270 des Herrn Kollegen Hirſch zuzuſtimmen. leitet dabei der Geſichtspunkt, daß ſeine Befürch⸗ tung über die Handhabung derartiger Mitteilungen doch kaum zutrifft und bereits durch den Präzedenz⸗ fall widerlegt iſt, daß uns über die Errichtung dieſer Ausſchüſſe eine Mitteilung gegeben wurde, über die wir verhandelt und auf deren Gegenſtand wir einen ſehr weſentlichen Einfluß im Einvernehmen mit dem Magiſtrat ausgeübt haben. Abgeſehen davon aber ſcheint es mir auch nicht angemeſſen, uns eine Mühe zu machen, deren Ver⸗ geblichkeit wir nicht verkennen können. Wir haben bereits damals in der Ausſchußſitzung, der ja Herr Kollege Hirſch leider nicht beigewohnt hat, von dem Herrn Vertreter des Magiſtrats die ganz ein⸗ deutige Erklärung bekommen, daß er auf dieſe Anderung des § 39 nicht eingeht, und um unſere ſonſtigen Beſchlüſſe nicht zu gefährden, um das Ziel, das wir uns geſetzt haben, nach Möglichkeit zu erreichen, haben wir dort den Eventualbeſchluß gefaßt, daß dann wenigſtens die Mitteilung erfolgen ſoll, und dieſem Eventualbeſchluß iſt der Magiſtrat beigetreten, nachdem noch das vorige Mal Herr Bürgermeiſter Matting die Auslegung dazu ge⸗ geben hat, auf die ich vorhin angeſpielt habe. Unter dieſen Umſtänden verſprechen wir uns von einer Durchführung des Antrages des Herrn Kollegen Hirſch nur einen nutzloſen gegenſeitigen Kampf, den wir vermeiden wollen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen. 4 Stadtv. Dr. Stadthagen: Ich kann den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Meyer nur im weſentlichen zuſtimmen. Wenn ich nicht irre, bin ich derjenige geweſen, der im Ausſchuß ſeinerzeit den Antrag geſtellt hat; trotzdem liegt es mir und ſicher auch meinen Freunden vollkommen fern, aus dieſer kleinen Differenz, die ſich bei den weiteren Beratungen mit dem Magiſtrat ergeben hat, den Anlaß zu einem Konflikt zu entnehmen. Wir können uns nur darüber freuen, daß der Magiſtrat unſern übrigen Beſchlüſſen beigetreten iſt; wir können er⸗ warten, daß er uns auch in Zukunft ſämtliche Be⸗ ſchlüſſe, die er hinſichtlich der Arbeiterausſchüſſe faſſen wird, zugehen laſſen wird, und ich glaube, damit können wir uns zufrieden geben. Das übrige können wir der Zukunft überlaſſen. (Sehr richtig!) Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich muß mich darüber wundern, daß Herr Kollege Meyer und Herr Kollege Dr Stadthagen uns für das Entgegen⸗ kommen, das wir ihnen erweiſen, ſo wenig dankbar ſind. Machen Sie ſich doch klar, daß es ſich ur⸗ ſprünglich um einen Antrag handelt, auf den die Liberalen ſtolz ſind! Die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung hat dem Antrage zugeſtimmt; der Ma⸗ giſtrat verweigert die Zuſtimmung. Nun kommt eine Fraktion, die ſich bemüht, Ihre Anſchauung, die Anſchauung der Liberalen zu retten, ihr zum Siege zu verhelfen, und nun kommen Sie und ſagen: das lohnt uns gar nicht mehr. Das wirft ein charakteriſtiſches Licht darauf, wie wenig ernſt es Ihnen mit Ihren Anträgen iſt. Wäre es Ihnen ernſt damit, dann würden Sie die Gelegenheit ergreifen und eine Verſtändigung mit dem Ma⸗ giſtrat herbeizuführen ſuchen. Die Herren ſagen: durch die Annahme des Antrages würde ein Kampf hervorgerufen, das würde den Anlaß zu einem Konflikt geben. Nein, Sitzung vom 23. Juni 1909 Mich im Gegenteil: der Konflikt iſt da, wenn der Ma⸗ giſtrat einem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ verſammlung nicht zugeſtimmt hat, und wenn es eine Möglichkeit gibt, den Konflikt aus der Welt zu ſchaffen, dann iſt es eben die Beratung in einer gemeinſchaftlichen Kommiſſion. Aus dieſem Grunde möchte ich Sie bitten, den Antrag anzunehmen und damit zu beweiſen, daß Sie Anträge ſtellen nicht nur, damit ſie abgelehnt werden, ſondern um eventuell auch von dem Mittel, das die Städte⸗ ordnung gibt, Gebrauch zu machen und eventuell den Magiſtrat zu zwingen, dem Beſchluß der Stadt⸗ verordnetenverſammlung Folge zu leiſten. Vorſteher Kaufmann: Der Antrag des Herrn Kollegen Hirſch lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, auf Grund des § 36 der Städte⸗ ordnung eine gemeinſchaftliche Kommiſſion einzuſetzen, die mit dem Magiſtrat eine Eini⸗ gung über den Beſchluß vom 19. Mai betr. den Antrag zu § 39 der Beſtimmungen über die Errichtung und die Tätigkeit der Arbeiter⸗ ausſchüſſe herbeizuführen ſucht. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, wenn ich Sie bitte, dem Antrage Hirſch keine Folge zu leiſten, ſo geſchieht das nur deshalb, weil ich ver⸗ meiden will, daß ein Konflikt in Zukunft entſteht. Daß im Augenblick ein Konflikt nicht vorhanden iſt, darüber iſt, glaube ich, gar kein Zweifel und kein Streit; denn dann müßte auch jedesmal dann ein Konflikt vorhanden ſein, wenn Sie eine Vorlage des Magiſtrats ablehnen; das iſt genau vice versa. Ein Konflikt kann nur entſtehen und muß zum Austrag gebracht werden, wenn die Sache nicht auf ſich beruhen kann. Daß dieſe Sache nicht auf ſich beruhen kann, davon, daß Sie nicht zu Ihrem Rechte kommen, davon kann gar keine Rede ſein. Deshalb iſt keine Veranlaſſung zu einem Konflikt und zur Einſetzung einer gemeinſchaftlichen Kom⸗ miſſion. Stadtv. Meyer: Meine Herren, im Namen des Herrn Kollegen Dr Stadthagen und in meinem Namen danke ich Herrn Kollegen Hirſch für das Entgegenkommen, das er unſern Anregungen gegenüber als angebracht bezeichnet hat. Wir hoffen und wünſchen, daß er dieſes Entgegen⸗ kommen bei andern gelegeneren Anläſſen in die Tat umſetzen wird. (Stadtv. Hirſch: Wenn Sie wieder mal ver⸗ nünftig ſind, dann ja! — Heiterkeit.) Um ſo mehr bedaure ich, daß Herr Kollege Hirſch dieſer hübſchen humoriſtiſchen Wendung die meiner Anſicht nach ganz deplazierte Wendung beigefügt hat, es ginge aus unſerm Verhalten hervor, daß es uns nicht ernſt mit unſeren Anträgen wäre. Wir lehnen den Antrag, den Herr Kollege Hirſch geſtellt hat, ab aus der ſachlichen Erwägung heraus, daß er unzweckmäßig iſt und zu einem poſitiven Er⸗ gebnis nicht führen kann, nachdem bereits in einer ſehr ausführlichen Ausſchußberatung die Angelegen⸗ heit zu einer Erledigung geführt worden iſt; wir lehnen ihn ab, weil es uns eben grade ſo ernſt mit dem Arbeiterausſchuß iſt, daß wir unſere Reform⸗ vorſchläge, die der Magiſtrat angenommen hat, nicht gefährden wollen, indem wir eigenſinnig auf dem einen Punkt beſtehen. Wenn der Magiſtrat von 12 Abänderungsbeſchlüſſen, die wir gefaßt