280 Sitzung vom 23. Juni 1909 den höheren Lehranſtalten. Ich nehme an, daß er bei eigenem ſelbſtändigem Studium der Vorlage zu dieſer Ausführung durch eine Eingabe veranlaßt worden iſt, die die Oberlehrer unſerer höheren Lehr⸗ anſtalten mir wenigſtens heute haben zugehen laſſen. Ich halte einen großen Teil dieſer Aus⸗ führungen ſchon jetzt bei flüchtigem Durchſehen für nicht zutreffend. Wenn es dort z. B. heißt: Im Gegenſatz zu dieſem für die Oberlehrer ausgeſprochenen Grundſatz — daß nämlich die ſtaatlichen Normen maßgebend ſein ſollen — iſt der Magiſtrat bei ſämtlichen anderen Kate⸗ gorien über die ſtaatlichen Sätze hinausge⸗ gangen, und bei den Direktoren erkennt er nicht nur ausdrücklich an uſw., ſo trifft dieſer Satz nicht zu. Überall da, wo ſtaat⸗ liche Normen beſtanden, ſind ſie von uns zugrunde gelegt worden, mit der einzigen Ausnahme, ſoweit ich ſehe, für die akademiſchen Zeichenlehrer, weil dort von Anfang an bei uns ganz andere Grund⸗ ſätze beſtanden haben, die eine hiſtoriſche Bedeutung erlangt haben. An anderen Klaſſen, vor allen Dingen bei der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule, ſind die ſtaatlichen Sätze ohne weiteres übertragen worden und auch bisher ſchon zur An⸗ wendung gelangt. Auch bei den Oberlehrern iſt im großen und ganzen bis auf die Gewährung einer Ortszulage dieſer Modus zur Anwendung ge⸗ kommen. Wenn nun aber beſonders auf die Di⸗ rektoren hingewieſen wird, weil dort der Magiſtrat von den ſtaatlichen Grundſätzen abgewichen ſei, ſo möchte ich ſchon heute hier darauf aufmerkſam machen, daß der Umfang der Tätigkeit unſerer Direktoren — auch relativ — ein ganz anderer iſt als der der Oberlehrer. Bei den Oberlehrern wird man für Berlin und die Nachbargemeinden ohne weiteres annehmen können, daß überall die An⸗ forderungen an die Leiſtungen der betreffenden Herren dieſelben ſind. Für die Direktoren iſt ein außerordentlicher Unterſchied ſchon dadurch ge⸗ ſchaffen, daß die Charlottenburger Anſtalten faſt ausnahmslos nicht nur im Vergleich zu Groß⸗ Berlin, ſondern zu der ganzen Monarchie die größten ſind, und daß infolgedeſſen viel höhere Anforderungen an die Direktoren dieſer Anſtalten als in entſprechendem Verhältnis an die an den Anſtalten wirkenden Oberlehrer geſtellt werden. Im einzelnen auf die Argumente einzugehen, be⸗ halte ich mir für die Ausſchußverhandlung vor. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Meyer (Schlußwort): Meine Herren, ich kann nicht ſagen, daß die Aus⸗ führungen des Herrn Bürgermeiſters mich haben überzeugen und von meinen Anſchauungen, die ich vorhin dargelegt habe, abbringen können. Ich muß ihm zunächſt widerſprechen, wenn er der Meinung iſt, daß ich mich zum Interpreten der Stimmung der Lehrer in dem Sinne gemacht habe, daß ich die Stimmung der Lehrer auf mich habe einwirken laſſen. Die Deputationen der Lehrer⸗ ſchaft, die bei mir waren, wiſſen, daß alle Bean⸗ ſtandungen, die ich hier gezogen habe, meinerſeits bereits gezogen waren, bevor ich mit den Lehrern überhaupt geſprochen hatte. Ich habe mich heute abſichtlich bemüht, alle Sonderwünſche, die mir von ſeiten der Lehrerſchaft mitgeteilt worden ſind, zu unterdrücken und lediglich die allgemeinen Ge⸗ ſichtspunkte zum Ausdruck zu bringen, die ſich mir aufgezwungen haben. Ebenſo irrig iſt die Anſicht des Herrn Bürgermeiſters, daß die Eingabe der Oberlehrer mich beeinflußt habe. Die Notizen, die ich mir gemacht und an die ich mich, wie Sie wohl geſehen haben, ziemlich peinlich gehalten habe, ſind entſtanden, bevor die Eingabe der Oberlehrer in meinen Händen war. Ich habe ſie danach nicht geändert. Nachdem ich das vorausgeſchickt habe, wird der Herr Bürgermeiſter mir vielleicht zugeben, daß ich unbeeinflußt und objektiv an die Betrachtung der Arbeit herangegangen bin. Die Stellung, die ich gegenüber den übrigen Beſoldungsvorlagen ein⸗ genommen habe, ſchützt mich vor dem Vorwurf, daß ich irgendwie animos gegen die Verfaſſer dieſer Vorlage bin. Angeſichts der Anſchauungen, die der Herr Bürgermeiſter hier dargelegt hat, muß ich aber doch noch einmal meinen von dem ſeinen ſachlich abweichenden Standpunkt zum Ausdruck bringen. Ich kann mich durchaus nicht dem an⸗ ſchließen, was er hinſichtlich des Verhältniſſes zwiſchen unſerer Stadt und den Nachbargemeinden ausgeführt hat, und ebenſo nicht demjenigen, was er ausgeführt hat über den Vergleich zwiſchen den Lehrern und den betreffenden Beamtenkategorien. Der Herr Bürgermeiſter ſagt, die nächſten Nachbarſtädte dürfte man nicht allein betrachten, man ſollte das Geſamtbild betrachten. Ja, Kroto⸗ ſchin und Liſſa können wir hier nicht zum Vergleich heranziehen, ſondern wir müſſen uns auf die Städte beſchränken, die dieſelben Lebensbedingungen haben wie die unſrige, auf die teuren Großſtädte. (Bürgermeiſter Matting: Selbſtverſtändlich!) Der Kreis dieſer Städte iſt ein ſehr geringer. Wir müſſen ganz beſonders die Kommunen von Groß⸗ Berlin heranziehen, ſchon weil ſie in einem örtlichen Zuſammenhange ſtehen, der es unmöglich er⸗ ſcheinen läßt, die eine ohne Rückſicht auf die andere zu betrachten. Nun meint der Herr Bürgermeiſter — und das iſt ja zweifellos richtig —, daß unſere Lehrerſchaft eine ſo große Menge guter Kräfte hervorbringe, daß die wenigen Kommunen, die beſſere Gehälter ge⸗ währen, uns nicht das geſamte gute Lehrermaterial wegnehmen können. Trotzdem müſſen wir da doch auf dem Standpunkt ſtehen, daß das Beſte gerade gut genug iſt, und das Beſte iſt nie ſo zahlreich, als daß man nicht alles daran ſetzen ſoll, um es an ſich zu feſſeln. Der Herr Bürgermeiſter hat geſagt, wir dürfen nicht die andern überbieten. In dieſer Beziehung bin ich völlig ſeiner Anſicht. Ich bin auch nicht der Meinung — das habe ich ja betont —, daß wir genötigt wären, ſchematiſch die Sätze anderer Städte nachzuahmen. Aber ich muß nach wie vor von der Hand weiſen, daß wir uns in den Hintergrund drängen laſſen, daß wir darauf keine Rückſicht nehmen, ob andere Städte beſſer be⸗ ſolden. Der Herr Bürgermeiſter hat ja nachher inſofern ſeine Ausführungen etwas eingeſchränkt, als er zu beweiſen geſucht hat, daß auch die Schöneberger Beſoldung dieſelbe Grundlage hat wie die Ma⸗ giſtratsvorlage, indem ſie bei Bemeſſung der Lehrer⸗ gehälter an die Aſſiſtentengehälter anknüpft. Selbſt wenn es der Fall wäre, ſo iſt das bei Schöneberg etwas ganz anderes, weil Schöneberg einfach die Maximalgehälter bewilligt, die nach dem Geſetze möglich und der ſtaatlichen Genehmigung fähig ſind, und da iſt es natürlich für die Lehrer uner⸗