: das iſt immer ſo geweſen, darüber darfſt du dich nicht wundern; wenn die Ausſchuß beraten worden iſt, dann nimmt der Ausſchuß aus eigenem Antrieb auch eine Auf⸗ beſſerung der Magiſtratsgehälter vor und ſpricht den Wunſch aus, daß die Magiſtratsmitglieder ſich auch eine Erhöhung ihrer Gehälter gefallen laſſen möchten. Und bisher — ſagten meine Freunde — haben die einzelnen Mitglieder des Magiſtrats der Ausführung dieſes Wunſches noch keine Be⸗ denken entgegengeſtellt. (Heiterkeit.) Vorlage des Normaletats von dem Sitzung vom 9. Juni 1909 Das dürfte auch diesmal nicht der Fall ſein Trotzdem ſind wir gegen dieſen Antrag des Ausſchuſſes. 4 (Zurufe bei den Liberalen.) Jawohll Meine Freunde ſind geſchloſſen gegen dieſe Erhöhung der Magiſtratsgehälter. (Stadtv. Holz: Nanu!) — Ich werde Ihnen auch eine Erläuterung dazu geben, Herr Kollege Holz. Wir ſind nicht des⸗ wegen gegen die Erhöhung der Magiſtratsgehälter, weil wir vielleicht irgendwie die Tüchtigkeit des Einzelnen anzweifelten. Wir haben vor der Er⸗ fahrung dieſer Beamten und der übrigen Tüchtigkeit der Magiſtratsmitglieder mit Ihnen alle Achtung, und ſofern die einzelnen Mitglieder meiner Fraktion in der Lage geweſen ſind, in Ausſchüſſen und Deputationen mit den Herren vom Magiſtrat zuſammen zu arbeiten, haben ſie, ſoweit ihre Laienfähigkeit ihnen ein Urteil darüber geſtattet, die beruflichen Fähigkeiten einiger Magiſtrats⸗ mitglieder nach jeder Seite hin anerkannt. Damit iſt aber nicht geſagt, daß wir für eine Erhöhung der Gehälter für die Magiſtratsmitglieder zu einer Zeit eintreten müßten, zu der wir dieſe Erhöhung nicht für berechtigt halten. 1 (Stadtv. Holz: Trotz der Teuerung?) Unſerer Auffaſſung nach genügen die Magiſtrats⸗ gehälter auch unter den verteuerten Lebens⸗ bedingungen den normalen Anſprüchen. Mit unſerer ablehnenden Stellung wollen wir auch durchaus nicht den Standpunkt für alle Ewigkeit einnehmen, um etwa zu ſagen: daß wir überhaupt gegen jede Erhöhung der Magiſtratsgehälter für immer ſind. Wir ſehen ohne weiteres ein, daß Umſtände und Zeiten eintreten können, die eine Erhöhung dieſer oder jener Poſition der Gehälter der Magiſtratsmitglieder als notwendig erſcheinen laſſen könnten. Vor der Hand aber erkennen wir teine Notwendigteit an, eine Erhöhung der Gehälter der Magiſtratsmitglieder vornehmen zu müſſen. Sie haben ja auch bei der Bemeſſung der Teu⸗ erungszulagen bei einer Gehaltsgrenze von 7500 ℳ Halt gemacht. Damit haben Sie doch ausdrücklich anerkannt, daß nach Ihrer Anſicht keine Not⸗ wendigkeit beſteht, die Teuerungszulage, die einen klaffenden Mangel beſeitigen, einem kraß in die Erſcheinung tretenden Notſtande ſofort abhelfen ſollte, für Bezieher der höheren und höchſten Gehälter gelten zu laſſen. Und in der Tat machen ſich die Folgen der verteuerten Lebenshaltung für die Bezieher höherer Einkommen nur in abgeſchwächter Form geltend. Als Begründung für die Erhöhung der Ma⸗ giſtratsgehälter iſt auch angeführt worden, daß wir durch das Vorgehen der Nachbargemeinden zu einer Gehaltsaufbeſſerung gedrängt werden, weil wir ſonſt eventuell die Gefahr heraufbeſchwör⸗ ten, daß, wenn wir die einzelnen Magiſtrats⸗ mitglieder in der bisherigen Gehaltshöhe belaſſen, dieſes oder jenes Mitglied des Magiſtrats, auf deſſen Mitarbeit in der Gemeinde wir ganz beſonderen Wert legen müſſen, uns untreu werden und irgend⸗ wo anders eine Stelle einnehmen könnte. Dieſes Moment mag teilweiſe anertannt werden. Aber aus dieſer Erwägung heraus eine durchgängige Erhöhung der Magiſtratsgehälter platzgreifen zu laſſen, erſcheint uns nicht für geboten. Nebenbei geſagt iſt ja dieſe Vorbeugungsmaßregel auch von ſehr zweifelhafter Wirkung. Denn ſchließlich wird auch die entgegenkommendſte Erklärung Ihrer