Sitzung vom 9. Juni 1909 Wilk, Scharnberg, Borchardt, Vogel 1 und Zander namentliche Abſtimmung beantragt iſt; dann werde ich über den Tenor der Ausſchußanträge unter AI zu 1, 2, 3, 4 uſw. abſtimmen laſſen, und zuletzt werde ich natürlich darüber abſtimmen laſſen, ob mit den etwa vorgenommenen Anderungen die Magiſtratsvorlage in ihrer Geſamtheit angenommen oder abgalehnt werden ſoll. — Haben die Herren zu dieſer Abſtimmungsart eine Bemerkung? Stadtv. Dr. Crüger (zur Frageſtellung): Ich habe doch recht verſtanden: über die Familienzulage wird vollſtändig getrennt abgeſtimmt? Vorſteher Kaufmann: Die Familienzulage werde ich als eine Prinzipienfrage zuerſt zur Ab⸗ ſtimmung bringen mit den Abänderungsanträgen des Kollegen Zietſch. Stadtv. Dr. Crüger (zur Frageſtellung): Ich verſtehe doch recht: nicht als Prinzipienfrage wird die Familienzulage hier zur Abſtimmung gebracht, ſondern zunächſt die Amendements und dann die Vorlage? Vorſteher Kaufmann: Eigentlich war meine Abſicht, zuerſt darüber abſtimmen zu laſſen, wer prinzipiell für oder gegen die Familienzulage iſt. (Widerſpruch.) Ich habe aber nichts dagegen, mich an die Vorlage zu halten und zunächſt über den Antrag Zietſch und dann über die Anträge des Ausſchuſſes ab⸗ ſtimmen zu laſſen. Weitere Wünſche werden zur Abſtimmung nicht laut. Meine Herren, ich werde an der Hand des Protokolls über die Ausſchußberatung vorgehen, und zwar nehme ich als die wichtigſte Frage die Familienzulage, die ja gleichzeitig auch einen prinzipiellen Standpunkt in ſich ſchließt, vorweg. Der Ausſchuß beantragt: Punkt 1 ſoll lauten: Den in der ſtädtiſchen Verwaltung von Charlottenburg beſchäftigten Perſonen mit mehr als 3 Kindern, die ſich in ihrer Unter⸗ haltung befinden, kann auf ihren Antrag neben der Beſoldung eine Familienzulage gewährt werden nach folgenden Sätzen: 1. Beamten und Privatdienſtverpflichteten: bei 4 Kindern jährlich 150 ℳ 77 5 11 11 300 7 77 6 % 1 450 „, 27 mehr 77 7 600 7 2. Ständigen Arbeitern: bei 4 Kindern jährlich 150 ℳ, 5 W 10% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, minde⸗ ſtens 150 ℳ, höchſtens 300 ℳ. jährlich, 15% ihres Arbeitslohnes, höch⸗ ſtens 450 ℳ jährlich, 20% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, höch⸗ ſtens 600 ℳ jährlich. Kinder, welche das 16. Lebensjahr voll⸗ 4% ,, mehr „ endet haben, werden hierbei nicht mitgezählt. Die Familienzulage kommt in Fortfall, wenn die Empfangsberechtigten zur Staats⸗ regelmäßigen 257 einkommenſteuer ein Einkommen von mehr als 9 500 ℳ verſteuern. Verſagt der Magiſtrat die Bewilligung einer Familienzulage, obwohl die Voraus⸗ ſetzungen nach den Grundſätzen vorliegen, ſo iſt davon der Stadtverordnetenverſammlung Mitteilung zu machen. Zu dieſen Anträgen des Ausſchuſſes beantragt nun Herr. Kollege Zietſch zunächſt, im erſten Abſatz die Worte: „kann auf ihren Antrag“ zu ſtreichen und ſtatt deſſen zu ſagen: „wird“ neben der Beſoldung uſw.; dann will er in Punkt 1 im zweiten Teil — ich werde das bei der Abſtimmung im einzelnen vorleſen — abweichende Sätze nor⸗ mieren, und endlich will er in einem dritten Punkt in Abfatz IV die Worte: „ein Rechtsanſpruch uſw. beſteht nicht“ ſtreichen. Die Anträge des Herrn Kollegen Zietſch gehen zweifellos weiter als die Ausſchußanträge; ich werde alſo über ſie zuerſt abſtimmen laſſen. Nun kommt Herr Kollege Zietſch, falls dieſe Anträge abgelehnt werden, noch mit einem Amendement zu den Ausſchuß⸗ anträgen, das ich vor der Abſtimmung über die Ausſchußanträge auch noch zur Abſtimmung bringen werde. Ich laſſe über die Abänderungsanträge des Herrn Kollegen Zietſch einzeln abſtimmen, zunächſt über den Antrag, in Abſatz I die Worte: „kann auf ihren Antrag“ zu ſtreichen und dieſen Satz zu faſſen: „wird neben der Beſoldung eine Fa⸗ milienzulage gewährt“ uſw. (Der Antrag wird abgelehnt.) Zum zweiten beantragt Herr Kollege Zietſch: dem Abſatz 1 2. Teil folgende Faſſung zu geben: * Bei 1, Kind 50 ℳ jährlich, b) bei 2 Kindernrnrnrnrn 100 „ 1 ) bei 3 Kinderrnrnrnrn 200 „ 1 d) bei 4 Kinderen 300 „ 10 e) bei 5 Kindernn 440 „, 1. f) bei 6 Kindern 500 „ „ g) bei über 6 Kinder 600 „ , (Der Antrag wird abgelehnt.) Drittens beantragt Herr Kollege Zietſch; in Abſatz IV ſind die Worte: „ein Rechts⸗ anſpruch auf deren Gewährung beſteht nicht“ zu ſtreichen. (Der Antrag wird abgelehnt.) Herr Kollege Zietſch beantragt nunmehr, zu den Ausſchußanträgen folgende Amendements an⸗ zunehmen — ich glaube, es wird am zweckmäßigſten ſein, über jede einzelne Kategorie einzeln abſtimmen zu laſſen —: Im Abſatz 1 Abſchnitt 2 (Ständige Arbeiter) zu ſagen: 1 bei 4 Kindern 10% ihres Arbeitslohnes, mindeſtens 150 ℳ. (Der Antrag wird abgelehnt.) Ferner: ſtatt „bei 5 Kindern 10% ihres regel⸗ mäßigen Arbeitslohnes, mindeſtens 150 ℳ, höchſtens 300 ℳ“ zu ſetzenn bei 5 Kindern 10% ihres Arbeitslohnes, mindeſtens 250 ℳ. (Der Antrag wird abgelehnt.)