Sitzung vom 23. Juni 1909 die Gründe, die dort als maßgebend hervorgehoben Krankenhausverwaltung, worden ſind, für äußerliche Gründe halte, die ich als durchgreifend nicht anerkenne. Was die ſonſtigen Gründe anlangt, ſo gibt der Magiſtrat zu, daß ſie nicht gleichwertig ſind. Aber ich ſelbſt möchte nicht unerwähnt laſſen, daß einige davon immerhin ernſter Art ſind. Wie dem auch ſei, wir ſind heute wohl nicht in der Lage, zu dieſer Angelegenheit weiter Stellung zu nehmen. Ich glaube aber ausſprechen zu müſſen, daß wir uns vorbehalten, bei gelegener Zeit wieder darauf zurückzukommen. Im übrigen ſtelle ich mit Befriedigung und Freude feſt, daß der Magiſtrat den ſämtlichen Be⸗ ſchlüſſen der Stadtverordnetenverſammlung beige⸗ treten iſt und die Auszahlung der erhöhten Gehälter und Löhne ſo rechtzeitig bewirken wird, daß die Beteiligten bereits am 1. Juli in deren Genuß ſich befinden werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Kaufmann: ordnung: Mitteilung betr. Arbeiterausſchüſſe. — Druck⸗ ſache 178. Stadtv. Gebert: Meine Herren, wir bedauern außerordentlich, daß der Magiſtrat den Wünſchen der Verſammlung nicht Rechnung getragen hat und daß der § 39, den wir zu ändern wünſchten, nicht in der gewünſchten Form geändert werden ſoll. Herr Kollege Meyer hat betont, daß es notwendig ſei, einesteils ſchon im Intereſſe der Selbſtver⸗ waltung dieſen § 39 ebenſo zu ändern oder zu for⸗ mulieren, wie es die Stadt Schöneberg getan hat. Wenn ich nicht irre, ging Herr Kollege Meyer von dem Geſichtspunkt aus, daß der Magiſtrat ſich nichts vergibt, wenn dieſer Wunſch in die Be⸗ ſtimmungen des Arbeiterausſchuſſes hineingeſetzt wird, anderſeits aber auch, daß rechtliche Be⸗ denken abſolut nicht vorliegen. Ich glaube wohl, daß es im Intereſſe aller liegt, daß das Selbſtverwaltungsrecht, worauf wir doch alle insgeſamt ein gewaltiges Gewicht legen, in allen unſeren Beſtimmungen ſoweit wie möglich zum Durchbruch gebracht wird, und gerade in dieſem Punkt 6 der Tages⸗ Falle haben wir ein gewaltiges und lebhaftes In⸗ tereſſe daran, daß das Selbſtverwaltungsrecht ſo⸗ weit wie möglich gewährleiſtet wird. Die Städte⸗ ordnung ſieht nach dieſer Richtung hin nichts vor, ſie kann nichts vorſehen, da ja die Bildung der Arbeiterausſchüſſe an und für ſich etwas ganz Neues iſt, und ich glaube, daß hier in keiner Weiſe der Magiſtrat Gefahr läuft, mit der Städteordnung und eventuell mit der vorgeſetzten Behörde zu kollidieren. Hier haben wir eine Gelegenheit, in die Beſtimmungen des Arbeiterausſchuſſes das hineinzulegen, was wir, die Stadtverordneten als ſolche, haben, und ich glaube, daß wir den Magiſtrat abermals bitten müſſen, er möge doch nach dieſer Richtung hin, ſagen wir einmal: nicht engherzig ſein, ſondern er möge recht weitherzig ſein und hier das geben, was eigentlich der Allgemeinheit ge⸗ bührt. 14 21 Ein weiterer Punkt, der mich eigentümlich berührt, iſt, daß es dem Magiſtrat nicht möglich war, mit den in Frage kommenden Gruppen, mit der Kanaliſationsdeputation und mit der 267 ſich zu verſtändigen über die Einführung eines Vertrauensmännerſyſtems oder aber auch über die Einführung des Arbeiter⸗ ausſchuſſes für die Kanaliſationsarbeiter. Ich bin der Überzeugung, daß, wenn der Magiſtrat ge⸗ waltiges Gewicht auf die ſchnelle Einführung der Arbeiterausſchüſſe legt bzw. gelegt hat, es ihm ein leichtes und ſchnelles ſein würde, mit den in Frage kommenden Gruppen in Verbindung zu treten. Ich habe perſönlich das Gefühl, als wenn vielleicht die Schaffung derArbeiterausſchüſſe für dieſe Kate⸗ gorien auf eine ziemlich lange Bank geſchoben wer⸗ den ſoll. Ich ſage: ich habe das perſönliche Emp⸗ finden, und ich möchte, daß ſo ſchnell wie möglich gerade für dieſe Kategorien der Arbeiterausſchuß geſchaffen wird, nicht erſt nach den Ferien. Denn es liegen meines Erachtens ſo viele Momente vor, die im Rahmen des Arbeiterausſchuſſes ſchon erledigt werden können, und ich wünſche, daß der Arbeiter⸗ ausſchuß nicht erſt nach den Ferien für dieſe Ka⸗ tegorien eingeſetzt wird, ſondern daß es ſo ſchnell wie möglich zu geſchehen hat. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, es geht dem Magiſtrat mit dem Arbeiterausſchuſſe beinahe ſo wie mit den Familienzulagen: es erregt den Anſchein wenigſtens, als ob er ſich zu allen guten Taten auch auf dieſen Gebieten erſt von der Stadtverordnetenverſammlung drängen laſſen muß. Ich möchte darauf hinweiſen, daß die Einrichtung der Arbeiterausſchüſſe aus der Initiative des Magiſtrats ohne jede Mitwirkung der Stadt⸗ verordnetenverſammlung bereits vor ungefähr ſechs Jahren gefloſſen iſt, und daß wir jetzt dieſe In⸗ ſtitution ausgedehnt haben. Wenn wir noch nicht in der Lage geweſen ſind, für die beiden hier in Frage ſtehenden Gruppen Kanaliſation und Krankenhaus, die Ermittelungen eintreten zu laſſen, die Herr Stadtv. Gebert wünſcht, ſo liegt das lediglich daran, daß die beiden Dezernenten abweſend ſind, und daß ſich die zuſtändigen Deputationen früher gegen dieſe Einrichtung ausgeſprochen haben. Es war natür⸗ lich nicht wohl möglich, in Abweſenheit der Dezer⸗ nenten einen Beſchluß, der früher unter ihrer Mit⸗ wirkung gefaßt worden iſt, über den Haufen zu werfen. Das iſt der einzige Grund, weshalb die Angelegenheit für dieſe Deputationen noch im Rückſtande iſt. Jedenfalls iſt das Vorurteil, als wenn der Magiſtrat die Sache hier verzögern oder hintertreiben will, in jeder Hinſicht unbegründet. Was nun die Frage wegen der Mitwirkung der Stadtverordnetenverſammlung bei dem Erlaß bzw. der Abänderung der Arbeiterausſchußbeſtim⸗ mungen betrifft, ſo kann ich, nachdem ich das Material, das mir zur Verfügung ſteht, habe prüfen können, Herrn Stadtv. Gebert nur in einem ein⸗ zigen Falle zuſtimmen: das iſt nämlich bezüglich der Stadt Schöneberg. In der Stadt Schöneberg hat der Magiſtrat dem Erſuchen der Stadtverord⸗ netenverſammlung ſtattgegeben. Unrichtig iſt es dagegen, daß die Stadt Berlin eine ähnliche Ein⸗ richtung getroffen habe, was ich ſchon neulich durch einen Zwiſchenruf richtigſtellte. Nach den neueſten Mitteilungen iſt in Berlin davon nicht die Rede. Die Beſtimmungen für Arbeiter⸗ ausſchüſſe ſind in Berlin von den einzelnen Werken erlaſſen und von dem Magiſtrat erledigt, nachdem nur über die generelle Frage, daß Arbeiter⸗ ausſchüſſe eingeſetzt werden ſollen, ein Gemeinde⸗