281 (Gemeinde Schöneberg will infolgedeſſen die Bahn] wenn es ihn nicht braucht. nicht bauen; dann iſt es unrationell und auch unklug, die Gemeinde dazu zwingen zu wollen, die Bahn gegen ihren Vorteil zu bauen, obgleich ſie ſieht, daß der Bau unrentabel iſt. Oder aber die Bahn hat für uns einen Nutzen und wir wünſchen ihre Fortſetzung; dann wird ſich auch derſelbe Vorteil und die Notwendigkeit der Weiterführung der Bahn für Schöneberg ergeben, und die Bahn würde gebaut werden, gleichgültig, ob vertraglich die Notwendigkeit dazu ausgeſprochen war oder nicht. — Auf die übrigen kleineren Beſtimmungen bezüglich der Fahrplaneinrichtung, bezüglich unſeres Rechtes, die Konzeſſion wieder zurücknehmen zu können, falls Schöneberg den Bahnbau nicht unternimmt, will ich nicht eingehen, darüber werden wir uns im Ausſchuſſe unterhalten. Nun komme ich zu demjenigen Punkte, der meiner Meinung nach einzig und allein eine Aus⸗ ſchußberatung notwendig macht, und das iſt der Bau des gemeinſamen Untergrund⸗ bahn ho f s. Sie erſehen aus der Vorlage, daß wir uns bereits heute, wo die Angelegenheit ſich noch in einem ſehr frühen Stadium befindet, ver⸗ pflichten ſollen, an dieſem gemeinſamen Unter⸗ grundbahnhof teilzunehmen. Das kann eine Aus⸗ gobe von praeter propter 1/2 Million für uns bedeuten. Meine Herren, wenn Sie ſich die Sache überlegen, ſo können folgende Fälle in Frage kommen. Es wird entgegen der hier ausge⸗ ſprochenen Vorausſicht der gemeinſame Unter⸗ grundbahnhof Nollendorfplatz überhaupt nicht ge⸗ baut, weil entweder die Behörde die Zuſtimmung verſagt oder beide Gemeinden im Laufe der Zeit varüber einig werden, daß der Bau dieſes Bahn⸗ hofs überflüſſig iſt. Dieſer Fall kann für die Be⸗ trachtung ausſcheiden; dann haben wir keine Laſten, aber auch keinen Vorteil. Als zweiter Fall kann eintreten, daß Schöneberg ſeine Bahn weiter nach Berlin fortſetzt, und zwar zu einer Zeit, wo wir ebenfalls den gemeinſamen Bahnhof benutzen können, wo wir mit unſerer Trace in dieſen Bahn⸗ hof einmünden. Das wäre ſehr gut für uns; denn tun wir das, ſo brauchen wir den Bahnhof, und wir würden ſeinen Bau für die Hälfte der Koſten er⸗ reichen — alſo durchaus ein Vorteil für uns. Ein gleicher, ja ein noch größerer Vorteil liegt für uns dann vor, wenn wir den Bau des Bahnhofs wünſchen und aus unſerm Intereſſe heraus in die Hand nehmen. Dann muß uns Schöneberg die Hälfte der Koſten erſtatten. Wir kommen auf dieſe Weiſe zu einem billigen und ſehr zweckmäßigen Bahnhofe, zweckmäßig deshalb, weil er uns die Umſteigemöglichkeit und überhaupt die Möglich⸗ keit der Fahrtfortſetzung nach den verſchiedenſten Seiten gibt. Endlich aber kommt der vierte Fall in Betracht: Schöneberg geht nach Berlin, und zwar zu einer Zeit, wo wir entweder unſer Bahn⸗ projekt noch nicht ausgeführt oder es zurückgeſtellt haben, wo wir vielleicht der Anſicht ſind, daß wir es aus irgendeinem Grunde überhaupt nicht aus⸗ führen können. Dann ſind wir doch verpflichtet, zu den Koſten die Hälfte beizutragen, ohne zu⸗ nächſt wenigſtens einen erſichtlichen Vorteil zu haben. Ich gebe ohne weiteres zu, daß dieſer Fall ſehr unwahrſcheinlich iſt. Wahrſcheinlich würde in dieſem Falle überhaupt der Bau des gemeinſamen Bahnhofs nicht zuſtande kommen; denn Schöneberg wird ſich nicht einen ſo großen und ſchwer zu verwaltenden Bahnhof bauen, Sitzung vom 23. Juni 1909 Es wäre auch dann immer noch die Möglichkeit gegeben, daß wir unſer Recht, in dieſen Bahnhof einzumünden, an die Hoch⸗ und Untergrundbahngeſellſchaft bzw. an die Wilmersdorfer Bahn abtreten, die wahr⸗ ſcheinlich mit Freude dieſe Möglichkeit benutzen würde, auf dieſe Weiſe ihre Bahn an die Stamm⸗ linie anzuſchließen. Es könnte aber auch der Fall eintreten, daß die Wilmersdorfer Bahn nicht ge⸗ baut wird, auch die Charlottenburger Bahn nicht, und daß nur die Schöneberger Bahn ſo reüſſiert, daß ſie auch nach Berlin hineingelegt wird. Ich gebe zu, daß dieſer Fall außerordentlich unwahr⸗ ſcheinlich iſt. Es laſſen ſich bezüglich dieſes Falles noch eine ganze Reihe Varianten aufſtellen, und das iſt der Punkt, über den wir uns im Ausſchuß mit den Vertretern des Magiſtrats noch einmal unterhalten wollen. Ich möchte hiermit meine Betrachtung über die Untergrundbahn abſchließen und gehe zu den zweiten Teil der Vorlage, zu der Grenzregulierun⸗ über. So kompliziert und ſchwerwiegend die erſte Vorlage iſt, ſo einfach und klar liegen hier die Ver⸗ hältniſſe, und ich kann mich mit wenigen Worten dazu äußern. Meine Herren, unſere Grenzverhältniſſe in der Motz⸗, Paſſauer und Geisbergſtraße waren deswegen ſehr ungünſtig, weil die Straßenbildung der urſprünglichen Grenzlinie nicht gefolgt iſt. In den Rechtecken, welche durch die Straßenbreiten und (längen gebildet wurden, liefen die Grenzen teilweis in Diagonalen, teilweis in noch viel un⸗ regelmäßiger gezogenen Linien. Da hat man nun das getan, was das einzig Richtige iſt: man hat die Mittellinie der betreffenden Straßen als Grenze feſtgeſetzt. Dadurch werden keine Häuſer mehr angeſchnitten, ſondern die jetzt teilweiſe auf Wil⸗ mersdorfer, teilweiſe auf Schöneberger Gebiet liegenden Häuſer ſpringen zurück bzw. vor in das Gebiet, in welches ſie hineingehören. Ich kann hier noch hinzufügen, daß nach dem Studium der Akten ſteuerlich ein ganz kleines Plus herausſchaut, dadurch, daß die Grundſtücke, welche uns zufallen, etwas mehr einbringen als die Grundſtücke, die wir abgeben. Mit dieſer Grenzregulierung hat man ſehr zweckmäßiger Weiſe auch gleichzeitig eine Ver⸗ waltungsgrenze gezogen, die die Notwendigkeit erſpart, daß in dieſen Straßen rechts Schöneberg, links Charlottenburg kehrt und aufräumt. Man hat ſich vielmehr dahin geeinigt, daß die Motz⸗ ſtraße im ſüdlichen Teile zu Charlottenburg, im nördlichen zu Schönebergs Verwaltungsbezirk ge⸗ hört, daß der Nollendorfplatz von Schöneberg zu verwalten iſt, während die Augsburger und die Paſſauer Straße wieder in das Verwaltungsgebiet von Charlottenburg hineinfallen. Auch der Be⸗ leuchtungsvertrag hinſichtlich der Motzſtraße ſcheint mir zu keinem Bedenken Veranlaſſung zu geben, er ſcheint mir durchaus von gegenſeitiger Parität und von beiderſeitigem Wohlwollen diktiert. Ich könnte Ihnen dieſe Vorlage auch ohne Ausſchuß⸗ beratung zur Annahme empfehlen. Meine Herren, jetzt kommen wir zu der letzten Sache, die im Tatbeſtand einfach, ſonſt aber ſo dunkel iſt, wie das Objekt, um das herum ſie ſich aufbaut, nämlich um den Schwarzen Graben. (Heiterkeit.) Der Tatbeſtand, um das kurz zu reſümieren, iſt der, daß wir uns durch Vertrag verpflichtet haben,