276 und für ſich können auch wir das Zutreffende des Vergleichs zwiſchen den Lehrern und den Aſſiſten⸗ ten, Magiſtratsſekretären und Bürovorſtehern nicht anerkennen. Wir ſtellen uns da auf den Standpunkt der Ausführungen des Herrn Referenten und machen uns ſeine Anſicht vollkommen zu eigen. (Zuruf bei den Liberalen.) — Freilich bezieht ſich dieſe Zuſtimmung auch nur auf die Außerungen des Herrn Kollegen Meyer in erſter Leſung. (Heiterkeit.) Der Vergleich zwiſchen den Aſſiſtenten und Magiſtratsſekretären auf der einen Seite und der Lehrerſchaft auf der anderen ſcheint uns durchaus nicht glücklich geführt worden zu ſein; denn die Gehaltszahlen, abſolut betrachtet, ergeben, daß die Magiſtratsaſſiſtenten und Magiſtratsſetretäre ſich beſſer ſtehen als die Lehrer: bei der prozentualen Berechnung ſind die erſteren, wie auch in der Ma⸗ giſtratsbegründungsſchrift anerkannt wird, ohne weiteres günſtiger geſtellt als die Lehrer. Ich brauche die vergleichenden Prozentziffern nicht vor⸗ zutragen, ſie werden den Herren bekannt ſein. Der Magiſtrat glaubt aber, die ungüſtige abſolute Zahl, die ſich für die Lehrer ergibt, dadurch etwas beſſer erſcheinen laſſen zu können, daß er ſich auf die Erträgniſſe der Überſtundenarbeit der Lehrer beruft. Ich hätte auch die Frage an den Magiſtrat geſtellt, wie er denn die 40 % der Lehrer, die für die Uberſtundenarbeit nicht in Betracht kommen, weil ſie eine Gelegenheit, ſolche zu machen, nicht erhalten, berückſichtigen will. Tatſächlich würde alſo doch die ſehr ſchematiſche Gleichſtellung der Lehrer mit den Beamten nur auf 60 %. der Lehrerſchaft zutreffen. Ich muß aber auch im Namen meiner Freunde erklären, daß uns dieſe Bemerkung in der Magiſtratsbegründungsſchrift gar nicht gefallen hat. Wir ſind, wie Sie aus unſer n früheren Ausführungen wiſſen, prinzipielle Gegner der Überſtundenarbeit, auch der Überſtunden⸗ arbeit, die die Lehrerſchaft betrifft. Wir ſind um ſo mehr gegen die Überſtundenarbeit der Lehrer, weil ſie unſerer Auffaſſung nach nach ganz un⸗ gerechten Grundſätzen bezahlt wird. Die Über⸗ ſtundenarbeit der Lehrer wird nicht mit einem Auf⸗ ſchlage, ſondern geringer als die normale Arbeits⸗ zeit bezahlt. Die Pflichtſtunde der Lehrer kommt ungefähr auf einen Satz von 3,50 ℳ hinaus; für eine Überſtunde wird dem Lehrer aber nur 2 ſ gezahlt. Unſer Grundſatz iſt der, daß für Über⸗ ſtundenarbeit — eine Mehrleiſtung, die über den Rahmen des Normalen hinausgeht; denn damit iſt eine größere Aufwendung an Kraft verbunden — ein höherer Satz, als es der Normalſatz iſt, gezahlt werden muß. Hier ſehen wir leider die umgekehrte Erſcheinung. Dann berührt uns auch noch die Auf⸗ faſſung des Magiſtrats ganz ſonderbar, daß der Ertrag der Überſtundenarbeit der Lehrer als ein Teil des regelmäßigen Dienſteinkommens be⸗ trachtet wird. Als wir in der letzten Sitzung darüber ſtritten, ob für die ſtädtiſchen Arbeiter der Ertrag der Überſtundenarbeit dem regelmäßigen Ver⸗ dienſte zugerechnet werden müßte, hat ſich der Magiſtrat, bedauerlicherweiſe auch die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung, auf den Stand⸗ punkt geſtellt, daß der Überſtundenlohn nich t zum regelmäßigen Verdienſt gerechnet werden dürfe. Auch ſagte man, unſere Anſicht könne man ſchon deswegen nicht gelten laſſen, weil man der Über⸗ ſtundenarbeit überhaupt entgegentreten müſſe. Ich Sitzung vom 23. Juni 1909 wundere mich daher um ſo mehr, daß man hier die Überſtundenarbeit der Lehrer ſo ſtark ins Vorder⸗ treffen gerückt hat. Gewiß, es gibt eine Möglichkeit, unter deren Vorausſetzung man auch die Über⸗ ſtundenarbeit der Lehrer in gewiſſer Beziehung rechtfertigen könnte, wenn es nämlich durch die Überſtundenarbeit dem Lehrer möglich gemacht werden ſoll, über die Maximalſätze der durch das Lehrerbeſoldungsgeſetz gezogenen Gehaltsgrenze hinauszukommen. Wenn man aber die Überſtunden⸗ arbeit der Lehrer benutzt, um ſie in ihren Ein⸗ kommensverhältniſſen beſſer zu ſtellen, als ſie auf Grund der preußiſchen Lehrerbeſoldungsgeſetz⸗ gebung geſtellt werden können, dann ſoll man auch die Überſtunden nicht ſchlechter bezahlen als die Pflichtſtunden, ſondern mit einem entſprechenden Aufſchlag. Man hat auch angeführt, daß die Lehrer durch die Üverſtundenarbeit eine amtliche Tätigteit über die normale Grenze hinaus entfalten können, für welche ſie noch beſonders bezahlt würden, was bei den Beamten ganz ausgeſchloſſen wäre, weil ſie die Überſtunden nicht bezahlt bekommen. Ganz recht, die Beamten bekommen die Überſtunden, die ſie im Dienſte der Stadt zu verrichten haben, nicht bezahlt. Aber es gibt eine ganze Reihe von ſtädtiſchen Beamten, Magiſtratsſekretären uſw., die auß er amtlich ſehr ſtark nebenbeſchäftigt ſind und teilweiſe ſogar aus dieſer Nebenbeſchäftigung ſehr weſentliche Einkünfte zichen. En Lehrer, der ja nicht nur vormittags den Unterricht in der Schule zu verſehen, ſondern auch nachmittags beim Korr⸗ gieren der Hefte uſw. ſeine amtliche Tätigkeit aus⸗ zuüben hat, wird gar nicht in der Lage ſein, n ſolchem Umfange Nebenarbeiten auszuführen, wie es manchem Beamten möglich iſt. Dann wenden wir uns gegen die ſchematiſche Gleichſtellung der Lehrerſchaft mit den Aſſiſtenten und Magiſtratsſekretären noch aus einer anderen Erwägung heraus. Selbſtverſtändlich, wenn man auf dem Standpunkte ſteht, daß die Beſoldung die Empfänger nur in die Lage verſetzen ſoll, das Leben führen zu können, das heißt, daß die Beſoldung eine Alimentierung iſt, dann iſt es ja egal, was der Betreffende leiſtet. Auf dieſem Standpunkte ſteht doch aber die heutige Wirtſchaftsordnung durchaus nicht; heute wird die Beſoldung mehr als eine Honorierung denn als eine Alimentierung be⸗ trachtet, es wird bei der Bezahlung des einzelnen in Rückſicht gezogen, in welchem Verhältn's ſeine Leiſtung zu der Leiſtung der Geſellſchaft, zu allen übrigen ſteht. Wenn Sie das hier gelten laſſen wollen, dann ſind wir der Überzeugung — un⸗ beſchadet der vollen Anerkennung der Tätigkeit und auch Nützlichkeit der Magiſtratsſekretäre und Aſſiſtenten —, daß die Tätigkeit der Lehrerſchaft in ſozialer Beziehung ganz anders eingeſchätzt werden muß als die der Magiſtratsſekretäre und Aſſiſtenten. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Deswegen wenden wir uns gegen die ſchematiſche Gleichſtellung der Lehrerſchaft mit den Beamten, beſonders mit den Sekretären und Aſſiſtenten. Wir ſind ſelbſtverſtändlich auch für die Ge⸗ währung der Familienzulage an die Lehrer, und wir bedauern, daß die Geſetzgebung Schranken errichtet hat, die es der Stadt unmöglich machen, allen Lehrern, vor allen Dingen den Volksſchul⸗ lehrern, die Familienzulage zu gewähren. Da aber in der Begründungsſchrift des Magiſtrats an⸗ gedeutet worden iſt, daß der Magiſtrat verſuchen wird, auf eine andere Art und Weiſe für die in