Sitzung vom 23. Juni 1909 der Magiſtratsgehälter die Frage eine große Rolle geſpielt hat, wie andere Kommunen die betreffen⸗ den Kategorien geſtellt haben, und daß wir beſtrebt waren, hierbei eine gewiſſe Übereinſtimmung her⸗ zuſtellen, ſchon damit der Reiz, ſich nach unſerer Stadt zu melden und darin zu bleiben, für die beſten Kräfte jeder einzelnen Kategorie erhalten werde. Wegen der Beſoldung der Lehrer haben, wie auch aus der Vorlage hervorgeht, ſogar Ver⸗ handlungen zwiſchen den Groß⸗Berliner Kom⸗ munen geſchwebt, deren Ziel es war, eine einheit⸗ liche Regelung herbeizuführen. Die Verhandlun⸗ gen haben ein volles Ergebnis nicht gehabt, weil man die Verhandlungen lediglich auf die Lehrer beſchränkt und nicht den Zuſammenhang gefunden hat mit den Gehältern der Beamten, der dabei un⸗ bedingt notwendig war. Nun finden wir mit einer gewiſſen Schärfe in der Vorlage des Magiſtrats den Standpunkt ver⸗ treten, daß man kein Zugeſtändnis machen ſolle der „vorbehaltloſen Gleichmacherei“, und daß „keine Begünſtigung eintreten dürfe der wiederholt be⸗ klagten Konkurrenz der Gemeinden auf dem Ge⸗ biete der Beſoldungsordnungen“. Wir werden im allgemeinen dieſem Ausſpruche der Magiſtratsvor⸗ lage zuſtimmen können. Aber gerade weil er ſich lediglich in dieſer Vorlage findet, haben wir doch Anlaß, gewiſſen Konſequenzen, die aus dieſer ver⸗ einzelten Darlegung gezogen werden könnten, zu begegnen. Ich bitte deshalb, meine Auffaſſung hierzu äußern zu dürfen. Meine Herren, es liegt nicht nur im Intereſſe der Beteiligten, ſondern es liegt auch im Intereſſe der Bürgerſchaft, daß wir unſern Angeſtellten Ge⸗ hälter bieten, die nicht derart hinter denen anderer, namentlich benachbarter Kommunen zu⸗ rückbleiben, daß wir Gefahr laufen, daß ſich die beſten Kräfte von uns abwenden und dorthin zu⸗ wenden. Das trifft ebenſo wie auf die Beamten und Arbeiter auf die Lehrer zu, denen die Erziehung unſerer Jugend anvertraut iſt. Deshalb können wir uns dem Vergleiche mit den andern Kom⸗ munen und namentlich mit den. Nachbarkommunen nicht entziehen, ſo beliebt uns auch das Gegenteil vielleicht bei den andern Kommunen machen würde. Auf der andern Seite haben wir zu berück⸗ ſichtigen die Finanzlage der Stadt, haben wir zu berückſichtigen die individuellen Verhältniſſe, die ſich in unſerer Stadt herausgebildet haben, und wir werden auch über dieſe Geſichtspunkte nicht hinweggehen können. Verſucht man nun einander zu vereinigen, dieſe Erwägungen mit⸗ ſo ergibt ſich, da ß wir beſtrebt ſein müſſen, unſere An⸗ ſtellungsbedingungen nicht nur ab⸗ ſolut, ſondern auch im Verhältnis zu denen der andern in Betracht fommenden Gemeinden g ün ſt ig z u geſtalten, ohne dabei auch hierin 9 u g i uer ſchablonenhaften Gleich⸗ macherei et wa hinſichtlich jedes einzelnen Satzes oder gar zu einer uberbietung zu gelangen. Wenn dieſe Vorlage bei einzelnen Kategorien in auf⸗ fälliger Weiſe doch immerhin eine Abweichung von den Kommunen zeigt, die ich hier im Auge habe, ſo hoffe ich dennoch, daß auf der vorhin ge⸗ kennzeichneten Baſis ſich eine Verſtändigung er⸗ zielen laſſen wird, wobei ich insbeſondere an die Hebung der mittleren Stufen denke. Ich nähere 275 mich ja hierbei der Auffaſſung des Magiſtrats, der auch gerade in einer Erhöhung der den Beamten im mittleren Dienſtalter gewährten Sätze eine ſoziale Maßnahme erblickt, die er an andern Stellen in dankenswerter Weiſe getroffen hat. Erfreulich für mich iſt, daß der Magiſtrat hier ebenſowenig wie früher kleinliche finanzielle Geſichtspunkte in den Vordergrund ſtellt und die Zuſicherung, die wir der Lehrerſchaft gegeben haben, auch für ſich ausſpricht, daß ſie nicht darunter leiden ſoll, daß die Reviſion ihres Beſoldungsetats ſich hinter dem der übrigen Angeſtellten der Stadt verzögert hat. Meine Herren, ich hoffe, daß der Ausſchuß von 15 Mitgliedern, dem ich dieſe Vorlage zu über⸗ weiſen bitte, dazu gelangen wird, im Einvernehmen mit dem Magiſtrat die Beſoldungsordnung für unſere Lehrerſchaft ebenſo befriedigend zu ge⸗ ſtalten, wie es für die übrigen Angeſtellten der Stadt geſchehen iſt. (Bravo!) Stadtv. Zietſch: Meine Freunde ſchließen ſich den einleitenden Bemerkungen, mit denen der Herr Referent ſeine Anerkennung über die baldige Einbringung der Vorlage über die Lehrerbeſol⸗ dungsänderung Ausdruck gegeben hat, vollkommen an. Auch wir werden der Ausſchußberatung zu⸗ ſtimmen, und auch ich möchte mich hier auf die Hervorhebung allgemeiner und hauptſächlicher Ge⸗ ſichtspunkte beſchränken. Der Grundſatz, von dem ſich der Magiſtrat auch bei der Reviſion der Lehrerbeſoldungsſätze hat leiten laſſen, iſt, wie es in der Begründungsſchrift des Magiſtrats heißt, der geweſen, daß genau dasſelbe Verfahren, nach welchem die Beſoldungen der Be⸗ amten und die Löhne der ſtändigen Arbeiter ge⸗ ändert worden ſind, hier in bezug auf die Lehrer⸗ beſoldung durchgeführt worden iſt. Ich könnte mir einen ganzen Teil meiner Ausführungen erſparen unter Berufung auf die Ausführungen, die der Herr Referent gemacht hat. Da ich aber nicht weiß, wie die Rede des Herrn Referenten in der zweiten Leſung lauten wird, ſo werde ich jetzt das ſagen müſſen, was mir ſonſt eventuell erſpart bleiben würde, wenn ich nämlich mit Beſtimmtheit an⸗ nehmen könnte, daß dieſelbe Auffaſſung, die hier von dem Herrn Referenten dargelegt und ver⸗ treten worden iſt, durch ihn auch in der zweiten Leſung zur Geltung kommen wird. (Heiterkeit. — Stadtv. Meyer: Sehr fein geſagt!) Wir ſtützen uns da auf Erfahrungen, die wir vor allen Dingen auch bei der Vorlage der Beamten⸗ gehaltsreviſion gemacht haben. (Stadtv. Meyer: Zu machen glaubten!) Wir betrachten die Vorlage einmal unter Be⸗ rückſichtigung der Lehrerbeſoldung im Verhältnis zur Beamtenbeſoldung, das heißt zur Reviſion des Beamtenbeſoldungsetats, dann unter Berückſich⸗ tigung der Forderungen der einzelnen Kategorien der Lehrerſchaft untereinander; ferner ſtellen wir den Charlottenburger Beſoldungsetat für die Lehrer in Verhältnis zu den Lehrerbeſoldungsetats in benachbarten Gemeinden. Die Gleichſtellung der Lehrer mit den Aſſiſten⸗ ten und Magiſtratsſetretären, der Rektoren mit den Bürovorſtehern uſw., eine Gleichſtellung, die ſchein⸗ bar bei der Reviſion der Lehrerbeſoldung in ganz korrekter Weiſe und bis zum tz vom Magiſtrat durchgeführt worden iſt, ſcheint uns nicht in durchaus gerechter Weiſe durchgeführt worden zu ſein. An