258 Sitzung vom Statt: „bei 6 Kindern 15 % ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, höchſtens 450 ℳ. zu ſetzen: bei 6 Kindern 15% ihres Arbeitslohnes, mindeſtens 350 ℳ, höchſtens 450 ℳ. (Der Antrag wird abgelehnt. — Zurufe.) — Das iſt hier feſtgeſtellt; da gibt es keine Gegen⸗ probe, ſobald die Beiſitzer erklären: das Reſultat iſt derartig. — Endlich: über 6 Kinder 20%% ihres Arbeitslohnes, mindeſtens 450 ℳ, höchſtens 600 ¾. (Der Antrag wird abgelehnt.) Dann erſucht Herr Kollege Zietſch, in dem An⸗ trage des Ausſchuſſes das Wort „regelmäßigen“ vor „Arbeitslohnes“ zu ſtreichen. (Der Antrag wird abgelehnt.) Ich werde nunmehr über die Familienzulage nach den Anträgen des Ausſchuſſes in der zweiten Leſung — (Zurufe: 75001) — ich wollte über die einzelnen Teile abſtimmen laſſen; aber es dient zur Erleichterung, wenn ich dieſen Antrag zuerſt zur Abſtimmung bringe. Herr Kollege Frentzel beantragt, den Satz: Die Familienzulage kommt in Fortfall, wenn die Empfangsberechtigten zur Staatsein⸗ kommenſteuer ein Einkommen von mehr als 9500 ℳ verſteuern abzuändern und die Grenze auf 7500 ℳD herab⸗ zuſetzen (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Über die übrigen Teile des Ausſchußantrages will ich — ich ſetze Ihr Einverſtändnis voraus — in der Geſamtheit abſtimmen laſſen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem durch die Annahme des Antrages des Stadtv. Dr Frentzel abgeänderten Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: Punkt 1 der Grundſätze für die Ge⸗ währung von Familienzulagen ſoll lauten: Den in der ſtädtiſchen Verwaltung von Charlottenburg beſchäftigten Perſonen mit mehr als 3 Kindern, die ſich in ihrer Unter⸗ haltung befinden, kann auf ihren Antrag neben der Beſoldung eine Familienzulage gewährt werden nach folgenden Sätzen: 1 1. Beamten und Privatdienſtverpflichteten: bei 4 Kindern jährlich 150 Iℳ 5 300 , 450 7¹ 7¹ 1 % 6 7¹ „ mehr, 7 2. Ständigen Arbeitern: bei 4 Kindern jährlich 150 ℳ, 5 10% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, minde⸗ ſtens 150 ℳ, höchſtens 300 ℳ jährlich, 15% ihres re äßigen Arbeitslohnes, höch⸗ ſtens 450 ℳ jährlich, 20% ihres regelmäßigen Arbeitslohnes, ſtens 600 ℳ jährlich. 1 77 7% 1 mehr „ 77 höch⸗ ſonſt 9. Juni 1909 Kinder, welche das 16. Lebensjahr voll⸗ endet haben, werden hierbei nicht mitgezählt. Die Familienzulage kommt in Fortfall, wenn die Empfangsberechtigten zur Staats⸗ einkommenſteuer ein Einkommen von mehr als 7 500 ℳ verſteuern. Verſagt der Magiſtrat die Bewilligung einer Familienzulage, obwohl die Voraus⸗ ſetzungen nach den Grundſätzen vorliegen, ſo iſt davon der Stadtverordnetenverſammlung Mitteilung zu machen. Mit dieſer Anderung wird den Grundſätzen zugeſtimmt.) Zu den übrigen Beſchlüſſen des Ausſchuſſes liegen folgende Abänderungsanträge des Herrn Kollegen Zietſch vor (Unruhe) — ich bitte die Herren, da wir in der Abſtimmung ſind, doch gütigſt zu folgen; Sie wiſſen ſonſt ja nicht, worüber Sie abzuſtimmen haben. (Andauernde Unruhe.) — Ich muß wiederholt bitten, daß die Herren etzt ihre Plätze einnehmen; ſonſt können wir in der Abſtimmung nicht überſehen, wie das Ergebnis iſt. Alſo Herr Kollege Zietſch beantragt: Die Poſition 4 III „Magiſtratsaſſeſſoren“ zu ändern, wie folgt: Anfangsgehalt 5500 ℳ — Höchſtgehalt 8300 ℳ, während die Magiſtratsvorlage, die von Ihrem Ausſchuß angenommen worden iſt, lautet: Anfangs⸗ gehalt 5800 ℳ, Höchſtgehalt 8600 ℳ. Hier iſt alſo der Antrag des Magiſtrats und des Ausſchuſſes der weitergehende; ich werde daher hier zunächſt über den Ausſchußantrag abſtimmen laſſen, welcher gemäß der Magiſtratsvorlage die Skala auf 5800 bis 8600 ℳg bemeſſen will. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Damit iſt der Antrag Zietſch in dieſem Punkte gefallen. Zu Poſition F III1 — Techniker der Hoch⸗ und Tiefbauverwaltung — beantragt Herr Kollege Zietſch, an Stelle der vom Magiſtrat und Ausſchuß empfohlenen Skala von 3000 ℳ bis 4850 ℳ ein⸗ zuſetzen: 3200 bis 5300 ℳ; die einzelnen Stufen vorzuleſen, kann ich mir wohl erſparen. Hier iſt der weitergehende Antrag der Antrag des Herrn Kollegen Zietſch. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Zietſch ab.) Dann iſt ein Antrag des Herrn Kollegen Zietſch da zu den Privatdienſtverpflichteten: Po⸗ ſition Y — wiſſenſchaftlicher Hilfsarbeiter des Statiſtiſchen Amts, für den der Magiſtrat folgende Skala vorgeſchlagen hat: Monatsgehalt von 265 mit Steigerungen bis zu 440 ℳ, d. i. überſetzt 3180 ℳ? Anfangsgehalt und 5280 ℳ Schlußgehalt — dahin abzuändern, daß das Anfangsgehalt auf 250 ℳ feſtgeſetzt wird, dagegen die Steigerungen bis zu 460 ℳ gehen ſollen, das Jahresgehalt, das der Magiſtrat mit 3180 ℳ beginnen läßt, auf 3000 ℳ herabzuſetzen, die Zwiſchenſkala zu ver⸗ ändern — die muß ich allerdings einzeln vorleſen, kommen wir nicht zum Ziel —; im Endreſultat kommt Herr Kollege Zietſch auf 5520 ℳ. Ich bitte,