292 Falſches machen, und zieht ſich Richtiges tun. Meine Herren, den Satz kann ich mit dem gleichen Rechte umdrehen. Es kommt darauf an, was man für falſch und für richtig hält. Herr Kollege Hirſch hat geſagt: wir behandeln die Sache als Lappalie, und deshalb wäre die Ausſchußberatung nicht nötig. Ich möchte Sie doch bitten, unſern Erwägungen mehr Gründlich⸗ keit und mehr Ernſt zuzutrauen, wenigſtens ſolange, als nicht das Gegenteil bewieſen iſt. Wir ſind nur dazu gekommen, daß die Vorlage einer Ausſchuß⸗ beratung nicht bedürfe, weil die Gründe der Vor⸗ lage des Magiſtrats ſo triftig ſind, daß wahr⸗ ſcheinlich eine Ausſchußberatung daran nichts ändern wird, und ich glaube, nur diejenigen wünſchen eine Ausſchußberatung, die die Gründe nicht hören wollen — und die würden auch durch eine Ausſchußberatung nicht zu bekehren ſein. (Sehr richtig!) Wenn Herr Kollege Hirſch das Wort, das ich gebraucht habe, daß bei einer Anderung der wirt⸗ ſchaftlichen Lage in Deutſchland eine Herab⸗ ſetzung der Krankenhausſätze wieder ſtattfinden könne, nicht ernſt nimmt, ſo möchte ich doch bitten, bis der Beweis des Gegenteils erbracht iſt, zu glauben: es iſt mir mit meiner Bemerkung voll⸗ kommen ernſt geweſen, daß wir die Sätze bei einer Beſſerung der wirtſchaftspolitiſchen Lage werden zurückrevidieren können. Endlich hat Herr Kollege Hirſch gemeint, die Beiträge der Arbeitgeber bezahlten eigentlich auch die Arbeitnehmer. Dieſe Logik iſt ſo falſch, daß ich auch ſagen könnte: die Beiträge der Arbeit⸗ nehmer bezahlen die Arbeitgeber: denn ſie be⸗ zahlen ſie von dem Lohn, den ſie erhalten. Das wäre genau ebenſo falſch. Was die Selbſtkoſten anbetrifft, ſo hat Herr Stadtrat Dr Gottſtein Herrn Kollegen Hirſch bereits widerlegt. Der Unternehmer, der nicht einmal Selbſtkoſten nimmt und nur diejenigen Koſten be⸗ rechnet, die wir berechnen, wäre in wenigen Jahren bankerott und könnte das Krankenhaus nicht mehr führen. 7 Und wenn ſchließlich Herr Kollege Hirſch mit der namentlichen Abſtimmung quasi gedroht hat, ſo läßt uns das kalt. Wir werden unſere Anſchau⸗ ungen auch in namentlicher Abſtimmung kund⸗ geben, weil wir uns ganz und gar nicht fürchten, unſere Meinung hier und vor der Offentlichkeit zu vertreten, (ſehr richtig! bei den Liberalen) die wir für eine wohl erwogene und durchaus geprüfte halten, nicht zum letzten aus Gründen, die ich bereits angeführt habe, die Herr Stadtrat Gottſtein aber mit noch größerer Deutlichkeit und Klarheit vorgebracht hat: aus dem einfachen Grunde, weil es in der Lage, in dem Keſſel zwiſchen den andern Gemeinden nicht möglich iſt, anders zu verfahren, wollen wir nicht die Intereſſen der Steuerzahler, die wir auch berückſichtigen müſſen, erheblich ſchädigen. 22 (Bravo! bei den Liberalen.) Stadtv. Hirſch (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, da es mir nicht möglich iſt, in Form einer verſönlichen Bemerkung die Angriſſe zurück⸗ zuweiſen, zu denen der Herr Vorredner ſein Schluß⸗ wort mißbraucht hat (Stadtv. Münch: Sie haben angegriffen!) Sitzung vom 23. Juni 1909 zurück, wo ſie etwas — Aber nicht im Schlußwort; Herr Kollege Münch, Sie begreifen das nie! (Erneuter Zuruf des Stadtv. Münch.) Nun, Herr Münch, wir wollen überhaupt nicht mehr debattieren, es hat keinen Zweck. — Ich wollte nur bemerken, daß es mir unmöglich iſt, im Rahmen einer perſönlichen Bemerkung auf die Angriffe des Vorredners zu erwidern. Da mir anderſeits daran liegi, die Bemerkungen richtic⸗ zuſtellen, ſo ſehe ich mich genötigt, auf Grund des § 17 der Geſchäftsordnung die zweite Leſung der Vorlage zu beantragen. Gleichzeitig erhebe ich Widerſpruch dagegen, daß die zweite Leſung heute vorgenommen wird. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Es ſteht in der Geſchäftsordnung § 17: Abgeſehen von der durch die Einſetzung eines Ausſchuſſes notwendig werdenden zweiten Beratung findet eine ſolche nur dann ſtatt, wenn dies von einem Mitgliede oder dem Magiſtrat vor Beginn der Abſtimmung verlangt wird. Letztere darf jedoch in der⸗ ſelben Sitzung nicht vorgenommen werden, ſofern bei Beginn der zweiten Beratung 10 Mitglieder Widerſpruch dagegen erheben. Erfolgt dieſer Widerſpruch, ſo findet die zweite Beratung in der nächſten Sitzung ſtatt. Es müßten alſo 10 Mitglieder gegen die zweite Be⸗ ratung am heutigen Tage Widerſpruch erheben. Ich fordere die Herren auf, die Widerſpruch er⸗ heben wollen, ſich zu melden. (Geſchieht.) Dann darf die zweite Beratung am heutigen Tage nicht vorgenommen werden: ſie muß auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung geſetzt werden. Punkt 17 der Tagesordnung: Borlage betr. Entſenoung von Vertretern zu der 34. Verſammlung des Vereins für öffentliche Geſundheitspflege in Zürich. — Druckſache 186. Stadtv. Holz: Meine Herren, die Vorlage des Magiſtrats erbittet eine Bewilligung wegen der Entſendung von drei Vertretern zu der in der Zeit vom 7. bis 10. September 1909 in Zürich ſtatt⸗ findenden Verſammlung des Deutſchen Vereins für öffentliche Geſundheitspflege. Namens der Mehrheit meiner Freunde bitte ich, dieſen Antrag abzulehnen. Ich ſtelle die Bitte nicht etwa aus philiſtröſen Gründen, nicht um das Sparſamkeits⸗ prinzip zu überſpannen, ſondern aus wohl⸗ erwogenen Gründen, denen wir alle beipflichten können. — Wenn wir uns die Begründung der Vorlage des Magiſtrats anſehen, ſo wird die Entſendung von drei Mitgliedern verlangt, erſtens aus dem Grunde, weil unſere Stadt Mitglied der be⸗ treffenden Geſellſchaft iſt, ſodann aus dem Grunde, weil ſie zu faſt allen Tagungen dieſer Geſellſchaft Mitglieder entſendet ha %, und endlich, weil die Verhandlungsgegenſtände, die dort zur Sprache kommen, ſo wichtig ſein ſollen. Meine Herren, die Gründe in Ehren! Ich meine, wenn man hier fortwährend heute wie in jeder Sitzung mit der Notwendigkeit der Sparſamkeit ſo energiſch um ſich wirft, ſo müßten wir wohl Veranlaſſung nehmen, der Sache etwas näher zu treten und zu fragen: iſt denn in der Tat die Entſendung noch dazu von