Sitzung vom 9. Juni 1909 könnte, wo die Maximalgrenze für die Arbeiter auch wirklich praktiſch würde, vollſtändig den Tat⸗ ſachen widerſpricht. Heute ſogar hat ſchon die Maximalgrenze ihre Bedeutung auch für die Ar⸗ beiter⸗Familienzulagen, und im Laufe der weiteren Entwickelung wird das in noch höherem Maße praktiſch werden. Nur dieſe grundſätzlichen Bemerkungen über die Familienzulage. Dann noch ein paar Bemerkungen über die Ausſchließung der Betriebsarbeiter. Meine Herren, ich habe in dem Ausſchuß die Gründe dargelegt, weshalb es nicht möglich geweſen iſt, einen dauernden Lohnplan für die Betriebsarbeiter auf⸗ zuſtellen. Ich kann auch hier erklären, daß der Magiſtrat Ihnen einen ſolchen Plan nicht vorlegen wird, wie ich es auch im Ausſchuß erklärt habe, und das führte zu der Entſchließung des Ausſchuſſes, daß er dann auch nicht in der Lage ſei, zu einem ſolchen Lohnplane Stellung zu nehmen. Im übrigen, meine Herren, ſollen die Normallöhne der Betriebsarbeiter zwar nicht durch einen Ge⸗ meindebeſchluß, wohl aber durch Deputations⸗ beſchluß feſtgeſetzt werden, und ich kann nur ſagen, daß dadurch eigentlich die Betriebsarbeiter im Sinne der Auffaſſung des Herrn Stadtv. Zietſch noch beſſer daran ſind als die anderen Arbeiter; denn in den Deputationen ſind Sie zu ⅝, der Magiſtrat nur zu ½ vertreten. Sie können alſo % des geſamten Einfluſſes für die entſprechende Aufbeſſerung der Betriebsarbeiter in den De⸗ putationen zur Geltung bringen, ohne daß Ma⸗ giſtrat und Stadtverordnetenverſammlung Ihnen irgendwie in die Zügel fallen wollen. Dies gilt ebenfalls von der Durchführung des neunſtündigen Arbeitstages. Nachdem der Magiſtrat den Grundſatz des neunſtündigen Ar⸗ beitstages ausgeſprochen und aufgeſtellt hat, liegt es lediglich in den Deputationen, vor allen Dingen auch in der Gasdeputation, dieſen Grundſatz zur Durchführung zu bringen. Wenn ſich irgendwo Schwierigkeiten herausſtellen, ſo ſind Sie doch zu 2/ durch Ihre in den Deputationen ſitzenden Ver⸗ treter berufen, an der Behebung dieſer Schwierig⸗ keiten mitzuwirken; Sie können alſo doch dem Magiſtrat keinen Vorwurf machen, daß er hier nicht genügend Entgegenkommen bewieſen hat. Dann, meine Herren, nur noch ein paar Worte über die Techniker. Erfreulicherweiſe ſcheinen die Techniker über die Stellungnahme, die der Ma⸗ giſtrat ihnen gegenüber einnimmt, beſſer zu denken als der Herr Stadtv. Zietſch. Ich habe mit großer Genugtuung den letzten Satz der Reſolution des Deutſchen Technikerbundes geleſen, von der der Herr Referent bereits geſprochen hat: dort heißt es: Die auf Privatdienſtvertrag angeſtellten Techniker, welche für die vorliegende Rege⸗ lung ihrer Beſoldungsverhältniſſe hinſichtlich der Höhe der Gehälter beſondere Wünſche nicht haben, bitten, die Militärdienſtzeit auf das Beſoldungsdienſtalter in Anrechnung zu bringen. Alſo dieſe Techniter, die im Privatdienſtvertrag ſtehen, haben keinerlei beſondere Wünſche, es ſei denn die Anrechnung der Militärdienſtzeit auf das Beſoldungsdienſtalter. Daß das letztere nicht möglich iſt, liegt auf der platten Hand; denn es gibt keine einzige Beamtenkategorie, bei der wir die Militär⸗ dienſtzeit auf das Beſoldungsdienſtalter anrechnen. Wir können eine einzige Ausnahme alſo nicht bei 251 den auf Privatdienſtvertrag angeſtellten Tech⸗ nikern machen. Alles, was möglich war, haben wir alſo offenbar erfüllt. Nun ſchließe ich weiter: weshalb in aller Welt ſoll denn der Magiſtrat den beamteten Technikern nicht dasſelbe Wohlwollen bewieſen haben und beweiſen wollen, wie den auf Privatdienſtvertrag angeſtellten? Iſt irgendein Grund dafür auch nur erſichtlich? Nein! Der Herr Referent hat ausdrücklich darauf hingewieſen: be⸗ wußt haben wir in unſere Vorlage hineinge⸗ ſchrieben, daß wir die Hebung des Technikerſtandes und ſeine Wertſchätzung anerkennen und unſerer⸗ ſeits zur Geltung bringen. Sind denn die be⸗ amteten Techniter nicht an dieſer Hebung in demſelben Maße beteiligt wie die auf Privat⸗ dienſtvertrag angeſtellten? Wir ertennen das rückhaltlos an. Das enthebt uns natürlich nicht der Verpflichtung, bei objertiver Würdigung der Verhältniſſe zu prüfen: wie verhalten ſich die Leiſtungen, die Vorbildung uſw. der Techniter zu den Leiſtungen uſw. der Verwaltungsbeamten? Meine Herren, ich weiſe nur darauf hin, daß ich Ihnen im Ausſchuß an Beiſpielen nachgewieſen habe, daß nach der Vorbildung und den Anſtellungs⸗ grundſätzen unſerer Beamten der Beamte mit gleichwertiger Vorbildung ungefähr 10 Jahre ſpäter erſt zur Anſtellung gelangen kann, als es dem Techniter möglich iſt. Daß aus einer derartigen Verſchiedenheit der Verhältniſſe natürlich auch eine Verſchiedenheit der Beſoldung ſich ergeben muß, iſt ganz ſelbſtverſtändlich. Darüber läßt ſich kein Wort verlieren. Meine Herren, es widerſtrebt mir, über die Magiſtratsmitglieder auch nur ein Wort hier zu äußern. Ich möchte nur bemerken, daß auch dieſe Darſtellung des Herrn Stadtv. Zietſch an einer großen Anzahl von Stellen von Unrichtigteiten erfüllt war. Vorſteher Kaufmann: Es iſt von dem Herrn Kollegen Bollman und von 11 andern Herren der Antrag auf Schluß der Debatte geſtellt worden. (Hört! Hört! bei den Sozialdemokraten.) Da die Unterſtützung durch die Zahl der 11 Unter⸗ ſchriften gewährleiſtet iſt, laſſe ich direkt über den Antrag abſtimmen. (Der Antrag wird abgelehnt. — Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Stein: Meine Herren, meine perſön⸗ lichen formellen Bedenken ſind durch die Erwide⸗ rungen, die darauf gefallen ſind, nicht widerlegt worden. Der § 34 beſteht. Dafür, daß er früher nicht befolgt worden iſt, dafür trage ich doch nicht die Verantwortung. Ich bin doch nicht allein dafür hingeſtellt, ſtrikt auf die Erfüllung der Geſchäfts⸗ ordnung zu halten: das haben Sie doch alle zu tun, meine Herren! Wenn ich durch meine längere Anweſenheit in der Verſammlung mir etwas mehr Kenntnis erworben habe, ſo bin ich jetzt dazu ge⸗ kommen, zu ſagen: der § 34 iſt hier nicht befolgt worden, und da glaube ich doch durchaus im Rechte zu ſein, dieſe formellen Bedenken den Herren vorzutragen. Wenn vor 5 Jahren anders verfahren worden iſt, wie der Herr Vorſteher ſelber ſagte — ich glaube es ihm —, ſo hat eben keiner Bedenken dagegen geäußert. Ich habe mir erlaubt, diesmal darauf aufmerkſam zu mochen. Ich will gar keine langen Debatten darüber herbeiführen, will auch