260 Sitzung vom ſchuſſes zu A I, II und 111 mit der gemäß dem Antrage des Stadtv. Dr Frentzel in den Grund⸗ ſätzen für die Gewährung von Familienzulagen angenommenen Abänderung.) Wir kommen nun zur Feſtſetzung der Ge⸗ hälter der Magiſtratsmitglieder vom 1. April 1909 ab. Wünſchen die Herren die einzelnen Sätze ver⸗ leſen zu haben? 2 (Wird verneint.) (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem in Druckſache Nr. 168 Seite 286/287 der Vorlagen abgedruckten Antrage des Aus⸗ ſchuſſes zu B.) Selbſtverſtändlich werden auch die Mittel in derſelben Weiſe zu bewilligen ſein wie für die anderen ſtädtiſchen Beamten. Es erübrigt nur noch die Beſchlußfaſſung über die Petitionen. (Die Verſammlung erklärt nach dem Antrage des Ausſchuſſes die eingegangenen Petitionen für erledigt.) Ich glaube, wir können auch jetzt noch die Schlußabſtimmung vornehmen, und ich bitte die Herren, die die Magiſtratsvorlage in ihrer Ge⸗ ſamtheit mit den eben vorgetragenen Anderungen und Feſtſetzungen annehmen wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) — Das iſt die große Mehrheit. Wir kommen nun zu dem Dringlichen Antrag der Stadtverordneten Meyer und Gen. betr. Einberufung eines außerordent⸗ lichen Deutſchen Städtetages. Antrag lautet: Magiſtrat zu erſuchen, die baldige Ein⸗ berufung eines außerordentlichen Deutſchen Städtetages zu betreiben zwecks Stellung⸗ nahme gegen die Beſtrebungen, die Mittel Der für die Reichsfinanzreform durch einſeitige Belaſtung der ſtädtiſchen Bevölkerung auf⸗ zubringen. Für dieſen Antrag iſt die Dringlichkeit beantragt worden. Ich glaube, einer Begründung der Dring⸗ Ichkeit bedarf es nicht. Wenn ich keinen Widerſpuch höre, nehme ich an, daß die Verſammlung die Dringlichkeit beſchloſſen hat. — Widerſpruch iſt nicht erfolgt; die Dringlichkeit iſt beſchloſſen. Ich gebe nunmehr dem Antragſteller zur Be⸗ gründung ſeines Antrages das Wort. Antragſteller Stadtv. Meyer: Meine Herren, nachdem dieſer Antrag erfreulicherweiſe bereits die Unterſchrift von Mitgliedern ſämtlicher Frak⸗ tionen dieſer Verſammlung gefunden hat, kann ich mich in der Begründung noch kürzer faſſen, als es ohnedies meine Abſicht war. Sie wiſſen alle, daß der urſprüngliche Entwurf der Reichsfinanzreform, ſoweit das Intereſſe der ſtädtiſchen Bevölkerung in Frage ſteht, weſentlich verſchlechtert worden iſt durch die Beſchlüſſe der Finanzkommiſſion des Reichstags. Sie wiſſen, daß diejenigen Steuern, die von der Regierung vorgeſchlagen worden ſind als die geſamte Be⸗ 9. Juni 1909 völkerung gleichmäßig belaſtende Beſitzſteuern, geſtrichen und erſetzt worden ſind durch ſolche Steuern, welche ausſchließlich oder doch vorzugs⸗ weiſe die in den Städten tätigen Erwerbsſtände treffen. Ich verweiſe auf die betreffenden Aus⸗ führungen, die vor mehreren Tagen in der Schöne⸗ berger Stadtverordnetenverſammlung gemacht worden ſind, und denen wir wohl alle zuſtimmen. Genau dieſelben Geſichtspunkte, die in Schöneberg dafür maßgebend waren, einen ähnlichen Antrag anzunehmen, ſind auch für uns vorhanden. Wenn ich an den erſten Punkt der Tagesordnung dabei nur anknüpfen darf, ſo werden wir uns ſagen müſſen, daß die Erhöhung der Gehälter, die ja erſt eine Folge einer ungerechten Wirtſchafts⸗ politik geweſen iſt, völlig nutzlos werden wird, wenn neue Ungerechtigkeiten abermals die ſtädtiſche Bevölkerung in allen ihren Teilen belaſten, und doch von der in ihrer Steuerkraft geſchwächten Bevölkerung nur um ſo ſchwerer getragen werden wird. Aber das iſt nur eine Begleiterſcheinung Sie werden alle anerkennen, daß nicht in dem beſchränkten Raum einer Antragsbegründung die mannigfachen Benachteiligungen der ſtädtiſchen Bevölkerung zu erörtern ſind, die in den Beſchlüſſen der Finanzkommiſſion des Reichstags enthalten ſind. Wir kennen ſie alle und kennen die Gefahr. Angeſichts der allgemeinen Empörung, die ſich dieſen Beſchlüſſen gegenüber kundgetan hat, an⸗ geſichts der Tatſache, daß, wie es ſcheint, endlich das Bürgertum zu einem entſchiedenen Widerſpruch erwacht iſt, dürfen die Vertreter der deutſchen Städte nicht zurückgeblieben ſein, um entſchieden ſür die ihnen anvertrauten Intereſſen einzutreten. Ich glaube, daß es einer weiteren Begründung nicht bedarf, und bitte Sie, den Antrag einmütig anzunehmen. (Bravo!) (Der Antrag der Stadtv. Meyer und Gen. wird einſtimmig angenommen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es iſt eine Anfrage eingegangen: Am 15. Februar 1905 iſt die Anleihe für Beſchaffung der Mittel für den Bau einer Bade⸗ und Schwimmanſtalt in der Nürn⸗ berger Straße bewilligt worden. Nach wiederholten zuſtimmend beantworteten An⸗ fragen iſt der Magiſtrat, zuletzt gelegentlich der Etatsberatung durch Beſchluß vom 17. März 1909, erſucht worden, die Vorlage über die Errichtung einer Badeanſtalt ſobald als möglich vorzulegen. Die Unterzeichneten richten an den Magiſtrat die Anfrage, wann die Stadt⸗ verordnetenverſammlung nunmehr dieſer Vorlage entgegenſehen darf. Unterzeichnet von Mitgliedern ſämtlicher Frak⸗ tionen. — Ich richte an den Magiſtrat die Anfrage, ob und wann er bereit iſt, dieſe Anfrage zu beant⸗ worten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrns: Ich bitte, die Sache wie gewöhnlich zu behandeln. Ich werde dem Magiſtrat Vortrag halten, und wenn der Magiſtrat bereit iſt, die Anfrage zu beantworten, werde ich mir erlauben, dem Herrn Stadtverord⸗ netenvorſteher das mitzuteilen.