274 Dagegen begrüße ich die Regelung, die für die Oberlehrerinnen getroffen iſt. Ich freue mich, daß der Magiſtrat die Gleichwertigkeit der männlichen und weiblichen Kräfte, welche dieſelbe Vorbildung genoſſen haben, anerkannt und durch⸗ geführt und das Gehalt lediglich nach dem Unter⸗ ſchiede der Arbeitsleiſtung differenziert hot, für den die Pflichtſtundenzahl den objektiven Maß⸗ ſtab bildet. Von der Beſoldungsordnung für die nicht akademiſch gebildete Lehrerſchaft ſteht, wie in der Magiſtrtasvorlage anerkannt iſt, im Vordergrunde die Ordnung für die Lehrer an den (6e⸗ meindeſchulen, die ungefähr die Hälfte aller der Regelung überhaupt unterworfenen Stellen inne haben. Und hier richtet ſich mein entſchiedener Widerſpruch zunächſt gegen den Vergleich, der in der Begründung zwiſchen den Lehrern — und infol ge davon auch zwiſchen den Rektoren und den Beamten gezogen iſt. Es wird der Lehrer verglichen mit dem Aſſiſtenten und dem ungeprüſten Sekretär, und dieſer Vergleich wird, wie wir gern zugeben, ſehr detailliert und ſehr ausgebreitet durchgeführt. Nun iſt es gewiß an ſich erforderlich und erwünſcht, ein Verhältnis zwiſchen der Beſoldung der Lehrer und der Be⸗ ſoldung der übrigen ſtädtiſchen Angeſtellten her⸗ zuſtellen. Aber, meine Herren, der Vergleich, der hier gezogen iſt, konn nicht gebilligt werden. (Stadtv. Dr v. Liszt: Sehr richtig!) Es iſt allbetannt, daß die preußiſche Lehrerſchaft ſeit Jahren die Gleichſtellung mit den Setretären der allgemeinen Staatsverwaltung wünſcht, und im Abgeordnetenhauſe iſt dieſem Wunſche von keiner Partei widerſprochen, von den links ſtehenden Parteien ausdrücklich zugeſtimmt morden. Ich mache kein Hehl daraus und ſpreche es offen aus, daß ich ebenfalls die Forderung für gerechtfertigt halte. Nun verkenne ich nicht, daß das grundſätzliche Anerkenntnis einer Forderung nicht ohne weiteres beſagt, daß ſie ſofort zur Verwirklichung gelangen kann: ich verkenne nicht, daß die finanziellen Ver⸗ hältniſſe des Gemeinweſens berückſichtigt werden müſſen. Aber, meine Herren, keinesfalls darf man, wenn man grundſätzlich die Forderung der preu⸗ ßiſchen Lehrerſchaft anerkennt, nunmehr, um der praktiſchen Durchführung des Anerkenntniſſes aus⸗ zuweichen, einen Vergleich ziehen zwiſchen ihr und einer andern Kategorie der Beamtenſchaft, welche geringer beſoldet iſt als diejenige, mit welcher wir ſie bisher verglichen haben, mit der wir den Ver⸗ gleich als richtig zugeſtehen. Ich bin aber auch der Anſicht, daß dieſer in der Vorlage, wie ich ſchon einmal ſagte, ſo außerordent⸗ lich präziſe durchgeführte Vergleich überhaupt un⸗ nötig iſt, weil es nicht erforderlich iſt, ſich hier ledig⸗ lich auf einen Vergleich zu ſtützen, daß es im Gegen⸗ teil etwas gegen ſich hat, zu ſchabloniſieren. Und es wird uns um ſo leichter werden, gerade von einer ſolchen Schablone abzuſehen, als wir bereits, und zwar der Anregung des Magiſtrats folgend, die Schablone ausgeſchaltet haben bei der Regelung der Gehälter der ſtädtiſchen Bureaubeamten und der ſtädtiſchen Techniker. Wir ſind damals der Forderung der ſtädtiſchen Techniker, mit beſtimmten einzelnen Klaſſen der ſtädtiſchen Bureaubeamten gleich geſtellt zu werden, nicht gefolgt, indem wir ſagten: es handelt ſich um verſchieden vorgebildete Kategorien, die verſchiedene Funktionen erfüllen, Sitzung vom 23. Juni 1909 und hinſichtlich deren eine abſolute Gleichſtellung nicht notwendig iſt. Was auf das Verhältnis der ſtädtiſchen Bureaubeamten zu den ſtädtiſchen Tech⸗ nikern zutraf, trifft in erhöhtem Maße auf das Ver⸗ hältnis der ſtädtiſchen Lehrer zu den übrigen ſtädtiſchen Angeſtellten zu, und deshalb lehnen wer nicht nur den in der Begründung der Vorlage an⸗ geſtellten Vergleich ab, ſondern wir möchten wün⸗ ſchen, daß eine ſchablonenhafte Vergleichung über⸗ haupt unterbleibt. Ich habe ferner die erheblichſten Bedenken gegen den Teil der Begründung der Vorlage, der die dort vorgeſchlagene Beſoldung für die Rektoren und Lehrer an den Gemeindeſchulen daraus her⸗ leitet, daß ſie gewiſſe Nebeneinkünfte aus ſtädtiſchen Mitteln beziehen. Sie wiſſen, daß ein⸗ mal Erwägungen darüber ſchweben, dieſe Neben⸗ einkommen zu beſeitigen, indem die in Betracht kommende Nebenbeſchäftigung der Pflichtſtunden⸗ zahl eingereiht werden ſoll. Aber ſelbſt wenn wir davon abſehen, ſo bleibt gegen die Berückſichtigung der Nebeneinkünfte ſchon das eine durchſchlagende Moment beſtehen, daß ſie nur einem Teil der ſtädtiſchen Lehrer zukommen, etwa 40% aber nach der Magiſtratsvorlage nichts davon haben. Wir können unmöglich auf einen Teil der Lehrer die Regelung zuſchneiden zuungunſten eines andern Teiles. Was die übrigen Kategorien anlangt, ſo ver⸗ ſage ich es mir aus den vorhin angeführten Gründen, hier auf die Bedenken im einzelnen einzugehen, namentlich auch auf gewiſſe Differenzierungen, auf die man vielleicht beſſer verzichten müßte. Es wird auch wieder Sache des Ausſchuſſes ſein, hier eine nähere Prüfung vorzunehmen. Die Familienzulagen — das wiſſen Sie, meine Herren — können der Lehrerſchaft nur in ſehr geringem Umfange zugute kommen. Es ſind nur diejenigen Kategorien damit zu bedenken, die nicht unter das Lehrerbeſoldungsgeſetz fallen: ihnen will ſie der Magiſtrat auch gewähren, und für die große Mehrheit der Verſammlung, die ſich in der vorigen Sitzung grundſätzlich für die Fa⸗ milienzulagen ausgeſprochen hat, wird es keinen Zweifel geben, daß ſie auch hier der Familienzulage wiederum zuſtimmt. Meine Herren, die Erhöhung der Ge⸗ hälter, die durchgängig in der Vorlage ſich findet, kann meines Dafürhaltens im allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. Sie beträgt durchſchnittlich für die Jahre 1908 und 1909 für den Kopf je 499. ℳ 14,57% pro Jahr. Aller⸗ dings bleibt die Erhöhung der einzelnen Kategorien und namentlich bei den großen Kategorien zurück hinter der Aufbeſſerung der ähnlich beſoldeten Be⸗ amtenkategorien. Die Magiſtratsvorlage begründet das damit, daß die bisherigen Zuſtände eine Be⸗ nachteiligung der Beamten enthielten, und daß dieſe Unebenheit nur ausgeglichen werden könnte, indem nunmehr den Lehrern eine prozentual ge⸗ ringere Erhöhung zuteil wird, als den Beamten zuteil geworden iſt. Ob und inwiefern das zutrifft, wird wiederum im Ausſchuſſe des näheren zu er⸗ örtern ſein. Einer beſonderen Würdigung im Zuſammen⸗ hange mit dieſer Vorlage bedarf meines Erachtens das Verhältnis zu den übrigen Ge⸗ mein de n. Ich darf daran erinnern, daß bei der Beratung der Gehälter für die Beamten, bei der Beratung der Löhne und auch bei der Beratung