Sitzung vom 23. Juni 1909 279 zwiſchen den mittleren Bürobeamten und den Lehrern durchführt. Wenn Sie dieſe Normaletats vergleichen, werden Sie finden, daß der Normaletat unſerer Lehrer zwiſchen dem Normaletat der Aſſiſtenten und dem Normaletat der Sekretäre ſteht, und daß der Normaletat der Rettoren ſich grundſätzlich mit dem Normaletat der Bürovorſteher deckt. In unſerer Petition an die Häuſer des Land⸗ tages vom 26. November 1904, welche erſt vor wenigen Tagen in dem letzten Geſchäftsbericht des hieſigen Lehrervereins unter beſonderer Anerken⸗ nung ihrer Bedeutung an die Spitze des Berichts geſtellt iſt, ſteht folgender Satz: Unſere Lehrer hatten bisher ein Gehalt, das dem der mittleren Verwaltungsbeamten beinahe gleich kam. Die Stadt Schöneberg ſagt in ihrer Vorlage — wenn ich die hier zum Vergleich heranziehen darf —: Durch Annäherung der Lehrerbeſoldung an die Beſoldung gewiſſer Beamtenklaſſen, bei den Volksſchullehrern an die mittleren Subalternbeamten, bei den Oberlehrern an die Richter und Regierungsräte, ſoll die Gleichwertung der Lehrer mit den ent⸗ ſprechenden Beamten zum Ausdruck gebracht werden. Und zur Begründung der Schöneberger Vorlage wird geſagt: IIm übrigen haben wir die Sätze ſo ge⸗ wählt, daß wir von der endgültigen An⸗ ſtellung ab bis zu der dann folgenden ſiebenten Gehaltsſtufe die gleiche Beſoldung gewähren, wie ſie die Aſſiſtenten bei uns erhalten. Meine Herren, das ſcheint in Schöneberg voll⸗ ſtändig anſtandslos durchgegangen zu ſein, während, es hier zu erheblichen Mißverſtändniſſen Ver⸗ anlaſſung gibt. Wir haben Ihnen aber in unſerer Überſicht über die Lehrer⸗ und Beamtengehälter meiner Anſicht nach den Nachweis geführt, daß unſere Normaletats — wie geſagt, immer, ſoweit man überhaupt einen Vergleich zulaſſen will — durch⸗ aus nicht die Lehrer hinter die Beamten zu⸗ r ü ck ſtellen, es ſei denn in den letzten Dienſtalters⸗ ſtufen, wo das Geſetz uns im Wege ſteht; bis zum 20. Dienſtjahre werden Sie ſelbſt bei der größten Genauigkeit der Rechnung mir nicht nach⸗ weiſen können, daß die Lehrergehälter hinter denen der entſprechenden Beamtenklaſſen zurück⸗ ſtehen. Erſt vom 20. Dienſtjahre an ungefähr wird ſich der Einfluß des Umſtandes geltend machen, daß in den oberſten drei Dienſtaltersſtufen die zu⸗ läſſigen Maximalgehälter durch das Geſetz be⸗ ſchränkt ſindgd. 4 Wenn der Herr Referent davon geſprochen hat, daß die Forderung der Lehrerſchaft immer gelautet habe, ſie wollten mit den Sekretären der all⸗ gemeinen Verwaltung gleichgeſtellt werden, ſo dürfte das nicht zutreffend ſein. Die Forderung hat allgemein immer gelautet: mit den mittleren Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung. (Stadtv. Otto: Nein!) — Dann will ich nicht weiter darauf eingehen. So habe ich die Forderung immer verſtanden, und ſo iſt ſie auch von andern Stellen verſtanden worden. Im übrigen iſt bei uns ja zweifellos auch die Gleich⸗ ſtellung mit den Stadtſekretären faſt ſoweit durch⸗ geführt, wie es nach den Beſtimmungen des Ge⸗ ſetzes möglich war. Meine Herren, dann iſt viel Abfälliges über unſere Berechnung der Nebeneinkünfte geſagt worden. Der Herr Referent hat gemeint, man dürfe ſchon um deswillen nicht mit den Neben⸗ einkünften rechnen, weil ja für die Zukunft in Aus⸗ ſicht genommen ſei, daß die Nebeneinkünfte durch Aufnahme der betreffenden Leiſtungen in die Pflichtſtundenzahl beſchränkt werden ſollten. Das dürfte ſich nur auf einen ganz kleinen Teil der Nebeneinnahmen beziehen, nämlich auf diejenigen Stunden, die bisher in den ſogenannten Nachhilfe⸗ klaſſen geleiſtet worden ſind; es beſteht wenigſtens die Erwägung, dieſe in die Pflichtſtundenzahl hineinzuziehen. Aber alle Nebeneinnahmen aus Spielkurſen, Schwimmkurſen, dem obligatoriſchen Fortbildungsſchulunterricht uſw. werden nach wie vor beſtehen bleiben, weil ſie gar nichts mit der Pflichtſtundenzahl zu tun haben, ſondern ganz außerhalb des eigentlichen Tätigteitsgebietes der einzelnen Lehrer geleiſtet werden. Hierbei nur die eine Bemerkung, meine Herren, daß der Hinweis darauf, daß die Beamtenſchaft ja Nebeneinnahmen privater Natur habe, die angeblich die Lehrer nicht haben ſollten, zweifellos nicht zutrifft. Soviel Sachkenntnis dürfen Sie uns nun auch zutrauen, denn wir haben ja eine gewiſſe Kontrolle darüber. Daß die Lehrerſchaft mindeſtens ebenſo viele außer⸗ dienſtliche Nebeneinnahmen hat wie die Beamten⸗ ſchaft, das wird wohl von keiner Seite beſtritten werden können. Wir haben das aber gar nicht er⸗ wähnt, weil uns das in Verbindung mit der Beſol⸗ dungsordnung nichts angeht, das zahlen wir ja nicht. Wenn jemand auf dem Standpunkt ſteht, daß wir dieſe Nebeneinnahmen überhaupt nicht berückſichtigen ſollen, weil ja nicht ſämtliche 100%, ſondern nur 60% unſerer Lehrerſchaft daran be⸗ teiligt ſind, ſo will ich über dieſen Standpunkt nicht mit ihm ſtreiten. Aber wir haben ja dieſe Neben⸗ einnahmen auch nur als ein Plus der Einnahmen unſerer Lehrer erwähnt. Wir führen Ihnen den Nachweis, daß das normale Gehalt unſerer Lehrer annähernd — ſoweit die Möglichkeit dazu geſetzlich gegeben iſt — den Gehältern unſerer Beamten gleichkommt, und weiſen nur darauf hin, daß als Plus dieſe Nebeneinnahmen der Lehrerſchaft noch hinzukommen. Daß man uns daraus einen, Vorwurf macht, das kann ich beim beſten Willen nicht ver⸗ ſtehen und begreifen. Kein Menſch hat dieſe Nebeneinnahmen in Anrechnung gebracht auf die Gehaltsregulierung, es iſt nur im Sinne eines unterſtützenden Moments darauf hingewieſen wor⸗ den, daß dieſe Nebeneinnahmen noch beſtehen. Im allgemeinen habe ich den Eindruck, daß Sie in vieler Hinſicht mehr mit Sentiments als mit ſachlichen Gründen unſere Vorlage bekämpft haben. (Widerſpruch.) Ich glaube, es ſind keine grundſätzlichen Bedenken, die ſich bisher herausgeſtellt haben. Derartigen Empfindungen kann man allerdings nicht mit einer zwingenden Logik, mit einem mathematiſchen Nach⸗ weiſe zu Leibe gehen; aber ich glaube doch, daß es die Möglichkeit gibt, ſich über derartige Sentiments auseinanderzuſetzen und, wenn der gute Wille vor⸗ handen iſt, ſich darüber zu verſtändigen. Das hoffe ich zuverſichtlich. 11 1 Meine Herren, nur noch ein paar Worte über den Vergleich, den der Herr Referent gezogen hat zwiſchen den Direktoren und den Oberlehrern an